Abmahnung Chanel S.A.S. durch FPS Rechtsanwälte

Abmahnung Chanel S.A.S. vom 28.07.2022

 

wegen Angebot von Stoff in einem Onlineshop unter dem NamenChanel“

 

vertreten durch FPS Rechtsanwälte

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 08.08.2022

 

pauschales Zahlungsangebot: 1.500,00 EUR (Schadensersatz, Rechtsanwaltsgebühren), Zahlungsfrist: 15.08.2022

 

Stand: 07/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung KH Mediengruppe GmbH durch Mirco Lehr Rechtsanwalt

Abmahnung KH Mediengruppe GmbH

 

wegen Verletzung der Marke „Outlaw“

 

vertreten durch Mirco Lehr Rechtsanwalt

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR geltend gemacht.

 

Stand: 09/2022

 

Ausweislich der Angaben in der Abmahnung sei die KH Mediengruppe GmbH seit dem 01.01.2022 Lizenznehmerin der Unionsmarke „Outlaw“ . Die Marke sei beim EUIPO unter der Unionsmarkennummer 010994929 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25 eingetragen. Die KH Mediengruppe GmbH sei als Lizenznehmerin berechtigt, die Marke innerhalb Europas auf Textilien und deren Verpackungen anzubringen und die so gekennzeichneten Produkte in den Verkehr zu bringen.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Lacoste durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Gegenstand der Lacoste Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung von Lacoste, vertreten durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vom 02.09.2022 wegen Markenrechtsverletzung vor.

 

Das Markenzeichen von Lacoste ist bekanntlich ein stilisiertes Krokodil. Lacoste wurde von dem französischen Tennisspieler Rene Lacoste gegründet, der unter anderem zehn Grand-Slam-Titel bei den French Open, Wimbledon und Forest Hills gewonnen hat. Rene Lacoste verwendet ein stilisiertes Krokodil seit 1926, heißt es in der Abmahnung. Seit 1933 seien alle Produkte von Lacoste mit einem stilisierten Krokodil versehen.

 

Auf den deutschen Webseiten unter www.lacoste.de beziehungsweise www.lacoste.com/de sei zu erkennen, dass das Krokodil für sämtliche Produkte jeweils an prominenter Stelle optisch hervorgehoben verwendet werde.

 

Lacoste ist Inhaberin diverser Markenrechte am Zeichen „LACOSTE“ und dem stilisierten Krokodil, insbesondere der
Unionsmarkenregistrierung Nr. 2 979 524 „LACOSTE“, welche mit Priorität vom 17. Dezember 2002 unter anderem für „Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen“ in der internationalen Klasse 25 und für „Parfümerien“ in der internationalen Klasse 03 geschützt sei. Kopien der entsprechenden Markendatenbankauszüge sind der Abmahnung als Anlage beigefügt.

 

Lacoste hat beim Abgemahnten einen Testkauf getätigt und dabei feststellen müssen, dass dieser eine Vielzahl von Bekleidungsstücken bei eBay über sein Account anbiete und verkaufe, die – auch auf der Verpackung – mit Zeichen versehen sind, die den Originalmarken von Lacoste identisch nachempfunden sind.

 

Lacoste habe die Produkte geprüft. Dabei kam heraus, dass es sich um Fälschungen handle. Der Abgemahnte habe selbstverständlich keine Berechtigung (Nachahmungs-) Produkte anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder zu bewerben und/oder dies durch Dritte tun zu lassen, welche Zeichen aufweisen,die (nahezu) identisch zu oben genannten Markenrechten von Lacoste sind. Der Abgemahnte verletze die exklusiven Markenrechte von Lacoste. Daher stünden Lacoste Ansprüche auf Auskunft-, Schadenersatz- und Vernichtungsansprüche zu.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 12.09.2022 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft erteilen. Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 500.000 EUR geltend gemacht, mithin in Höhe von 5.328,50 EUR (es wurde eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt). Hinzu kamen noch Testkaufkosten. Zahlungsfrist: 19.09.2022

 

Abmahnung Lacoste

 

wegen Markenrechtsverletzung

 

vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte 

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Trendlogistics UG durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel hat im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Waren zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Waren anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt), dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 953,40 EUR zu zahlen.

