Abmahnung Konstantin Gastmann durch HÜMMERICH & BISCHOFF Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine sechseitige Abmahnung, datiert auf den 06.01.2015, des Herrn Konstantin Gastmann aus Berlin, ausgesprochen durch die Hümmerich & Bischoff Partnerschaft mbH aus Potsdam, vorgelegt. Grund dieser Abmahnung ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk. Der Abgemahnt habe auf seiner Internetseite ein Lichtbildwerk verwendet, an welchem Herr Konstantin Gastmann als Urheber die ihm gesetzlichen Schutzrechte genießt.

 

Abmahnung Konstantin Gastmann

 

Diese Urheberrechtsverletzung wurde durch den Abmahner per Screensgots dokumentiert und der Abmahnung beigefügt.

 

In der Abmahnung wird weiterin ausgeführt, dass Herr Gastmann das streitgegenständliche Lichtbild  auf den Bilddatenbanken www.aboutpixel.de und www.pixelio.de zum Herunterladen und zur weiteren Verwendung durch Dritte angeboten habe, diese jedoch nur durch registrierte Mitglieder heruntergeladen werden können. Die Registrierung als Mitglied setzt die Bestätigung der geltenden Nutzungs- bzw Lizenzbedingungen voraus. Die Mitlieder können sowohl Bilddateien hochlagen als auch die in der Bilddatenbank enhaltenen Bilder zur eigenen Verwendung in der jeweils gewählten Lizenz bestimmten Umfang herunterladen. Die Bilddatenbank selbst räumt keine Lizenzen ein. Die Lizenzvereinbarungen entstehen zwischen den Mitgliedern der Datenbank.

 

Der Abmahner biete das streitgegenständliche Lichtbildwerk ausschließlich auf der Grundlage solcher Lizenzen an, bei denen der Nutzer verpflichtet ist, den jeweiligen Urheber bzw. Lizenzgeber an der Bilddatei selbst oder zumindest am Ende der jeweiligen Website zu nennen. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, eine solche Urheber- und Quellennennung auf seinem Internetauftritt nicht zu tätigen.

 

Konstantin Gastmann Abmahnung was tun

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei der Abgemahnte Herrn Konstantin Gastmann zur Unterlassung verpflichtet, so die Kanzlei Hümmerich Bischoff. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber für die unzulässige Verwendung  in der geschilderten Art und Weise eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Herr Gastmann behält sic ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten.

 

Um die Angelegenheit außgerichtlich beilegen zu können, fordern die Hümmerich Bischoff Rechtsanwälte die Unterlassung sowie Löschung des Bildwerkes. Sollte der Abgemahnte Nutzungsrechte für das Werk über eine der genannten Bilddatenbanken erworben haben, so ist alternativ die fehlende Urheber- und Quellennennung einzufügen. Der Abgemahnte wird insoweit aufgefordert, geeignete Nachweise zum Erwerb einer solchen Lizenz vorzulegen.

 

Was fordert Konstantin Gastmann?

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 15.01.2015 abzugeben,die dazu geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein Entwurf einer solchen Erklärung wird der Abmahnung beigefügt.

 

Des weiteren habe der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Diese soll in Form einer geordneten Aufstellung übermittelt werden.

 

Durch die Urheberverletzung ist der Abgemahnte zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Die Schadensberechnung findet auf der Grundage einer angemessenen Lizenzgebühr für das Lichtbildwerk statt.

 

Es folgt ein Vergleichsangebot, das vorsieht, für die Berechnung des Lizenzschadens lediglich eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren zugrunde zu legen. Ausgend hiervon und der Nutzungsform sehe die MFM-Tabelle eine Vergütung in Höhe von 1.751,40 € vor. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 15.01.2015 an das Kanzleikonto anweisen. Sollte er dieses Angebot nicht annehmen, so werden die bestehenden Auskunfts- und Schadensersatznsprüche weiter verfolgt.

 

Zu diesen Forderungen kommt die Verpflichtung zur Kostnerstattung für die Inanspruchnahme der Kanzlei Hümmerich Bischoff hinzu. Diese werden nach einem Gegenstanswert von 7.751,40 € berechnet, sodass der Abgemahnte Kosten in Höhe von 612,80 € zu erstatten habe.

 

Der Abgemante wird daher zur Zahlung eins Schadensersatzbetrages in Höhe von 1.751,40 € zugl. der Kosten in Höhe von 612,80 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.364,20 € bis zum 15.01.2015 aufgefordert.

