Abmahnung Acario UG (haftungsbeschränkt) durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 1.4.2020 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Acario UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantschaft über einen Onlineshop u.a. Angelzubehör verkaufen würde.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Ferner habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis spätestens 9.4.2020 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 16.4.2020 zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 334,75 € brutto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantschaft unverzügliche Klageerhebung empfehlen.

 

Von Acario UG Abmahnung erhalten? Fachanwalt hilft

Sie bieten ebenfalls bei eBay Angelzubehör zum Verkauf an und haben in diesem Zusammenhang eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage erhalten, die dieser im Auftrag der Acario UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen hat? Ihnen werden ebenfalls Wettbewerbsverstöße vorgeworfen? Melden Sie sich bei mir. Nehmen Sie die Abmahnung zum Anlass, Ihren Onlinehandel abmahnsicher zu machen. Senden Sie mir noch heute das Abmahnschreiben zu. Ich schaue mir dieses an und melde mich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Abmahnung Acario UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Aisulu Seipel durch Fortmeyer Rechtsanwalt

Abmahner: Aisulu Seipel

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Fortmeyer

Gegenstand der Abmahnung:  fehlende Widerrufsbelehrung, fehlendes Impressum, fehlende Grundpreisangabe u.a.

Stand: 03/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit

 

Abmahnung Protremo AG durch Büchler & Kollegen Rechtsanwälte

Abmahner: Protremo AG

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Büchler & Kollegen

Gegenstand der Abmahnung:  Verwendung eines Testsieger-Logos der Stiftung Warentest, obwohl die Lizenz zur Verwendung des Logos abgelaufen ist

Stand: 02/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Masecori GmbH durch HKMW Rechtsanwälte Malte Mörger

Abmahner: Masecori GmbH

Vertreter des Abmahners: HKMW Rechtsanwälte Malte Mörger

Gegenstand der Abmahnung: Fehlende Zutatenliste im Onlineangebot gem. Art 9 Abs 1 lit. b) LMIV

Stand: 02/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Hans Rix Handelsgesellschaft mbH durch Brödermann Jahn Rechtsanwälte

Abmahner: Hans Rix Handelsgesellschaft mbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Brödermann Jahn

Gegenstand der Abmahnung: Markenrechtsverletzung Marke "EXPLORER"

Stand: 02/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit

 

Abmahnung Breuer Lehmann Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Breuer Lehmann Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Breuer Lehmann Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

Buadep GmbH
Luis Tome

Einer Abmahnung ist meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft eine solche Erklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie sich künftig halten müssen. Verstoßen Sie dagegen, droht Ihnen eine Vertragsstrafe. Weitere Informationen zur Unterlassungsverpflichtungserklärung erhalten Sie hier.

 

So verhalten Sie sich richtig

Abmahnung MBBS Rechtsanwälte

 

Rechtsanwalt Andreas Gerstel hat zusammen mit seinem Team bisher (Stand 1.10.2013) über 10.000 Abmahnfälle bearbeitet, davon über 1.000 wettbewerbs- und urheberrechtliche Abmahnungen selbst im Auftrag eines Rechteinhabers ausgesprochen, 600 einstweilige Verfügungen für Mandanten aktiv beantragt und über 300 einstweilige Verfügungsverfahren auf der Passivseite (also auf Seiten des Abgemahnten) geführt. Rechtsanwalt Gerstel kennt die Fallstricke, Tricks und die Denkweise von Abmahnern genau, was Ihnen zugute kommt. Profitieren Sie aus dieser gesammelten Praxiserfahrung und lassen sich helfen.

Mein Team und ich stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Senden Sie uns Ihre Abmahnung jetzt sofort zu!

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung MBBS Rechtsanwälte Hamburg

 

 

 

 

 

Immer wieder rufen uns Betroffene an und wollen direkt mit Rechtsanwalt Gerstel über Ihre Abmahnung sprechen, obwohl Sie uns noch gar nicht die Abmahnung zugeschickt haben. Natürlich hat Rechtsanwalt Gerstel Erfahrung aus mindestens einer Abmahnung aus der Vergangenheit mit Ihrem Abmahner, aber dies ist noch lange kein Grund dafür, dass Rechtsanwalt Gerstel Ihre Abmahnung gar nicht mehr sehen und prüfen müsste, bevor er Ihnen seine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilt.

