Abmahnung Eva Zajaczkowska

Abmahner: Eva Zajaczkowska

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung von Google Fonts

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung DAZN Limited durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

DAZN Limited Abmahnung erhalten? Bei der DAZN Limited handelt es sich nach eigenen Angaben um eine der führenden internationalen Pay-TV-Anbieterin im Bereich Sportübertragungen. Für das Gebiet der Bundesrepublik sei sie Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen unter anderem von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League.

 

Gegenstand der Abmahnung: rechtswidrige Live-Übertragung von DAZN im Gastronomiebetrieb des Abgemahnten (dies sei bei einer Kontrolle festgestellt worden) 

 

vertreten durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Olympia-Verlag GmbH durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

Die Cöster & Partner Rechtsanwälte haben im Auftrag der Olympia-Verlag GmbH einen Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „Torjäger-Kanone“ eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Der abgemahnte Händler soll Pokale zum Kauf angeboten haben. Diese Pokale habe der Abgemahnte unter der Bezeichnung „Torjäger-Kanone“ bzw. „kicker Torjägerkanone“ geführt. Durch das Anbieten der Pokale unter dieser Bezeichnung habe der Abgemahnte die Markenrechte der Olympia-Verlag GmbH verletzt.

 

Die Olympia-Verlag GmbH ist Inhaberin der Markenrechte an den Marken „kicker Torjägerkanone“ und „Torjägerkanone“, wird mitgeteilt. Diese Marken seien beim DPMA mit Schutz unter anderem für die Nizza-Klasse 06 eingetragen. Die Olympia-Verlag GmbH habe einer Nutzung der Marke durch den Abgemahnten zu kleiner Zeit zugestimmt. Daher läge eine Verletzung der Markenrechte vor.

Abmahnung Olympia-Verlag GmbH durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

 

wegen Markenverletzung an der Marke „Torjäger-Kanone“

 

vertreten durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

 

Stand: 06/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung OPM Merchandising GmbH durch Schütz Rechtsanwälte

OPM Merchandising GmbH Abmahnungen aus 2022

 

  • 26.08.2022 wegen Online-Ticket-Verkauf (ebay.de) „die ärzte“ Tickets, Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 05.09.2022, Vertragsstrafe 250 EUR – Frist zur Zahlung 07.09.2022

 

Gegenstand der Abmahnung vom 02.01.2020

Mir liegt eine Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 2.1.2020 vor, die diese im Auftrag der OPM Merchandising GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte gewerblich als Weiterverkäufer von Tickets tätig sei und dem Käufer entgegen der AGB der Abmahnerin suggerieren würde, dass dieser bei Erwerb des Tickets unmittelbar ein Besuchsrecht für die Veranstaltung von „die ärzte“ erhalten würde.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten führt „die ärzte“ zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Karl teilt mit, dass anlässlich der gegen den Abgemahnten unternommenen Ermittlungen der Abmahnerin zudem weitere, regelmäßige Angebote aus der Vergangenheit bekannt geworden, mit welchen der Empfänger des Abmahnschreibens in den vergangenen Jahren erhebliche Umsätze erzielt habe. Demnach handele er, neben einer Vielzahl von anderen planmäßigen Angeboten für unterschiedliche Waren, offenbar mit Eintrittskarten zu Konzerten und anderen Veranstaltungen, was zudem den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels begründen würde. Eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form liege den Schütz Rechtsanwälten vor.

 

Die Abmahnerin bringe in ihren wirksam gegenüber dem Abgemahnten bei allen Ticketbestellungen einbezogenen AGB im Rahmen des Verkaufsprozesses klar zum Ausdruck, dass ihre Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Wiederverkäufer verkauft werden dürfen. Da der Abgemahnte Eintrittskarten, welche er unter systematischer Verschleierung seiner Identität als gewerbsmäßiger Weiterverkäufer beziehe, zudem offensichtlich regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht im Internet weiterverkaufe, betreibe er ein Gewerbe.

 

Nach Art und Umfang der von dem Abgemahnten angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe könne dieser insgesamt nicht mehr als „privat“ eingestuft werden.

 

Im Rahmen des Anbietens von Eintrittskarten im Internet (Telemedium) sei er – neben steuerrechtlichen Konsequenzen – nach § 5 TMG verpflichtet, ein vollständiges Impressum im Internet verfügbar zu halten.

 

Darüber hinaus wird in dem mir vorliegenden Schreiben moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unzutreffend behaupte, dass es sich bei seinen angebotenen Tickets für die Tournee der Band „die ärzte“ um Eintrittskarten handele, die den Käufer unmittelbar zum Eintritt zu den jeweiligen Konzerten der Band „die ärzte“ berechtigen würden. Gemäß Ziff. 2.5 der AGB behalte sich die Abmahnerin im Fall des Verstoßes gegen die enthaltenen Weiterverkaufsverbote ausdrücklich vor, Ticketinhabern den Zutritt zu verweigern.

 

Des Weiteren verstoße der Abgemahnte in sämtlichen Angeboten gegen die Hinweispflicht auf die Online-Plattform der Europäischen Union.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 13.1.2020 verlangt.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.242,84 EUR (Gegenstandswert: 25.000,00 EUR) seien bis zum 20.1.2020 zahlbar. Es wird mitgeteilt, dass bei einer fristgerechten Zahlung und einer fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung des Auskunftsanspruches verzichtet werde.

