Gegenstand der Abmahnung

Am 21.4.2017 haben die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer, Metzelstraße 30, 54290 Trier im Auftrag von Herrn Stephan Schmitz eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Tenbrock.

 

Dieser teilt mit, dass sein Mandant im Wege des Onlinehandels Produkte aus dem Bereich Heizung und Sanitär sowie einschlägige Werkzeuge Verbrauchern zum Kauf anbiete. Der Abgemahnte biete ebenfalls im Wege des Onlinehandels über die Verkaufsplattform eBay Verbrauchern gleichartige Waren an.

 

Abgrenzung privater und gewerblicher Handel

 

Der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte sich nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte. Er deklariere seine Angebote als „privat“, wobei keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestehen würden, so Rechtsanwalt Dr. Tenbrock. Es seien dessen Aktivitäten der Vergangenheit dauerhaft und gerichtsverwertbar gespeichert worden. In seinen Angeboten würde sich der Abgemahnte erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch verschaffen, dass er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäusche und den Verbraucher nicht über seine Rechte informiere.

 

Dem Verbraucher stehe im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das für die Rechtsstellung des Verbrauchers zentrale Bedeutung habe und über das umfassend zu belehren sei. Diese Belehrung bleibe der Abgemahnte dem Verbraucher schuldig.

 

Ferner würde er nicht über seine Identität informieren. Schließlich würden dem Verbraucher die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Kaufsache vorenthalten und zwar mit dem Wortlaut: „Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann.“

 

enlightenedIch empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, bis zum 28.4.2017 eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben. Es ergeht sodann der Hinweis, dass bei Wettbewerbssachen der vorliegenden Art die Dringlichkeit gemäß § 12 Abs. 2 UWG vermutet werde.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe der Abgemahnte die dem Herrn Stephan Schmitz entstandenen Kosten dieser Abmahnung zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 40.000 EUR berechnet, summieren sich auf 1.461,90 EUR und seien zahlbar bis zum 5.5.2017.

Abmahnung Stephan Schmitz

wegen Privathandel trotz Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.