Abmahnung Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)

 

wegen Privatverkauf bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail (keine Abmahnung) Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen Urheberrechtsverletzung

Mit liegt eine E-Mail von Herrn Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung vom 05.09.2022 vor. Der Adressat der E-Mail soll ein Lichtbild verwendet haben, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Als Berufsfotograf und Urheber des Bildes würde Herr Thomas Wolf das Bild über seine Fotoagentur TW PHOTOMEDIA kostenpflichtig zur Lizenzierung anbieten, heißt es in der E-Mail.

 

Ein Nutzungsrecht habe der Adressat der E-Mail nicht erworben. Er nutze das Bildmaterial somit ohne unsere Erlaubnis und verstoße gegen das Urheberrecht. Herrn Thomas Wolf sei dadurch ein erheblicher Schaden entstanden, der unter anderem in entgangenen Lizenzgebühren bestehe. Ziel der E-Mail sei es, eine schnelle und faire Lösung zu finden, um den Vorfall schnell aus der Welt schaffen können, ohne dass dem Adressaten der E-Mail unnötige Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

 

Es wird folgender Einigungsvorschlag unterbreitet: Angebot zur nachträglichen Lizenzierung des Bildes zu einem Pauschalbetrag von 600,00 € zzgl. 7% USt.

 

Sollte der Angeschriebene das Angebot annehmen und den Betrag fristgerecht bezahlen, dann erhalte er eine Lizenz für die bisherige Nutzung des Bildes auf dessen Website und Herr Thomas Wolf werde den Vorfall dann nicht weiter verfolgen. Frist zur Annahme des Angebotes: 15.09.2022

 

Die Lizenz, die der Angeschrieben durch die Annahme des Angebots erhalte, gelte noch 10 Tage, sodass dieser noch ausreichend Zeit zur Löschung des Bildmaterials habe. Unabhängig von der Zahlung des Vergleichsbetrags wird bis zum Ablauf der Frist die vollständige Beseitigung des Bildes von der Website gefordert, um den Verstoß abzustellen, heißt es in der E-Mail. Zum Schluss heißt es noch in der E-Mail, dass Herr Thomas Wolf hofft, dass der Angeschriebene das Entgegenkommen von ihm und den bisherigen Verzicht auf eine anwaltliche Abmahnung begrüße und er zu einer schnellen Einigung beitragen werde. Der Erhalt der E-Mail soll vom Angeschriebenen bestätigt werden.

E-Mail von: Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA

 

Gegenstand der E-Mail: eine angeblich Urheberrechtsverletzung an einem Bild

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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Abmahnung Motion E-Commerce GmbH durch CBH Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 29.08.2022 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Motion E-Commerce GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Es geht um eine angeblich unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Motion E-Commerce GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin Teil einer Unternehmensgruppe sei, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei.

 

In diesem Zusammenhang lasse sie für die von der Unternehmensgruppe angebotenen Waren professionelle Fotografien anfertigen, um damit die jeweiligen Produkte zu bewerben. 

 

Die Abmahnerin habe nunmehr feststellen müssen, dass der abgemahnte über eBay-Kleinanzeigen eine Jacke der Marke „Dreimaster“ bewerbe und/oder vertreibe, dies unter Verwendung von drei Originalfotografien seiner Mandantin.

 

Bei den von dem Abgemahnten unberechtigt verwendeten Fotografien handele es sich um Lichtbildwerke, an dem die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Commerce GmbH zustehen würden. Durch die Verwendung würden die Nutzungsrechte und durch die fehlende Urhebernennung würde gegen § 13 UrhG verstoßen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 12.09.2022 gefordert. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Streitwert von 3.000 EUR gefordert, mithin 367,23 EUR.

 

 

Abmahnung Motion E-Commerce GmbH

wegen unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

vertreten durch CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner)

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.