Abmahnung OPM Merchandising GmbH

wegen unzulässigem Verkauf von Tickets für „die ärzte“

vertreten durch Rechtsanwälte Schütz

Stand: 08/2022

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung RasenBallsport Leipzig GmbH durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 08.08.2022 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag der RasenBallsport Leipzig GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um Tickets für Spiele von RasenBallsport Leipzig. Entgegen der allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, sowie entgegen der Corona-Pandemie geltenden Sonder-Ticket-Geschäftsbedingungen seien Tickets über eBay angeboten und/oder veräußert worden.

 

Gegenstand der Abmahnung ist daher der mit gesicherten Beweismitteln belegbare Vorwurf, dass der Abgemahnte Tickets für das DFB-Pokalfinale 2022 gegen den Sport-Club Freiburg im Berliner Olympiastation über die nicht autorisierte

Schwarzmarktplattform eBay mit der Artikelnummer XXXX eingestellt und/oder verkauft und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen verletzt wurden:

 

– Keine Abbildung der ATGB
– Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay
– nicht autorisierte Verwendung des Logos von RasenBallsport Leipzig
– Anbieten zu einem höheren Preis als dem Orginalpreis

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die der Abgemahnte wegen seiner Ticket-Angebote auf eBay begangen habe, habe die RasenBallsport Leipzig GmbH gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung, Zahlung einer Vertragsstrafe, zudem könne sie weitere Sanktionen nach den allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verhängen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 23.08.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Pauschale Schadensersatzforderung: 500,00 EUR

 

Zahlungsfrist: 23.08.2022

Abmahnung RasenBallsport Leipzig GmbH

 

wegen Tickets über eBay angeboten und/oder veräußert zu haben

 

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

 

Stand: 08/2022

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Image Professionals GmbH durch Frommer Legal Rechtsanwälte

Image Professionals GmbH Abmahnung vom:

 

  • 26.08.2022 wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 09.09.2022 gefordert. Kostenforderung 2.806,10 EUR (1.752,00 EUR Schadensersatz, 885,80 EUR Rechtsverfolgungskosten, 168,30 EUR Umsatzsteuer)

 

Gegenstand der Abmahnung vom 28.10.2021

Mit liegt eine Abmahnung der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Frommer Legal Rechtsanwälte vom 28.10.2021 vor.

 

Nach Angaben der Frommer Legal Rechtsanwälte handelt es sich bei der Image Professionals GmbH um eine renommierte, international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarktet. Anlass der Beauftragung sei die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial.

 

Die Image Professionals GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials geltend zu machen. Informationen zum streitgegenständlichen Bildmaterial sowie der vorstehenden Berechtigung seien in der Anlage („Anlage Bildmaterial“) beigefügt.

 

Die festgestellte Urheberrechtsverletzung

Ausweislich der in der Anlage beigefügten und mittels Pfeiles gekennzeichneten Bildschirm-Sicherung („Anlage Dokumentation“) werde auf dem dort abgebildeten Internetauftritt Bildmaterial verwendet, für das – trotz intensiver Überprüfung der Lizenzhistorie – keine hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis (Lizenz) festgestellt werden könne, heißt es in der Abmahnung.

 

Laut Impressum sei der Angeschriebene für den Internetauftritt verantwortlich.

 

Die streitgegenständliche Bildnutzung sei in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig:

 

Das betroffene Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dabei genüge zur Annahme der Werksqualität einer Fotografie bereits ein geringes gestalterisches Niveau. Es gelte der Schutz der sog. kleinen Münze.

 

Auch sei das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall nach § 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Die vorliegende Einbindung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern auf einer Homepage oder einem Speichermedium. Die Bereitstellung geschützter Werke auf Internet-Webseiten sei eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Dabei sei insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist, so die Ausführungen der Frommer Legan Rechtsanwälte in der Abmahnung.

 

Ansprüche der Image Professionals GmbH

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden der Image Professionals GmbH Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a UrhG zu. Der Unterlassungsanspruch erlösche nicht bereits durch die Entfernung des Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt. Die für den Unterlassungsanspruch
maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

 

Ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages ist der Abmahnung beigefügt. Die darin enthaltene Unterlassungsverpflichtung sei ausdrücklich auf die hier abgemahnte und damit auf die konkrete Rechtsverletzung beschränkt.

 

Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG

Die unlizenzierte Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG dar. Daher stünde der Mandantschaft ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.

 

Nutzungszeitrum hier: ca. 15 Monate im Internetauftritt

 

Unter Zugrundelegung der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ermittelten, marktüblichen Honorare ergebe sich auf dieser Grundlage folgende Schadensberechnung:

 

Laufzeit: 15 Monate
Nutzung auf Homepage EUR 854,00
100% Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerks EUR 854,00
Gesamtsumme EUR 1.708,00

 

Darüber hinaus werden folgende Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht:

 

Gegenstandswert: EUR 11.708,00
Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 YV RVG EUR 865,80
Post-/Telekomentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Gesamtsumme EUR 885,80

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 11.11.2021 gefordert.

 

Ferner soll der Abgemahnte die Kosten der Einschaltung der Frommer Legal Rechtsanwälte in Höhe von EUR 885,80 erstatten, sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.708,00 bezahlen. Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2.593,80 sei bis zum 15.11.2021 zu bezahlen.

Abmahner: Image Professionals GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Frommer Legal Rechtsanwälte (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB)

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

 

Stand: 10/2021

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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