Jede Abmahnung ist ein Einzellfall und kann Besonderheiten beinhalten. Daher muss Rechtsanwalt Gerstel Ihre Abmahnung unbedingt vor einem Gespräch mit Ihnen sehen und prüfen, um Ihnen zu Ihrem Fall auch eine zutreffende Einschätzung geben zu können. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann Rechtsanwalt Gerstel leider kein gratis Erstgespräch mit Ihnen führen. Mailen Sie uns Ihr Abmahnschreiben daher jetzt zu. Rechtsanwalt Gerstel kontaktiert Sie sodann so schnell wie nur möglich. Ein Rückruf von Rechtsanwalt Gerstel erfolgt meist noch am gleichen Tage. Wenn Sie zu einer bestimmten Uhrzeit angerufen werden möchten, dann notieren Sie dies bitte auf Ihrer Abmahnung.

Nach dem Gespräch werden Sie gewiss erst einmal durchatmen und sich wieder beruhigt Ihrem Alltag widmen können. Ein Abmahnschreiben ist gewiss kein Weltuntergang. Man sollte nur wissen, wie man darauf reagieren sollte und keine teuren Experimente machen.

Rechtsanwalt Gerstel und sein Team würden sich freuen, auch Ihnen helfen zu dürfen.

 

 

Häufige Fragen im Falle einer Abmahnung

Wir haben zu den nachfolgenden Fragen hier bereits ausführlich Stellung genommen, damit Sie sich vorab informieren können.

– Abmahnung als simpler Brief (kein Einschreiben) einfach ignorieren? 

– Brauche ich denn überhaupt einen Rechtsanwalt?

– Im Internet gibt es kostenlose Muster Unterlassungserklärungen. Kann ich die nehmen?

– Abzocke, Rechtsmissbrauch?

– Tritt die Rechtsschutzversicherung ein?

 

Was tun bei einer Abmahnung MBBS Rechtsanwälte? Rechtsanwalt kontaktieren.

 

Keine Lust auf weitere Abmahnungen?

Selbstverständlich hilft Rechtsanwalt Gerstel und sein Team Ihnen nicht nur bei Ihrer aktuellen Abmahnung weiter, sondern wir können auch dafür sorgen, dass Sie künftig erst gar keine Abmahnung mehr bekommen! Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben, dann sollten Sie sich hier einmal in Ruhe über das Rundum-Sorglos-Paket für den rechtssicheren Onlinehandel informieren

 

Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Gern unterbreitet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel ein individuelles und für Sie vollkommen unverbindliches Angebot für die Bearbeitung Ihrer Abmahnung und die Überarbeitung Ihres Onlineauftrittes, wenn Sie dies wünschen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Kostentransparenz hat bei der Kanzlei Gerstel oberste Priorität.

 

Warum stehen auf dieser Website keine Preise?

Erst dann, wenn Sie mir Ihr Abmahnschreiben übermittelt haben und ich Ihren Onlineauftritt gesehen und geprüft habe, weiß ich, was an Arbeit auf mich zukommt. Manche Abmahnungen sind sehr umfangreich, enthalten z.B. mehr als 10 Wettbewerbsverstöße. Hier ist der Beratungsumfang intensiver als in Fällen, in denen es vielleicht nur um eine veralterte Widerrufsbelehrung geht. Der Zeitaufwand ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das ist auch der Grund, warum keine Preise vorab hier im Internet von der Kanzlei Gerstel genannt werden.

Ich halte es für die fairste Lösung, wenn ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes kostenloses Angebot für meine Leistungen unterbreite und Sie sich dann in Ruhe überlegen können, ob Sie mein Angebot annehmen möchten oder nicht. Mein Team und ich würden uns sehr darüber freuen, auch für Sie arbeiten zu dürfen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns doch bitte.