Sie haben eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (kurz: VDAK e.V.) erhalten? Ich kenne den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. seit 2017 und habe über 35 Abmahnungen Betroffener bearbeitet. Auch Vertragsstrafenforderungen des Vereins kenne ich. Der Verein ist mir also bestens bekannt.

Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall einfach die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und schicken diese an den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. zurück. Sie sind Ihr Leben lang an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden. Wenn überhaupt, dann sollte eine geeignete modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu berate ich Sie gerne.

Über 10 Jahre Praxiserfahrung – Fachanwalt

Die Abmahnungen vom VDAK e.V. kenne ich genau. Ich möchte Ihnen nachfolgend einen kurzen Einblick in eine der ausgesprochenen Abmahnungen geben. 

 

Abmahnung wegen Garantiewerbung

Mir liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) vom 07.04.2017 vor. Der unterzeichnende 1. Vorsitzende M. Rede führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass der Abmahner in Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben unter anderem mit der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs befasst sei.

Der VDAK e.V.

Der Internetseite des Abmahners unter vdak.org ist zu entnehmen, dass der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. 1994 als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gegründet wurde. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des VDAK e.V. würden insbesondere das Sammeln, Auswerten und Archivieren von Informationen über wirtschaftskriminelle Sachverhalten im weiteren Sinne, die vorbeugende Öffentlichkeitsarbeit, der organisierte Widerstand gegen unseriöse Anbieter von Dienst- und Werkleistungen für Gewerbetreibende und Freiberufler durch Unterstützung möglichst vieler Betroffener und die flankierende Bekämpfung unseriöser und krimineller Wirtschaftspraktiken einschließlich des unlauteren Wettbewerbs mit zivilrechtlichen Mitteln und/oder durch Einschaltung und Unterstützung der zuständigen staatlichen Stellen gehören.

Laut eigener Aussage in dem Abmahnschreiben würden zu seinen bundesweiten unmittelbaren Mitgliedern Unternehmen, Firmen und Freiberufler zählen, die in repräsentativem Umfang Leistungen gleicher und verwandter Art auf demselben Markt wie der Empfänger des Abmahnschreibens vertreiben würden. Zudem würden dem Verein auch andere im Wirtschaftsleben beteiligte Vereine, Verbände, Innungen und Kammern mit ihrerseits mehreren tausend gewerblichen Mitgliedern angehören, deren von dem Wettbewerbsverstoß des Abgemahnten betroffene Mitgliedern der Verein nach ständiger BGH-Rechtsprechung mittelbar zurechnen könnten. Von gerichtlicher Seite werde die wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation des VDAK e.V. nicht beanstandet.

Garantiewerbung als Abmahngrund

Es sei bekannt geworden, dass der Abgemahnte auf der Internet-Handelsplattform eBay den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anbiete und dabei für einzelne Artikel mit einer Garantie werde ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen.

 

Moniert wird, dass der Abgemahnte in seinem näher zitierten Angebot den Hinweis „Papiere für 2 Jahre Herstellergarantie“ gebe. Damit verstoße er gegen die ihm obliegenden Informationspflichten vor Abgabe der Vertragserklärung gem. Artikel 246 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und 246 a § 4 Abs. 1 EGBGB. Die erforderlichen Angaben würden sich insbesondere aus § 477 Abs. 1 BGB ergeben. Diese gesetzlichen Angaben würden in den Angeboten des Abgemahnten völlig fehlen.

 

Deshalb handele er gem. § 3a UWG wettbewerbswidrig und sei in dem mit der anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderten Umfang unterlassungspflichtig, so der VDAK e.V.. Dieser weist ebenfalls darauf hin, dass eventuelle Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten dem Abgemahnten gem. § 8 Abs. 2 UWG zuzurechnen sei.

 

Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. teilt mit, dass seine Berechtigung zur Geltendmachung der genannten Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG folge. Dem Abgemahnten werde Gelegenheit zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit gegeben und er werde aufgefordert, bis zum 19.04.2017, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten werden in Höhe von 142,80 EUR geltend gemacht. Es werde darauf hingewiesen, dass die Abmahnkostenpauschale keine Geldbuße oder Geldstrafe sei.

 

Hilfe bei VDAK e.V. Abmahnung

Schicken Sie mir am besten jetzt zunächst Ihre VDAK Abmahnung und ich melde mich so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Sie sollten besser nicht versuchen, die monierten Punkte selbst zu beheben. Oftmals passieren so noch mehr Fehler und Sie erhalten möglicherweise gleich die nächste Abmahnung. Nutzen Sie besser mein Schutzpaket für Ihren abmahnsicheren Onlinehandel.

Abmahnung Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)

 

wegen Garantiewerbung ohne Angabe der Garantiebedingungen

 

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.