Gegenstand der Abmahnung
Am 01.12.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag von Herrn Alexander Betzhold, Inhaber der Firma used.IT, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Das mir vorliegende Schreiben trägt die Überschrift „getarnte Privatverkäufe bei eBay“.
Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant gebrauchte IT-Hardware wie Computer, Notebooks, Monitore, Drucker, Telefonanlagen etc. vermarkten würde. Der Abgemahnte würde, wie von Herrn Alexander Betzhold festgestellt worden sei, in großem Umfang ebenfalls derartiges IT-Zubehör verkaufen.
Gegenstand der Abmahnung des Alexander Betzhold, used-IT
Obwohl der Abgemahnte ausdrücklich als Privatverkäufer auftrete, handele es sich bei dessen Verkäufe in Wirklichkeit eindeutig um gewerbliche Verkäufe. Allein die Tatsache der Bewertungen von insgesamt 375 und der Einzelbewertungen im letzten Jahr würden mit nicht zu überbietender Deutlichkeit belegen, dass er in Wirklichkeit derartige IT-Hardware in größerer Stückzahl offensichtlich ankaufe, um diese zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht weiter zu verkaufen.
Weitere Informationen zu der Gewerblichkeit von Angeboten habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es mit sofortiger Wirkung künftig zu unterlassen, derartige eBay-Auktionen einzustellen, ohne deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass es bei ihm einem gewerblichen Verkäufer handele sowie ebenfalls derartige Verkaufs-Auktionen künftig durchzuführen, ohne den Verbraucher in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über die ihm zustehenden Widerrufsrechte und deren Ausübung zu informieren.
Da in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen die Wiederholungsgefahr vermutet werde und diese nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer durch Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden könne, sei er ferner auch dazu aufgefordert, eine entsprechende Erklärung bis spätestens zum 08.12.2016 zurückzusenden.
Gem. § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG sei er auch dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten des Abmahnschreibens zu tragen, wobei vorliegend von einem Gegenstandswert von 50.000 € ausgegangen werde. Dem Eingang der sich daraus ergebenden Kosten in Höhe von 1.531,90 € werde innerhalb der gleichen Frist entgegen gesehen.
Der Abgemahnte sei ferner dem Abmahner auch zum Schadensersatz verpflichtet, wobei dieser seinen Schaden naturgemäß erst dann beziffern könne, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens vollständig Auskunft über sämtliche von ihm verkauften IT-Produkte erteilt habe. Dem Abgemahnten werde zur Vermeidung des gerichtlich durchzusetzenden Anspruchs der Vorschlag unterbreitet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1.500 € zu zahlen. Dem Eingang werde ebenfalls binnen der genannten Frist entgegen gesehen.
Abmahnung Alexander Betzhold, Fa. used.IT
wegen Informationspflichtverletzung (Privatverkauf trotz Gewerblichkeit)
vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele
Stand: 12/2016
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.