Gegenstand der Abmahnung
Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel hat am 25.1.2017 im Auftrag von Herrn Thomas von Haugwitz eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte im großen Umfang Lego-Artikel zum Verkauf anbiete und dabei als privater Verkäufer auftrete.
Der Abmahner biete als Händler auf der Internetplattform eBay ebenfalls diese Waren an. Seine Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liege vor.
Die Verkaufsaktivitäten würden alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az. VIII ZR 173/05. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl., § 14 Rn. 28. Solche Indizien seien die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren, vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. 4 U 210/06.
Weitere Informationen zu der Gewerblichkeit von Angeboten habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund
Rechtsanwalt Lutz Schroeder moniert, dass das Verhalten des Abgemahnten unlauter sei, da dieser nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete.
Diesem wird u.a. vorgeworfen, keinerlei Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoße er. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass der Abgemahnte für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Herr Thomas von Haugwitz habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile der Bevollmächtigte dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.
Durch sein Verhalten verschaffe er sich seinen Konkurrenten gegenüber einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Der Abgemahnte habe daher bis zum 06.02.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei er ferner verpflichtet, seinem Mandanten die wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Er werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 612,80 EUR (Gegenstandswert: 7.500 EUR) bis spätestens zum 13.02.2017 zu zahlen.
Abmahnung Thomas von Haugwitz
wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit (fehlende Anbieterkennzeichnung)
vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Stand: 01/2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.