Abmahner: Konstantin Gastmann

Vertreter des Abmahners: Hümmerich & Bischoff Partnerschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Matthias Jungmann durch Jan B. Heidicker Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine von Rechtsanwalt Jan Boris Heidicker aus Kamen namens und in Vollmacht des Herrn Matthias Jungmann aus München ausgesprochene Abmahnung vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 30.07.2014. Herr Jungmann handelt im Rahmen von sogenannten Fernabsatzgeschäften, u.a. über seinen eBay-Shop mit dem Verkäufernamen „kamillo1“, mit Produkten aus dem Segment „Aloe Vera“.

Abmahnung Matthias Jungmann

Grund der ausgesprochenen Abmahnung sei das Handeln des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform Amazon, innerhalb dessen er ebenfalls Artikel aus dem Segment „Aloe Vera“ anbiete. Herr Jungmann habe bei den Angeboten feststellen müssen, dass diese erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen, die geeignet sind, den Wettbewerb und damit auch Herrn Jungmann selbst nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

 

Es wurde festgestellt, dass im Rahmen der Angebotsübersicht der Grundpreis der angebotenen Ware gem. § 2 PAngV nicht ersichtlich ist. Sodann hat Rechtsanwalt Heidicker im weiteren Text den Ausschnitt aus § 2 PAngV abgedruckt.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei bei der Grundpreisangabe erforderlich, dass sowohl der Endpreis als auch der Grundpreis, vom Verbraucher auf einen Blick erkennbar anzugeben. Hieraus ergebe sich, dass der Grundpreis bereits bei der Präsentation von Angboten im Rahmen der Übersicht genannten werden müsse. Da der Abgemante dem nicht nachgekommen sei, stelle dieses Verhalten eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

 

Matthias Jungmann Abmahnung was tun?

 

Des weiteren wird gegenüber dem Abgemahnten gerügt, unter der Rubrik „Rückgabe, Erstattung und Widerrufsrecht“ keine Angaben zu tätigen. Gem. Artikel 246 a Abs, 2 Nr. 1 EGBGB ist der Abgemahnte als Unternehmer dazu verpflichtet, den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechtes zu informieren. Eine Widerrufsbelehrung fehle jedoch im Onlineauftritt des Abgemahnten vollständig.

 

Hinzu kommt, dass der Abgemahnte den Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular informiert und/oder ein solches Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt. Dies sei aus Sicht des Abmahners wettbewerbswidrig und abmahnfähig.

 

Als weiteren Fehltritt wird dem Abgemanten vorgeworfen, weitere Informationen, welche im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind, nicht anzugeben. Gem. Artikel 246 c Nr. 1 EGBGB sei über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, sowie darüber, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitten Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, zu informieren.

 

Matthias Jungmann fordert eine Unterlassungserklärung

 

Aufgrund dieser Verstöße fordert Herr Matthias Jungmann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 06.08.2014. In der Anlage der Abmahnung befindet sich eine vorformulierte Erklärung. Der Abgemahnte wird jedoch darauf hingewiesen, dass es ihm grundsätzlich frei stünde, eine modifizierte Erklärung abzugeben, wobei diese dazu geeignet sein muss, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, so ist Herr Rechsanwalt Heidicker bereits beauftragt, sofortige gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Kosten der Matthias Jungmann Abmahnung

 

Durch die Abmahnung sind Kosten entstanden, die ebenfalls von dem Abgemahnten gefordert werden. Rechtsanwalt Heidicker berechnet die Kosten seiner Inanspruchnahme nach einem Gegenstandswert von 25.000 €. Daraus erfolgt ein zu zahlender Betrag in Höhe von 1.044,40 €. Für den Zahlungseingang wird eine Frist bis zum 13.08.2014 gesetzt.

 

Abschließend weist Rechtsanwalt Jan B. Heidicker darauf hin, dass Herr Matthias Jungmann keine persönliche Kontaktaufnahme durch den Abgmahnten wünscht.

 

Der 5-seitigen Abmahnung ist sodann die vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichten soll, die beanstandeten Punkte zu unterlassen.

 

Abmahnung Jan B. Heidicker Rechtsanwalt

 

Die Kanlzei Jan B. Heidicker hat ihren Sitz in Kamen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Jan Boris Heidicker ist seit dem 11.08.2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Dirk Dreger arbeitet in Anstellung in der Kanzlei Heidicker und ist seit dem 20.08.2008 als Anwalt zugelassen. Die Internetseite der Kanzlei lautet www.kanzei-heidicker.de.

