Abmahnung Earnest Sewn GmbH durch Zierhut IP Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vom 25.4.2019 vor, die diese im Auftrag der Earnest Sewn GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Zierhut. Hintergrund sei der Verkauf von Schals unter der Materialbezeichnung Acryl.

 

Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz führt zu Earnest Sewn GmbH Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, u.a. Bekleidung im deutschen Geschäftsverkehr anzubieten und dabei seine Ware unter Verstoß der Vorgaben des Kennzeichnungsgebotes gem. Art. 5 I, 9 I, 15 III, 16 I, III TextilKennzVO mit „Acryl“ zu kennzeichnen. Im Rahmen von Beschreibungen der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürften gem. Art. 5 I TextilKennzVO nur jene Textilfaserbezeichnungen verwendet werden, welche im Anhang I der TextilKennzVO aufgeführt seien. Anders als die Bezeichnung „Polyacryl“ (nr. 26) sei die Bezeichnung „Acryl“ in der Enumeration des Anhangs I zur TextilKennzVO nicht aufgeführt, daher liege diesbezüglich ein Verstoß gegen diese Norm vor.

 

Dieser Verstoß stelle auch eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen im Sinne des § 3a UWG dar, da der Durchschnittsverbraucher keine Kenntnis hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Acryl“ habe und auch nicht wisse, dass es sich dabei eventuell um ein Synonym für „Polyacryl“ handele, so Rechtsanwalt Zierhut in dem mir vorliegenden Schreiben.

 

Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der Earnest Sewn GmbH Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen und bis zum 2.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Schließlich habe die Abmahnerin Anspruch auf Ersatz der ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Anspruchsgrundlage sei § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und §§ 677, 683 Abs. 1, 670 BGB. Unter Berücksichtigung des Interesses, das die Earnest Sewn GmbH an dem Ausbleiben weiterer Verstöße habe, sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert von 15.000 EUR angemessen. Die Zahlungsfrist des daraus resultierenden Betrages i.H.v. 1.029,35 EUR ende am 9.5.2019.

Abmahnung Earnest Sewn GmbH

wegen Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung durch Angabe „Acryl“

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 04/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung T. & D. Versand GbR durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.6.2019 hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg im Auftrag der T. & D. Versand GbR, mindestens zwei Abmahnungen ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Fleischer teilt in den mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantschaft als Unternehmen im Bereich des Online-Vertriebs von Kopierern, Druckern und Druckerzubehör (Patronen, Toner etc.) auf der Onlineplattform eBay tätig sei. Auch die Abgemahnten bieten über ihren Ebay-Onlineshop den Kauf von Produkten im Segment Drucker oder Druckerzubehör an und stünden daher zur T. & D. Versand GbR im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nummer 1 UWG.

 

In der einen Abmahnung heißt es, dass der Abmahner nunmehr festgestellt habe, dass der Empfänger das Abmahnschreiben mit der Darstellung der Online-Auktion in seinem Ebay-Internetshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.

 

In der zweiten Abmahnung wird dem Empfänger des Abmahnschreibens vorgeworfen, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr zu bringen, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

 

In beiden Angelegenheiten wird der jeweilige Abgemahnte aufgefordert bis spätestens 1. Juli 2019 eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Weiter heißt es in den Schreiben, dass der T. & D. Versand GbR dem Abgemahnten gegenüber ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme seiner Bevollmächtigten zu. Die Rechtsanwaltsgebühren werden jeweils nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht, summieren sich auf 887,02 € brutto, und seien zahlbar bis zum 3.7.2019. Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer weist in beiden Schreiben darauf hin, das sollte kein fristgemäßer Zahlungseingang zu verzeichnen sein, er seiner Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung anheimstellen würde.

Abmahnung T. & D. Versand GbR

wegen fehlende Registrierung LUCID, kein Link auf OS-Plattform

vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Stand: 06/2019

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung FAST Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.6.2019 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Sebastian Eble. Hintergrund sei eine Markenverletzung der Marke „MO“.

 

Markenrechtsverletzung Marke „MO“ führt zu FAST Fashion Brands GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Sebastian Eble führt aus, dass seine Mandantin auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken und Accessoires tätig sei. Die Bekleidungsstücke der Abmahnerin würden u.a. unter den Zeichen „myMO“ und „MO“ angeboten und vertrieben. 

 

Die Bezeichnung „MO“ genieße hierbei umfassenden markenrechtlichen Schutz zugunsten der FAST Fashion Brands GmbH aufgrund einer mit Priorität vom 6. Juli 1999 beanspruchenden DE-Marke 399 39 194 „MO“. Die Marke beasnspruche u.a. Schutz für Bekleidungstücke in Klasse 25 und werde seit Jahren umfangreich für die beanspruchte Waren benutzt. Es werde ferner auf die hier maßgebliche DE-Marke 30 2017 033 994 „MO“, verwiesen, die Schutz für u.a. Webstoffe und Haushaltswaren in Klasse 24 beanspruche. Diese Marke unterliege noch nicht dem Benutzungszwang.

 

Dem Abgemahnten wird nun mit der mir vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, über seinen gewerblichen Onlineshop Kissenbezüge unter dem Zeichen „MO“ zu bewerben, anzubieten und zu vertreiben. Die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner weisen darauf hin, dass die Abmahnerin einen Testkauf zu Beweiszwecken durchgeführt habe.

