Abmahnung Marcus Fieger wegen Google Fonts

Abmahner: Marcus Fieger

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung von Google Fonts

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Frida Kahlo Corporation durch Zierhut IP

Frida Kahlo Corporation Abmahnung erhalten? In einer Abmahnung vom 16.03.2022 geht es um eine angebliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeichens „FRIDA“. Beworben wurde von einem Händler in einem Onlineshop eine Handtasche. In der Artikelüberschrift war das Zeichen „FRIDA“ genannt.

 

Die Frida Kahlo Corporation ist unter anderem Inhaberin der beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter der Registernummer 017824905 eingetragenen Wortmarke „FRIDA“.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert,  Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, sowie Umsätze, Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR.

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Eva Zajaczkowska

Abmahner: Eva Zajaczkowska

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung von Google Fonts

 

Stand: 08/2022

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung DAZN Limited durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

DAZN Limited Abmahnung erhalten? Bei der DAZN Limited handelt es sich nach eigenen Angaben um eine der führenden internationalen Pay-TV-Anbieterin im Bereich Sportübertragungen. Für das Gebiet der Bundesrepublik sei sie Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen unter anderem von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League.

 

Gegenstand der Abmahnung: rechtswidrige Live-Übertragung von DAZN im Gastronomiebetrieb des Abgemahnten (dies sei bei einer Kontrolle festgestellt worden) 

 

vertreten durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

 

Stand: 03/2022

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Olympia-Verlag GmbH durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

Die Cöster & Partner Rechtsanwälte haben im Auftrag der Olympia-Verlag GmbH einen Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „Torjäger-Kanone“ eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Der abgemahnte Händler soll Pokale zum Kauf angeboten haben. Diese Pokale habe der Abgemahnte unter der Bezeichnung „Torjäger-Kanone“ bzw. „kicker Torjägerkanone“ geführt. Durch das Anbieten der Pokale unter dieser Bezeichnung habe der Abgemahnte die Markenrechte der Olympia-Verlag GmbH verletzt.

 

Die Olympia-Verlag GmbH ist Inhaberin der Markenrechte an den Marken „kicker Torjägerkanone“ und „Torjägerkanone“, wird mitgeteilt. Diese Marken seien beim DPMA mit Schutz unter anderem für die Nizza-Klasse 06 eingetragen. Die Olympia-Verlag GmbH habe einer Nutzung der Marke durch den Abgemahnten zu kleiner Zeit zugestimmt. Daher läge eine Verletzung der Markenrechte vor.

Abmahnung Olympia-Verlag GmbH durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

 

wegen Markenverletzung an der Marke „Torjäger-Kanone“

 

vertreten durch Cöster & Partner mbB Rechtsanwälte

 

Stand: 06/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung OPM Merchandising GmbH durch Schütz Rechtsanwälte

OPM Merchandising GmbH Abmahnungen aus 2022

 

  • 26.08.2022 wegen Online-Ticket-Verkauf (ebay.de) „die ärzte“ Tickets, Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 05.09.2022, Vertragsstrafe 250 EUR – Frist zur Zahlung 07.09.2022

 

Gegenstand der Abmahnung vom 02.01.2020

Mir liegt eine Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 2.1.2020 vor, die diese im Auftrag der OPM Merchandising GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte gewerblich als Weiterverkäufer von Tickets tätig sei und dem Käufer entgegen der AGB der Abmahnerin suggerieren würde, dass dieser bei Erwerb des Tickets unmittelbar ein Besuchsrecht für die Veranstaltung von „die ärzte“ erhalten würde.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten führt „die ärzte“ zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Karl teilt mit, dass anlässlich der gegen den Abgemahnten unternommenen Ermittlungen der Abmahnerin zudem weitere, regelmäßige Angebote aus der Vergangenheit bekannt geworden, mit welchen der Empfänger des Abmahnschreibens in den vergangenen Jahren erhebliche Umsätze erzielt habe. Demnach handele er, neben einer Vielzahl von anderen planmäßigen Angeboten für unterschiedliche Waren, offenbar mit Eintrittskarten zu Konzerten und anderen Veranstaltungen, was zudem den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels begründen würde. Eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form liege den Schütz Rechtsanwälten vor.

 

Die Abmahnerin bringe in ihren wirksam gegenüber dem Abgemahnten bei allen Ticketbestellungen einbezogenen AGB im Rahmen des Verkaufsprozesses klar zum Ausdruck, dass ihre Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Wiederverkäufer verkauft werden dürfen. Da der Abgemahnte Eintrittskarten, welche er unter systematischer Verschleierung seiner Identität als gewerbsmäßiger Weiterverkäufer beziehe, zudem offensichtlich regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht im Internet weiterverkaufe, betreibe er ein Gewerbe.

 

Nach Art und Umfang der von dem Abgemahnten angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe könne dieser insgesamt nicht mehr als „privat“ eingestuft werden.

 

Im Rahmen des Anbietens von Eintrittskarten im Internet (Telemedium) sei er – neben steuerrechtlichen Konsequenzen – nach § 5 TMG verpflichtet, ein vollständiges Impressum im Internet verfügbar zu halten.

 

Darüber hinaus wird in dem mir vorliegenden Schreiben moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unzutreffend behaupte, dass es sich bei seinen angebotenen Tickets für die Tournee der Band „die ärzte“ um Eintrittskarten handele, die den Käufer unmittelbar zum Eintritt zu den jeweiligen Konzerten der Band „die ärzte“ berechtigen würden. Gemäß Ziff. 2.5 der AGB behalte sich die Abmahnerin im Fall des Verstoßes gegen die enthaltenen Weiterverkaufsverbote ausdrücklich vor, Ticketinhabern den Zutritt zu verweigern.

 

Des Weiteren verstoße der Abgemahnte in sämtlichen Angeboten gegen die Hinweispflicht auf die Online-Plattform der Europäischen Union.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 13.1.2020 verlangt.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.242,84 EUR (Gegenstandswert: 25.000,00 EUR) seien bis zum 20.1.2020 zahlbar. Es wird mitgeteilt, dass bei einer fristgerechten Zahlung und einer fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung des Auskunftsanspruches verzichtet werde.

Abmahnung OPM Merchandising GmbH

wegen unzulässigem Verkauf von Tickets für „die ärzte“

vertreten durch Rechtsanwälte Schütz

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.