Gegenstand der Abmahnung

Am 9.5.2019 haben die Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski, Kanzlei im Münsterfeld, Flemingstraße 18, 36041 Fulda im Auftrag von Herrn Waldemar Zimmermann eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien irreführende Privatverkäufe von neuen Schuhen über eBay-Kleinanzeigen.

 

Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Waldemar Zimmermann Abmahnung

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant einen Schuh- und Textilhandel auf der Verkaufsplattform eBay betreibe. Wie Herr Waldemar Zimmermann nun habe feststellen müssen, biete der Abgemahnte in erheblichem Umfang neue Schuhe namhafter Markenhersteller zum Verkauf an. Hierbei nutze er die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen, um sein Angebot zu bewerben. Dort hatte der Empfänger des Abmahnschreibens am 28.4.2019 31 von 84 Anzeigen online, in denen er neue Schuhe namhafter Hersteller, vornehmlich Hugo Boss zum Verkauf angeboten habe.

 

Dort trete er irreführend als Privatverkäufer auf. Tatsächlich aber handele er gewerblich.

 

Der Abgemahnte entziehe sich durch seinen Auftritt als privater Verkäufer bewusst den gesetzlichen Anforderungen, denen gewerbliche Verkäufer und Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB unterliegen.

 

Demnach habe er die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte einzuhalten, wenn er Verbrauchern über Internetangebote Waren zum Verkauf anbiete und müsse sämtliche Information und Belehrungspflichten erfüllen.

 

Er sei verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) vorzuhalten.

 

Ebenso sei er verpflichtet, dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte einzuräumen. Insbesondere sei er auch verpflichtet, als gewerblicher Verkäufer einen auf seiner Verkaufsseite leicht zugänglichen Link zur europäischen Streitbeilegungsplattform zu hinterlegen.

 

Auch eine fehlende Datenschutzerklärung wird moniert.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 20.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus wird ein pauschaler Schadensersatz von 750,00 EUR geltend gemacht, der bis zum 20.5.2019 zahlbar sei.

 

Hinzu kommen noch die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR. Hierfür gelte dieselbe Frist.

Abmahnung Waldemar Zimmermann

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski

Stand: 05/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.