Gegenstand der Abmahnung
Es wurde mir eine Abmahnung der Frau Sandy Hommen, vertreten durch die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers, Schulze-Delitzsch Haus, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster vom 27.7.2015 vorgelegt. Diesem Abmahnschreiben zufolge sei die Abmahnerin gewerbliche Händlerin von Dekorationsartikeln, welche über das Internet, u.a. dort über die Verkaufsplattform eBay angeboten werden würden.
Warum die Abmahnung von Sandy Hommen?
Bei Preisvergleichen auf der Verkaufsplattform eBay habe Frau Sandy Hommen nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Account seit seiner Anmeldung als vermeintlich privater Anbieter in erheblicher Anzahl Produkte aus dem gleichen Sortiment Dekorationsartikel (PartyLite etc.) anbiete. Gleichzeitig sei eine erhebliche Anzahl von Verkäufen einschließlich damit einhergehender Bewertungen im zurückliegenden Zeitraum festgestellt worden, so der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Jens Leiers in dem Abmahnschreiben. Sodann wird exemplarisch das Beispiel eines Angebotes angeführt.
Die von dem Abgemahnten vorgehaltene Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ sei dabei allerdings unzutreffend, da seitens des Abgemahnten tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werde. Im Folgenden wird in der Abmahnung der Frau Sandy Hommen durch die Rechtsanwälte Frönd, Nieß, Lenzing, Leiers definiert, was einen gewerblichen Verkäufer ausmache.
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Es wird sodann ausgeführt, dass ausgehend vom Umfang des von dem Abgemahnten aktuell vorgehaltenen Produktsortiments und der einheitlichen Produktpalette ausschließlich neuer Artikel festzustellen sei, dass der Abgemahnte nicht als „Privatverkäufer“, sondern vielmehr als „gewerblicher Anbieter“ auf der Verkaufsplattform eBay handele. Eine entsprechende Beweissicherung sei durch die Rechtsanwälte der Abmahnerin vorgenommen worden. Es würden 80 Artikel aus dem Bereich Dekorationsartikel angeboten werden und es lägen in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten 89 Bewertungen vor, so Rechtsanwalt Leiers weiter.
Sandy Hommen Abmahnung was tun?
Diese vorgenannte gerügte Handlungsweise sei für die Abmahnerin als Mitbewerber im Sinne § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG nicht hinnehmbar. So sei insbesondere festzustellen, dass sich der Abgemahnte als vermeintlich privater Anbieter verschiedenen gesetzlich normierten Informationspflichten im Fernabsatz (z.B. dem Vorhalten einer Anbieterkennzeichnung) entziehen würde, obwohl dieser diese als gewerblicher Anbieter zwingend zu erfüllen habe. Weiter wird in dem Schreiben vom 27.7.2015 durch die Rechtsanwälte Frönd, Nieß, Lenzing, Leiers ausgeführt, dass insbesondere dadurch, dass der Abgemahnte seinen Kunden entgegen seiner gesetzlichen Pflicht überdies ausdrücklich kein Widerrufsrecht einräume, erlange er gegenüber redlich handelnden Unternehmern wie der Abmahnerin, die Retouren bei der Kostenkalkulation beachten müsse, einen erheblichen Vorteil.
Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers fordern den Abgemahnten auf, bis zum 7.8.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechendes Muster ist dem Schreiben beigefügt. Im Weiteren wird ein Betrag in Höhe von 745,40 EUR, zahlbar bis zum 14.8.2015, von dem Abgemahnten gefordert. Dieser setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert i.H.v. 10.000 EUR (725,40 EUR) zzgl. einer Auslagenpauschale (20 EUR) zusammen.
Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs würden die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers ihrer Mandantschaft, Frau Sandy Hommen, die Einleitung gerichtlicher Schritte anempfehlen.
Abmahnung Sandy Hommen
wegen Informationspflichtverletzungen (gewerblicher Handel / privater Verkäufer)
vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers
Stand: 07/2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.