Die VSM Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 10.10.2016 durch die Rechtsanwälte Marquardt, Kurfürstendamm 183, 10707 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. In der Überschrift des Abmahnschreibens heißt es hierzu: „Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs (§§ 3, 4 UWG), Aufforderung zur Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung“ „hier: wettbewerbswidrige Garantieerklärungunwirksame AGB-Klauseln“. Der Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Jasper Sonne.

 

Dieser führt aus, dass seine Mandantin zu der Firmengruppe der VSM Group AB, Schweden und der SVP World Wide gehöre. Die S(inger) V(iking) P(faff) sei Herstellerin und eine der weltweit bekannten Marken von Haushaltsnähmaschinen, Stickmaschinen, Bügeleisen, Bügelmaschinen, Staubsauger und diesbezügliches Zubehör und Ersatzteile wie Nähmaschinenöl, Nadeln und Scheren.

 

Der VSM Deutschland GmbH sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte im Versandhandel über das Internet ebenfalls Waren geschäftsmäßig anbiete, die auch sie verbreite, und zwar unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

Abmahngefahr durch falsche Garantiewerbung und unzulässiger AGB-Klauseln

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in einem Angebot betreffend einen Industriesauger mit der Aussage „3 Jahre Herstellergarantie“ und „3 Jahre Garantie mit Zertifikat“ zu werben, ohne näheres zu der Garantie auszuführen. Eine Garantieerklärung mit fehlenden Garantiebedingungen sei wettbewerbswidrig, so Rechtsanwalt Sonne von der Kanzlei Marquardt.

 

Weitere Informationen zu der Abmahngefahr durch falsche Garantieangaben finden Sie hier.

 

Darüber hinaus wird dem Abgemahnten mit dem Abmahnschreiben vorgeworfen, ein fehlerhaftes Impressum zu verwenden sowie unzulässige AGB-Klauseln, wie z.B. „Unsere Angebote sind freibleibend.“, „Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich“ oder auch „Erhöhen sich die nach Auftragserteilung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die Löhne oder sonstige Gestehungskosten einschließlich unserer Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen.“ zu verwenden.

 

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens werde der Abgemahnte aufgefordert, eine durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung bis zum 17.10.2016 abzugeben. Weiterhin sei er aufzufordern, bis zum 24.10.2016 die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme für diese Abmahnung nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG i.H.v. 1.642,40 € zu zahlen.

VSM Deutschland GmbH Abmahnung erhalten? Bundesweite Hilfe

Ihnen ist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Marquardt ins Haus geflattert, dass dieser im Auftrag der VSM Deutschland GmbH angefertigt hat? Bewahren Sie Ruhe! Senden Sie mir das Schreiben. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Abmahnung VSM Deutschland GmbH

 

wegen unlauterem Wettbewerb

 

vertreten durch Rechtsanwälte Marquardt

 

Stand: 10/2016

 

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