Abmahner: Matthias Jungmann

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Jan Boris Heidicker

Gegenstand der Abmahnung: Falsche  Widerrufsbelehrung, fehlende Grundpreisangabe

Stand: 07/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma Tupperware Deutschland GmbH durch Kanzlei Hoffmann

Gegenstand der Abmahnung

Bezüglich einer Abmahnung der Tupperware Deutschland GmbH aus Frankfurt am Main durch die Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf vom 17.12.2014 wurde ich um Rat gebeten. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, als privater Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay, Tupperware-Produkte zum Verkauf angeboten und dabei insgesamt 4 Fotos aus dem Marketing-Material der Tupperware Deutschland GmbH unerlaubt/ rechtswidrig verwendet zu haben.

 

Rechtsanwältin Christina Hoffmann

 

Rechtsanwältin Christia Hoffmann geht ohne jeden Zweifel davon aus, dass der Abgemahnte die Bilder von der offiziellen Website www.tupperware.de übernommen/ kopiert hat. Dabei spiele es keine Rolle, aus welcher Quelle der Abgemahnte die Fotos bezogen hat – auch wenn die Fotos etwa aus der Bildersuche von Google oder von anderen eBay-Angeboten übernommen wurden.

 

Nach eigenen Angaben wurden der Tupperware Deutschland GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte der Aufnahmen von den jeweiligen Fotografen eingeräumt. Der Abmahner habe zu keinem Zeitpunkt seine Zustimmung zur Verwendung bzw. zur Bearbeitung erteilt.

 

Abmahnung Tupperware Deutschland GmbH

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 06.01.2015,12:00 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei und ist lediglich noch mit aktuellem Datum und Unterschrift zu vervollständigen.

 

In den weiteren Ausführungen der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass man sich in dem beigefügten Entwurf nur auf die konkret genannten Bildrechtsverstöße bezogen hat, eine unbefugte Verwendung anderer Fotografien von der Tupperware Deutschland GmbH jedoch ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Sollte eine Unterlassungserklärung erst nach der gesetzten Frist eingehen, z.B. weil sie direkt an die Tupperware Deutschland GmbH adressiert wurde, so hat der Abgemahnte damit zu rechnen, dass bereits ein gerichtliches Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn eingeleitet worden ist.

 

Tupperware Deutschland GmbH Abmahnung

 

Sodann wird ein Schadensersatzbetrag für die unerlaubte Nutzung der Bilder gefordert. Bei der Berechnung lehnt man sich angeblich an die tatsächlich entstehnde Lizenzgebühr der 4 Bilder. Zunächst wird ein Wert zugrunde gelegt, der einer einmonatigen Nutzung entspricht, somit von einem Betrag in Höhe von 100,00 € pro Bild, insgesamt 400,00. Es wird sodann davon ausgegangen, dass bei der Lizenzierung mehrerer Bilder eine Reduzierung vereinbart worden wäre, sodass dieser Schadensersatzbetrag um 10% reduziert wird, somit auf 360,00 €. Sofern der Abgemahnte umgehend eine Unterlassungserklärung abgibt und die geforderten Kosten zahlt, ist die Tupperware Deutschland GmbH dazu bereit, den Schadenersatzbetrag auf 252,00 € zu beschränken.

 

Des weiteren wird aufgefordert, die geschuldeten Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 124,00 € zu zahlen. Bei dieser Berechnung wurde ein angeblich reduzierter Streitwert, von nur 1.000,00 €, zu Grunde gelegt. Die Zahlung der Gesamtkosten in Höhe von 376,00 € ist bis zum 06.01.2015 zu leisten.

Abmahner: Tupperware Deutschland GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwältin Christia Hoffmann

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Herr Götz Balandis durch Richard & Kempcke Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von Herr Götz Balandis aus Rostock durch die Rechtsanwälte Richard & Kempcke (Internetrecht-Rostock.de) vom 24.11.2014 vor. Es geht um zwei Lichtbilder einer Spielzeug-Nähmaschine, dessen Urheber Herr Götz Balandis sein soll. Die Angelegenheit wird von Rechtsanwältin Elisabeth Vogt bearbeitet, die ebenfalls in der Kanzei tätig ist.

 

Abmahnung Götz Balandis

 

Der Abgemahnte soll die besagten Lichtbilder auf der Plattform eBay ohne Zustimmung genutzt haben. Er wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sowie zur Auskunft und Zahlung von Schadensersatz aufgefordert.

 

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bis zum 01.12.2014, 12:00 Uhr gefordert.

