Abmahnung Daniel Sebastian Rechtsanwalt, IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, für Rechteinhaber

Filesharing Abmahnungen gibt es auch heute noch. Eine solche Abmahnung Filesharing der MG Premium Ltd. vom 11.08.2022 wegen einem Film liegt mir gerade vor. Der Abgemahnte soll über die Internettauschbörse Bittorrent unerlaubt einen Film öffentlich zugänglich gemacht haben.

 

Der Abgemahnte wird jetzt auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung, Vernichtung der sich in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Anspruch genommen.

 

Von einer Täterschaft wird ausgegangen. Entsprechend ist auch die vorformulierte Unterlassungserklärung formuliert?

 

Wichtig: Reagieren Sie nicht selbst auf die Abmahnung. Lassen Sie sich professionell beraten und vertreten!

 

 

Abmahner: IMG Premium Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sebastian Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung vom 11.08.2022: unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung eines Filmes über die Internettauschbörse Bittorrent

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 22.08.2022 gefordert.

 

Kostenforderung im Wege eines angebotenen Vergleichs: 1.302,62 EUR, Zahlungsfrist: 25.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Intersnack Deutschland SE, Markenverletzung Chitos

Die Intersnack Deutschland SE, vertreten durch die Harmsen Utescher Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 10.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Es geht um die Marke „Chitos„.

 

Die Abmahnerin ist Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos“. Ein Auszug zu dieser Marke ist der Abmahnung beigefügt. In der Abmahnung heißt es, dass die Marke eine Priorität vom 29. November 1979 besitzt und von der Intersnack Deutschland SE seit Jahren umfangreich benutzt werde. Derzeit werde die Marke z.B. für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Kartoffelprodukt für Knabberzwecke benutzt. Das Chitos-Produkt werde z.B. auf der Domain www.chio.de  beworben und bei dem Anbieter LIDL verkauft.

 

Intersnack sei auf Grundlage der vorgenannten Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem EUIPO gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. vorgegangen, weshalb derartige Produkte auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben wurden, heißt es in der Abmahnung.

 

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte Cheetos-Snackartikel in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Onlineshop vertreibe. Durch den Verkauf von Cheetos-Snacks verletze dieser die Markenrechte der Intersnack Deutschland SE gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Vorliegend stünden sich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüber. Auch bestünde eine enge Warenähnlichkeit. Daher bestehe Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Cheetos“ Snackartikel in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, zu vertreiben und/oder zu bewerben.

 

Die Fristen sind kurz. Es sollte in jedem Falle rechtzeitig reagiert werden.

 

Abmahner: Intersnack Deutschland SE

 

Vertreter des Abmahners: Harmsen Utescher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung vom 10.08.2022: Markenverletzung Chitos

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung wird bis zum 22.08.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Kostenforderung: 2.538,10 EUR netto (Streitwert 150.000 EUR), Zahlungsfrist: 29.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail (keine Abmahnung) Susanne Schober – Meldung Datenschutzverstoß, 100 EUR Schadensersatz

Am 22.07.2022 hat Frau Susanne Schober dem Betreiber einer Webseite eine E-Mail (keine Abmahnung) gesendet mit dem Betreff „Meldung Datenschutzverstoß auf (Name der Webseite).de – Frist bis 05.08.2022.

 

Schriftart von Google Fonts

Am 20.07.2022 hat Frau Susanne Schober nach eigenen Angaben die Internetseite des Angeschriebenen besucht und dabei festgestellt, dass diese Webseite eine Schriftart von Google Fonts ohne ihre Zustimmung von deren Server lädt.

 

In technischer Hinsicht werde diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich die Internetseite aufbaut und bevor dem Webseitenbesucher überhaupt die Möglichkeit gegeben wird, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen, heißt es in der E-Mail. Dabei werde die IP-Adresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google sei in der Lage, den Webseitenbesucher zumindest teilweise zu identifizieren und auch den Verlauf nachzuvollziehen.

 

Einverstanden sei Frau Susanne Schober damit nicht gewesen. Diese Art der Übermittlung der IP-Adresse sei ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Google Fonts könne auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt werde und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google vorgenommen werde.

 

Frau Susanne Schober ist hierüber verärgert und fordert, dass es der Angeschriebene unterlässt, bei einem Aufruf der Internetseite die IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.

 

100 EUR Forderung – immaterieller Schaden

Der Angeschriebene soll ebenfalls 100 EUR bis zum 05.08.2022 an Frau Susanne Schober überweisen.

 

Drohung mit Rechtsanwalt

Mit fristgerechter Zahlung würde Frau Schober die Angelegenheit als erledigt ansehen. Ferner geht Sie davon aus, dass der Angeschriebene den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beendet. Unterbleibt die Zahlung, so werde Frau Schober einen Anwalt zu Rate ziehen, heißt es in der E-Mail.

 

Lesen Sie auch:

Post bzw. E-Mail von: Susanne Schober

 

Betreff: Meldung Datenschutzverstoß auf www.(Webseite wird genannt).de

 

Vertreter: niemand, schreibt die E-Mails selbst

 

Gegenstand des Schreibens: Schriftart von Google Fonts wird auf Webseite benutzt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

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Abmahnung BLS AG durch GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mir liegt eine Abmahnung der BLS AG  vertreten durch die GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 09.08.2022 vor. Abgemahnt wird ein als privat angemeldeter eBay-Verkäufer, dessen Verkaufsverhalten angeblich als gewerblich einzustufen sei. In der BLS AG Abmahnung wird eine fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und die Nichtangabe des Namens nebst Anschrift gerügt. Für diese Verstöße wird die Abgabe einer strafbewehrten  Unterlassungserklärung gefordert.

