Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat Herr Olaf Nimtz durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg, Maximilianstraße 29, 80539 München eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder informiert, dass sein Mandant Olaf Nimtz eine breite Palette an Computerzubehör und Elektronikartikel über die Plattform www.io-shield.de vertreiben würde und der Abgemahnte daher Mitbewerber von diesem sei.

 

Privatverkauf oder geschäftliches Handeln?

 

Der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter www.ebay.de zahlreiche Waren anbieten würde, ohne dabei anzuzeigen, dass er gewerblich handeln würde. Ausweislich seines Bewertungsprofils und den angebotenen Waren würde er im geschäftlichen Verkehr handeln.

 

Der Abgemahnte würde den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass er Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäftes tätig sei. Dies würde einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 23 des Anhangs zum UWG darstellen.

 

Tipp von anwaltblog24

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

 

Die Abmahnung von Olaf Nimtz

 

Darüber hinaus habe er gem. § 5 TMG als Diensteanbieter u.a. den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen sei, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Das Unterlassen dieser Angaben würde ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3 a UWG darstellen.

 

Schließlich würde er den Verbraucher nicht über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren, obwohl dies in den §§ 312 d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB vorgeschrieben sei. Auch dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, so Rechtsanwalt Loschelder weiter.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen und die als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 6. März 2016 unterschrieben zurückzusenden (Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Versehen handelt und der 6. Mai gemeint war).

 

Darüber hinaus habe der Abgemahnte die Kosten zu tragen, welche durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners entstanden seien. Insofern würde für den vorliegenden Verstoß ein Streitwert von 20.000 € angesetzt werden. Die angefallenen Rechtsanwaltskosten würden sich auf 984,60 EUR netto berechnen und seien zahlbar bis zum 13. März 2016 (auch hier gehe ich davon aus, dass der 13. Mai gemeint war und es sich um einen Schreibfehler handelt). Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsse die Zahlung bis spätestens zu dem vorgenannten Datum auf dem genannten Konto eingegangen sein. Verspätete Zahlungen würden Anlass zur Klage gegen den Abgemahnten geben und die ohnehin bereits angefallenen Kosten erhöhen. Rechtsanwalt Loschelder weist darauf hin, dass Herr Olaf Nimtz sich nicht scheuen werde, seine Ansprüche konsequent gerichtlich durchzusetzen.

Abmahnung Olaf Nimtz

wegen Privatverkauf bei eBay

vertreten durch Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.