 

Bezüglich der Rechtsverfolgungskosten wird ein Gesamt-Gegenstandswert von 6.000,00 € zugrunde gelegt.  Dies ergibt einen Zahlungsbetrag in Höhe von 480,20 €. Als Schadensersatz wird jeweils ein Betrag in Höhe von 150,00 € festgelegt, insgesamt 300,00 €. Die Zahlungsfrist wird auf den 08.12.2014 gesetzt.

 

Götz Balandis Abmahnung

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 5 Seiten. Zum Schluss ist eine auf den 19.11.2014 datierte Vollmacht beigefügt.

 

Richard Kempcke Rechtsanwälte (Internetrecht-Rostock)

 

Die Rechtsanwälte Richard Kempcke, Richard Wagner Str. 14, 18055 Rostock bestehen aus Rechtsanwalt Johannes Richard (seit dem 30.6.1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen), Rechtsanwältin Elisabeth Vogt (seit dem 6.5.2009 aös rechtsanwältin zugelassen) und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (zugelassen am 19.2.2005 zur Rechtsanwaltschaft).

Abmahner: Götz Balandis

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Richard & Kempcke 

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Beitrag mit Inhaltsverzeichnis

Beispiel 1

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

 

Beispiel 2

bla bla bla

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

 

Beispiel 3

bla bla bla

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

 

Abmahnung Karin Elke Kurth durch HKMW Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Frau Karin Elke Kurth aus Brühl hat am 13.01.2015 durch die HKMW Rechtsanwälte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Frau Kurth handelt im Internet u.a. in dem Webshop www.kek-shop.de und auf der Handelsplattform eBay mit Armbanduhren. Der Abgemahnte handelt mit gleichartigen Waren unter anderem auf Amazon. Nach Ansicht des Abmahners besteht daher ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.

 

Abmahnung Karin Elke Kurth

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein Amazon-Verkaufsangebot einer Armbanduhr, das der Abgemahnte mit Hinweis „Garantie: 2 Jahre Garantie“ beworben hat. Nach den Ausführungen in der Abmahnung ist dieser Hinweis auf eine Garantie in der vorliegenden Form unzulässig, da keine Angaben zu Art und Umfang der beworbenen Garantie gemacht werden.

 

Eine Garantieerklärung müsse einfach und verständlich abgefasst sein. Zudem muss diese einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers sowie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantiechutzes sowie den Namen und die Anschrift des Garantiegebers.

 

Diese Vorschrift diene dazu, die Marktteilnehmer dazu anzuhalten, nicht mit unklaren Garantieversprechen zu werben.

 

Karin Elke Kurth Abmahnung was tun

 

Frau Karin Elke Kurth ist der Ansicht, dass das Verhalten des Abgemahnten eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt und damit abmahnfähig ist. Schließlich würde der Abgemahnte sich mit disem Hinweis einen Vorsprung im Wettbewerb um Kunden verschafen, weil diese sich bevorzugt ür Waren entscheiden, die mit Garantien ausgestattet sind.

 

Die HKMW Rechtsanwälte weisen sodann darauf hin, dass der Einwand , die Artikelbeschreibung werde von dem Abgemahnte unbeeinflussbar durch Amazon oder dritte Händler erstellt, im Hinblick auf den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch unbeachtlich.

 

Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert die der Abmahnung beigelegte vorgefertigte oder eine selbst formulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung bis zum 22.01.2015 abzugeben. Eine Fristverlängerung kommt für die HKMW Rechtsanwälte nicht in Betracht.

 

Die Unterlassungserklärung der HKMW Rechtsanwälte

 

Dem Abmahnschreiben liegt sodann die vorgefertigte Unerlassungserklärung bei, wonach sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, es zu unterlassen mit Hinweisen auf Garantien zu werben, wenn hierbei nicht vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers den Anforderungen von § 477 Abs. 1 BGB genügende Informationen gegeben werden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Abgemahnte in der vorformulierten Erklärung weiterhin zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die von Frau Karin Elke Kurth nach billigem Ermessen festgesetzt ist und im Streitfalle durch das zuständige Gercht überpfrüft werden kann.

 

Etwaiger Schadensersatz wird in dem Abmahnschreiben direkt nicht gefordert. Lediglich der Hinweis darauf, dass die HKMW den Gegenstandswert in der Hauptsache mit 20.000 € veranschlagt, wird in den letzten Zeilen gegeben.

Abmahner: Karin Elke Kurth

Vertreter des Abmahners: HKMW Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.