Gegenstand der Abmahnung

Am 26.1.2019 hat Rechtsanwalt Michael Voltz, Antonienstraße 1, 80802 München im Auftrag der Siegfried und Christian Benedikter GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin würde im Internet u.a. in einem Webshop sowie auf der Handelsplattform eBay und im stationären Handel mit Haushaltswaren handeln, insbesondere auch Küchenutensilien, Töpfe, Pfannen, usw. Der Abgemahnte würde gleichfalls einen Handel mit Haushaltswaren, insbesondere Küchenutensilien, mindestens auf der Plattform eBay. Es bestehe somit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgemahnten und der Siegfried und Christian Benedikter GbR.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit führt zu Abmahnung

 

Rechtsanwalt Michael Voltz führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass es sich bei den Angeboten und Verkäufen des Abgemahnten um geschäftliche Handlungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 UWG. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liege nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handeln würde. Bei eBay sei der Abgemahnte seit 21.7.2007 angemeldet. Es würden derzeit 23 Artikel gleichzeitig angeboten, alle Artikel seien Neuware, so Rechtsanwalt Voltz.

 

Obgleich seine Verkäufe eindeutig als gewerblich zu qualifizieren seien, trete der Empfänger des Abmahnschreibens nach außen als Privatverkäufer auf, wobei er jeweils die Formulierungen verwenden würde: „Keine Rücknahme“ und „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“. Mit diesem Verhalten verstoße er mehrfach gegen gesetzliche Bestimmungen.

 

Tipp von anwaltblog24

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

So halte der Abgemahnte kein Impressum bereit, aus dem sich die notwendigen Kontaktinformationen ergeben.

 

Auch über ein Widerrufs- und Rückgaberecht belehre er nicht. Er sei verpflichtet, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu belehren sowie über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift derjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe. Hierzu sei er als gewerblicher Verkäufer nach Art. 246a § 1 und § 4 EGBGB verpflichtet.

 

Diese von der Siegfried und Christian Benedikter GbR festgestellten Verstöße gegen die Lauterkeit des Wettbewerbs würden den Verdacht einer Wiederholungsgefahr begründen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 1.2.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.430,38 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 25.000 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) seien zahlbar bis zum 8.2.2019.

Abmahnung Siegfried und Christian Benedikter GbR

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit, fehlendem Impressum, keine Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Michael Voltz

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.