 

Abmahnung formal fehlerhaft

Ich halte die mir vorliegende Abmahnung für formal fehlerhaft, so dass die BLS AG keine Freistellung von etwaigen Kosten verlangen kann. Der BLS AG steht meiner Rechtsauffassung nach auch kein Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu, sondern nur auf eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen.

 

Meine Rechtsauffassung nach steht dem Abgemahnten gegenüber der BLS AG wegen des formalen Mangels der Abmahnung ein Kostenerstattungsanspruch zu. Der Abgemahnte müsste also nichts zahlen. Vielmehr muss die BLS AG dem Abgemahnten seine entstandenen Anwaltskosten erstatten.

 

Ich vertrete den Abgemahnten eBay-Händler und fordere die BLS AG zur Kostenerstattung nach einem Streitwert von 15.000 EUR auf.

 

Abmahner: BLS AG

 

Vertreter des Abmahners: GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung vom 09.08.2022: Fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, Nichtabgabe des Namens nebst Anschrift

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird binnen 1 Woche nach Zugang der Abmahnung gefordert.

 

Erklärung zur Freistellung von der Kostenforderung iHv. 953,40 EUR netto (Streitwert 15.000 EUR) wird binnen 2 Wochen gefordert.

 

Stand: 08/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Sandhage: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz – keine Abmahnung

Update: Weiteres Schreiben der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt, vom 09.08.2022 bekannt. Betreff: Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz

 

Händedesinfektionsmittel der Marke Desderman Pure

 

Frist in dem Schreiben: 15.08.2022 (außergerichtliches Vergleichsangebot 1.000 EUR, Zahlung bis 19.08.2022)

 

Verkauf nicht registrierter Arzneimittel (Schreiben aus Oktober 2021)

illegaler Verkauf von Arzneimitteln

Rechtsanwalt Sandhage wurde von der Sachse Vertriebs GbR beauftragt, den Angeschriebenen aus folgendem Grund zu kontaktieren:

 

Der Adressat des Schreibens bietet auf der Handelsplattform eBay.de Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium an. Bei diesem Produkt handle es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, so Rechtsanwalt Sandhage. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke sei in Deutschland streng durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz könnten je nach Art und Umfang sowohl Straftatbestände (§§ 95, 96 AMG) oder auch Ordnungswidrigkeiten (§ 97 AMG) sein und werden entweder mit Freiheitsstrafe oder mit Geldbuße geahndet. Aufgrund der erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe der Arzneimittel sei dies ausschließlich Händlern gestattet, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt und nach deren Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, verfügen dabei über das sog. EU-Sicherheitslogo, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind. So könne sich der Verbraucher mit einem Klick von der Seriosität des Händlers überzeugen.

 

Sachse Vertreibs GbR seit über 17 Jahren im Onlinehandel

Die Sachse Vertriebs GbR sei nunmehr seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv. Sie sei im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen und im Onlinehandel über www.sachse-care.de zu erreichen. Zu ihrem Sortiment gehören die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion. Die Anspruchsberechtigung folge dementsprechend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

fehlende Behördenanzeige / Registrierung im Versandhandels-Register /  Darstellung des Versandhandelslogos

Eine Überprüfung des Unternehmens des Angeschriebenen habe ergeben, dass dieser entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden gemäß § 67 Abs. 8 AMG registriert und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstitutes eingetragen sei. So verfüge er auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo, über das der Verbraucher Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen könne. Damit stünde fest, dass dem angeschriebenen Händler der Versand von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt sei. Es läge ein Verstoß gegen §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor.

 

Die fehlende Behördenanzeige, die fehlende Registrierung im Versandhandels-Register und die fehlende Darstellung des Versandhandelslogos würden jeweils einen gravierenden Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. LG Hamburg, 312 O 5/16).

 

sofortige Unterlassung wird gefordert

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Adressaten des Schreibens daher im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf, den illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben:

„Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt, ist meiner Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Ihr Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Da es sich um einen erstmalig festgestellten Verstoß handelt, möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

 

Sie stellen den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich ein. Dies hat bis spätestens

 

18.10.2021

 

zu geschehen. Bevor Sie den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnehmen, werden Sie die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen. Zukünftig werden Sie dann im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogos berücksichtigen. Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG auch beseitigt. Zudem erstatten Sie meiner Mandantin Kosten gemäß nachfolgender Berechnung.“

Kosten in Höhe von 453,86 EUR werden geltend gemacht.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Handeln Sie! Reagieren Sie richtig!

 

Post von: Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin

 

Gegenstand des Schreibens: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz

 

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

„Dryerballs“ Abmahnung Green Lane Designs Ltd. durch BRP Renaud & Partner mbB Rechtsanwälte

Die Green Lane Designs Ltd. bietet das Produkt „dryerballs“ (auch bekannt als „Trocknerbälle“) an. Auch andere Händler verkaufen derartige Produkte. Jetzt wurde ein Onlinehändler deswegen abgemahnt. Angeblich würde der Onlinehändler eine Nachabmahnung anbieten.

 

Abmahner: Green Lane Designs Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: BRP Renaud & Partner mbB Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Unlautere Nachahmung von „dryerballs“

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.