Mir liegt eine Abmahnung der Frau Melanie Akhtar, vertreten durch die Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster, vom 18.09.2015 vor. Frau Melanie Akhtar vertreibe sowohl im stationären als auch im Fernabsatzhandel auch an private Endverbraucher u.a. Zubehörartikel für Tablet-PC´s wie z.B. Halterungen und Ständer. Diese Artikel würde Frau Melanie Akhtar bei eBay unter dem Account „dis-po“ auch an private Endverbraucher anbieten. Der Abgemahnte würde Artikel aus dem gleichen Sortiment anbieten und stünde daher zur Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Frau Melanie Akhtar habe bei Preisvergleichen auf der Verkaufsplattform eBay feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte dort wettbewerbswidrig verhalte. Dies sei auch der Grund, warum sich nunmehr die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers an den Abgemahnten wenden würden. In dem Abmahnschreiben wird auf ein konkretes eBay-Angebot Bezug genommen. Gegenstand der ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind die nachfolgenden drei Punkte:

 

1. Garantiewerbung

 

2. unterschiedliche Fristangaben innerhalb der Widerrufsbelehrung

 

3. fehlende Angabe der Telefax-Nummer in der Widerrufsbelehrung

Der Abgemahnte wirbt mit einer einjährigen Herstellergarantie indem er schreibt „Herstellerangabe: 1 Jahr“. Weitere Angaben hierzu hält er jedoch nicht vor. Die Werbung mit Garantien ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen bei einer Garantiewerbung beachtet werden müssen. Darüber hinaus wird von Frau Melanie Akhtar zu Recht moniert, dass der Abgemahnte unterschiedliche Widerrufsfristen angibt. Auch dies ist immer wieder ein Punkt von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Ich habe bereits über die unterschiedlichen Widerrufsfristen berichtet, wie Sie hier noch einmal in Ruhe nachlesen können. Schließlich wird als letzter Punkt in der Abmahnung moniert, dass vom Abgemahnten eine Telefax-Nummer in der Widerrufsbelehrung nicht genannt wird, obwohl dieser eine solche im Impressum bereithält. Dies ist wettbewerbswidrig (vgl. Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 24.03.2015, AZ: I-4 U 30/15).

Die Kosten der Abmahnung

Aufgrund dieser drei Verstöße wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 28.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bis zum 8.10.2015 soll er Abmahnkosten von 984,60 EUR netto, Gegenstandswert 20.000 EUR, erstatten. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Vorformulierte Erklärungen sollten niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Häufig sind Formulierungen zu weit gefasst, so dass Einschränkungen vorgenommen werden könnten.

Hilfe bei Abmahnungen bundesweit

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, dann können Sie sich gerne bei mir melden. Natürlich helfe ich Ihnen nicht nur bei der Abmahnung, sondern kann Ihnen auch bei der Absicherung Ihres eBay-Auftrittes behilflich sein.

Abmahnung Melanie Akhtar

 

wegen Garantiewerbung, unterschiedliche Fristen in Widerrufsbelehrung, fehlende Telefax-Nummer in Muster-Widerrufsformular

 

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

 

Stand: 09/2015

 

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