Ich hatte bereits darüber berichtet, dass ein Amazon Händler, der Amazon FBA nutzt, wegen der von Amazon bereitgestellten Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. Den Beitrag finden Sie hier. Die Abmahnung hatte ich Amazon mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Antwort von Amazon liegt mir jetzt vor:

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.6.2018, mit dem Sie die Änderung der Widerrufsbelehrung für Teilnehmer des FBA Programms anregen …

 

Maßgeblich ist der zwischen Ihrer Mandantin und der ASE geltende Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag, welcher in den Ziffern 7 und F.13 klar zum Ausdruck bringt, dass Ihre Mandantin den Amazon Marketplace und alle verbundenen Programme einschließlich FBA als unabhängige Händlerin auf eigenes Risiko nutzt sowie eigenständig dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Aktivitäten und Angebote auf dem Marketplace jederzeit rechts- und vertragskonform sind. Dies gilt uneingeschränkt auch für die verwendete Widerrufsbelehrung. Sofern erwünscht können wir Ihnen für Ihre Verteidigung bestätigen, dass Ihnen der Text der Widerrufsbelehrung von Amazon zur Verfügung gestellt wurde.

 

Widerrufsbeleherung Amazon FBA Programm

Beim Amazon FBA Programm blendet Amazon immer – ohne jede Ausnahme – die Widerrufsbelehrung von Amazon ein und der Händler hat gar nicht die Möglichkeit, diese falsche von Amazon zur Verfügung gestellt Widerrufsbelehrung durch eine eigene Belehrung zu ersetzen. Amazon ist bisher also auch nicht dazu bereit, die falsche Belehrung zu korrigieren.

 

Der abgemahnte Händler hat jetzt natürlich ein Problem. Eine Unterlassungserklärung könnte er nur dann abgegeben, wenn er Amazon FBA künftig nicht mehr nutzt und sicherstellen kann, dass nur noch die eigene Widerrufsbelehrung angezeigt wird. Gibt er keine Unterlassungserklärung ab, so muss er mit einem Gerichtsverfahren rechnen. 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!