Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt René Ritter, Deutsche Gasse 13, 68307 Mannheim vom 3.4.2020 zur Überprüfung vor, die dieser im Auftrag der Peter Marx GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. Hintergrund sei die Täuschung über die Gewerblichkeit beim Verkauf von Waren auf eBay.

 

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

Die Abmahnerin verkaufe im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs technische Geräte wie zum Beispiel auch Elektromotoren und pneumatische Bauteile. Ebenso Ersatzteile aus dem Heizungsbereich und auch Accessoires aus dem Wohnbereich. Unter seinem Benutzernamen unterhalte der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay ein privates Verkäuferkonto. Unter diesem Benutzernamen vertreibe er ausweislich seiner frei zugänglichen Bewertungsliste allerlei Waren in erheblichem Umfang, so auch solche wie die von der Peter Marx GmbH & Co. KG angebotenen. Die Bewertungsliste des Abgemahnten weise für die letzten 12 Monate über 100 Bewertungen aus, so Rechtsanwalt René Ritter weiter.

 

Zu den von dem Abgemahnten verkauften Artikeln würden auch die o.a. Artikel gehören, die er mehrfach und gleichartig anbieten würde. Damit stehe er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei er aufgrund des Umfangs seiner Verkäufe nicht mehr als privater Verkäufer einzuordnen. Vielmehr sei das Handeln auf eBay gewerblicher Natur.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe er zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, weshalb das Fehlen wettbewerbswidrig sei.

 

Moniert werden u.a.

 

  •  fehlende Angabe der wesentlichen Eigenschaften oder Dienstleistung
  •  kein Hinweis auf Identität des Verkäufers
  •  unvollständige Preisangabe (fehlender Gesamtpreis)
  •  kein Hinweis auf Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  •  fehlender Hinweis auf Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  •  Nichtangabe einer Widerrufsbelehrung
  •  fehlender Link auf OS-Plattform

Der Unterlassungsanspruch könne durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Hierzu werde eine Frist bis zum 13.4.2020 eingeräumt.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte zur Kostenerstattung verpflichtet. Kosten werden iHv 865,00 € geltend gemacht.

Abmahnung Peter Marx GmbH & Co. KG

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlendes Impressum, keine Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt René Ritter

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.