Derjenige, der gegenüber Letztverbrauchern wirbt, muss auch seine Identität, also die vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz, wenn nicht eingetragenen Einzelkaufleuten Vor- und Zuname, sowie Anschrift, angeben. Aufgrund des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG sind Unternehmer zu dieser Angabe verpflichtet. Diese Vorschriften sind auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so dass deren Verletzung gleichzeitig unlauter im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist.

 

In einer mir vorliegenden Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. vom 02.06.2015 wurde ein Hotelbetreiber abgemahnt, der in einem Magazin für einen Aufenthalt in einem Hotel unter Herausstellung einzelner Angebote warb. Dies geschah in einer Weise, wie es einem durchschnittlichen Verbraucher ermöglichte, das Geschäft telefonisch oder online abzuschließen. Die Identität des Unternehmers, ggf. die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den der Werbende handelt, wurde dem Verbraucher in der Werbeanzeige vorenthalten.

Abmahnung, weil Angabe zur Identität fehlte

Daher wurde der Hotelbetreiber vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 09.06.2015 aufgefordert. In der vorformulierten Unterlassungserklärung wurde der Hotelbetreiber dazu aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Letztverbraucher zu werben, und hierbei die Identität (vollständige Firmierung inkl. Rechtsformzusatz, bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten Vor- und Zuname) des Unternehmers dem Verbraucher vorzuenthalten, wenn dies geschieht wie…. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung – auch für den Fall der Zuwiderhandlung durch Erfüllungsgehilfen – gegen die Unterlassungsverpflichtung soll eine Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR bezahlt werden.

Aufgrund der fehlenden Identitätsangabe sind dem Hotelbetreiber nunmehr Kosten von 178,50 EUR durch die Aussprache des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. entstanden.

 

Jedem Gewerbetreibenden ist daher zu raten, dass bei jeder Art von Werbung auch die Identität angegeben wird, da anderenfalls mit einer kostenpflichtigen Abmahnung gerechnet werden muss. Welche Angabe in ein vollständiges Impressum gehören, erfahren Sie kostenlos auf meiner Webseite.

 

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