 

Er werde nunmehr aufgefordert, das Bewerben, Anbieten und Vertreiben von Kissenbezügen unter dem Zeichen „MO“ ohne Zustimmung der Abmahnerin unverzüglich einzustellen und bis spätestens zum 4. Juli 2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 € geltend gemacht.

Abmahnung FAST Fashion Brands GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „MO“

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 06/2019

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH durch Schütz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schütz, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 25.6.2019 vor, die diese im Auftrag der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte entgegen Ziff. 6.5) der AGB der Abmahnerin für den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten für das Festival „DAS FEST“ der KME auf der Onlineplattform eBay mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten führt zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Karl teilt mit, dass anlässlich der gegen den Abgemahnten unternommenen Ermittlungen der Abmahnerin zudem weitere, regelmäßige Angebote aus der Vergangenheit bekannt geworden, mit welchen der Empfänger des Abmahnschreibens in den vergangenen Jahren erhebliche Umsätze erzielt habe. Demnach handele er, neben einer Vielzahl von anderen planmäßigen Angeboten für unterschiedliche Waren, offenbar mit Eintrittskarten zu Konzerten und anderen Veranstaltungen, was zudem den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels begründen würde. Eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form liege den Schütz Rechtsanwälten vor.

 

Ausweislich Ziff. 6.5.1 der Ticket-AGB gelte das Verbot einer Weiterveräußerung mit den entsprechenden, nicht zu tolerierenden Aufpreisen insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe, welche ansonsten gestattet wäre (Ziff. 6.3 und Ziff. 6.4).

 

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben, dass die KME mit der beschriebenen Verkaufsbeschränkung und der konsequenten Verfolgung von Verstößen ihr soziales Preisgefüge (faire und für jedermann bezahlbare Ticketpreise) bzw. ihre aufgrund freier unternehmerischer Entscheidung festgelegten Preisstruktur, die für die öffentliche Wahrnehmung von DAS  FEST entscheidend sei, aufrechterhalten.

 

Es wird daher die sofortige Unterlassung der Rechtsverletzung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 5.7.2019 verlangt.

 

Es werden eine Vertragsstrafe i.H.v. 450,00 EUR geltend gemacht und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 281,30 EUR aufgelistet, wobei mitgeteilt wird, dass bei einer fristgerechten Zahlung der Vertragsstrafe bis zum 12.7.2019 und einer fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung der Rechtsanwaltsgebühren verzichtet werde.

Abmahnung KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH

wegen unzulässigem Ticketverkauf auf eBay

vertreten durch Schütz Rechtsanwälte

Stand: 06/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung ImmoTec GmbH durch Steffen Majoyeogbe Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der ImmoTec GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 1.7.2019 habe ich vorliegen.

 

Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandantin auf dem Onlinemarktplatz eBay u.a. Waren aus den Bereichen Sanitär-, Heizungs- und Wassertechnik vertreibe. Der Abgemahnte verfolge das gleiche Geschäftsmodell und stehe daher mit der Abmahnerin in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Die ImmoTec GmbH lässt mitteilen, dass sie feststellen musste, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.

 

Gegenstand der Abmahnung der ImmoTec GmbH

Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

 

Ebenfalls aufgrund vorstehender Regelung habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.

 

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung

 

Sodann teilt die ImmoTec GmbH durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Der Abgemahnte würde widersprüchlich über die Frist belehren. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.

 

Darüber hinaus wird ein fehlender Link zur OS-Plattform moniert.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der ImmoTec GmbH aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 8.7.2019 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Kosten werden in Höhe von 1.358,86 EUR geltend gemacht nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR.

Abmahnung ImmoTec GmbH

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Stand: 07/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Philipp Bezler, Shrimpfarm Frankfurt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Philipp Bezler, geschäftlich handelnd unter Shrimpfarm-Frankfurt, vom 21.6.2019 zur Überprüfung vor. Das Schreiben trägt die Überschrift „Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße“. Beide Parteien würden im Internet Wasserpflanzen und Aquaristikzubehör verkaufen.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung u.a. als Abmahngrund

Der Abmahner teilt mit, dass er die Verkaufsaktivitäten der Vergangenheit des Abgemahnten dauerhaft und gerichtsverwertbar gespeichert habe. Es folgen sodann Ausführungen dazu, wann ein Unternehmer als gewerblich einzustufen sei. Der Abgemahnte ist bei eBay als gewerblicher Anbieter angemeldet.

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte die Vorschriften über Fernabsatzverträge gem. §§ 312c ff. BGB einzuhalten habe. Danach müsse er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Beratungspflichten erfüllen. Er verstoße gegen folgende Vorschriften:

 

Fehlende Widerrufsbelehrung

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens habe Verbraucher über das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 355 ff. BGB aufzuklären und sie über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufes sowie das Musterwiderrufsformular aus Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 EGBGB zu belehren. Bei dem Abgemahnten sei zu lesen: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“. Das Widerrufsrecht sei jedoch grundsätzlich auch für Wasserpflanzen und lebende Tiere vorgesehen. Philipp Bezler teilt mit, dass der Abgemahnte diese nicht generell vom Widerrufsrecht ausschließen könne.

 

Darüber hinaus fehle der Link auf die OS-Plattform.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das beanstandete Verhalten sofort zu unterlassen und bis zum 28.6.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Die durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 34,75 € seien innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

Abmahnung Philipp Bezler, geschäftlich handelnd unter Shrimpfarm-Frankfurt

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, kein Link auf OS-Plattform u.a.

Stand: 06/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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