E-Mail der PicRights Austria GmbH im Auftrag von PA Images

Anfrage zum Nachweis einer Bildlizenz für PA Images

PicRights Austria GmbH

Haben auch Sie eine E-Mail oder Post der PicRights Austria GmbH erhalten? Im Auftrag diverser Firmen (z.B. PA Images, Lickerish Ltd, Reuters News & Media Inc etc.) stellt die PicRights Austria GmbH Anfragen an Personen / Firmen zum Nachweis einer gültigen Bildlizenz. Die E-Mails / Schreiben lauten wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die PicRights Austria GmbH („PicRights“) bietet UrheberInnen bzw. RechteinhaberInnen die Überprüfung von Urheberrechtsverletzungen an, einschließend PA Images. Wir weisen darauf hin, dass PicRights keine Anwaltskanzlei ist. Im Auftrag unseres Kunden stellte die PicRights Austria GmbH fest, dass das Bild/die Bilder von PA Images auf Ihrer Webseite verwendet wurde(n). Unser Kunde, PA Images konnte keine gültige Lizenz für diesen Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder durch Ihr Unternehmen finden. Demzufolge handeln wir im Namen von PA Images, um für diese unerlaubte Nutzung eine angemessene Entschädigung zu erlangen.

 

Am Ende dieser Nachricht sind das Bild/die Bilder als Original und dessen/deren unerlaubte Nutzung auf Ihrer Webseite dargestellt.

 

Wir bitten um Mitteilung, ob Sie eine gültige Lizenz für die Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder von PA Images oder einem anderen Unternehmen, ermächtigt von PA Images erworben haben, die zur Nutzung und Verbreitung des Bildes/der Bilder berechtigt:

 

  • Wenn Sie eine gültige Lizenz für die Nutzung dieses Bildes/dieser Bilder haben, bitten wir, die gültige Lizenz/Berechtigung unter Angabe der https://XXXXX / Passwort: XXXXX vorzulegen, indem Sie auf “Ich habe eine Lizenz…” klicken; oder
  • Wenn Sie keine gültige Lizenz für die Nutzung dieses Bildes haben, bitten wir um die sofortige Entfernung des Bildes/der Bilder von Ihrer Webseite.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die bloße Entfernung des Bildes diese Angelegenheit nicht abschließend lösen kann. Wir fordern zusätzlich einen Schadenersatz in Höhe der entgangenen Lizenzgebühren von € XXX.00 für die bisherige unerlaubte Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder.
  • Bitte kontaktieren Sie uns unter XXX oder auf: https://XXXXX / Passwort: XXXXX, um diese Angelegenheit zu klären.

 

Wir würden diese zeitkritische Angelegenheit gerne so schnell wie möglich beilegen und erwarten eine Antwort auf diese Nachricht innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum dieser Korrespondenz.

 

Falls Sie denken, diese Nachricht irrtümlich erhalten zu haben oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte mit der Referenznummer XXXXX unter XXXXX.

 

Wir danken für Ihre Kooperation und würden uns freuen, eine einvernehmliche Lösung zur Regelung der Angelegenheit mit Ihnen zu finden.

 

 

ENTGELT FÜR BISHERIGE NUTZUNG: € XXX

 

Post von: PicRights Austria GmbH

 

Gegenstand des Schreibens: Anfrage zum Nachweis einer gültigen Bildlizenz

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail von Thorben Wengert erhalten?

Fotonutzung ohne Urheberhinweis

Wurden Sie auch von Herrn Thorben Wengert kontaktiert?

 

In einer E-Mail vom 12.11.2021 führt Herr Wengert aus, dass er der Google-Bildersuche entnommen habe, dass der Angeschriebene sein Werk „XXXXX“ [Abbildung des Werkes] auf der Domain XXXX veröffentliche. Er könne  in seinen Unterlagen jedoch keinen Hinweis darauf finden, dem Angeschriebenen eine Nutzung auf einer kommerziellen Webseite ohne Urhebernennung gestattet zu haben, heißt es.

 

Es wird sodann gleich ein Angebot „zur einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit“ unterbreitet:

 

Nachlizensierung, hier: 7 jährige Veröffentlichung auf einer kommerziellen Unterseite ohne Urheberhinweis: eine Lizenz zu netto 1.505,04,-€ zzgl. 19% MwSt. Mit der Nachlizensierung wäre die bisherige Nutzung abgegolten.

 

Post von Thorben Wengert

 

Gegenstand des Schreibens: Fotonutzung ohne Urheberhinweis

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten – Juwelier Chronotage GmbH – keine Abmahnung

Post im Auftrag von Juwelier Chronotage GmbH erhalten?

Die Juwelier Chronotage GmbH versendet über Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin Schreiben (keine Abmahnungen) mit dem Betreff „Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten„. Mir liegt ein solches Schreiben vom 01.11.2021 vor.

 

Um was geht es?

Angeschrieben wurde ein eBay-Händler, der Wanduhren anbietet. Bei diesem Produkt handle es sich um ein Elektrogerät. Das Anbieten und der Verkauf von Elektrogeräten sei in der Bundesrepublik Deutschland streng durch das Elektrogesetz (ElektroG) geregelt.

 

Zuwiderhandlungen gegen das Elektrogesetz könnten Ordnungswidrigkeiten sein (§ 45 ElektroG) und könnten je nach Art und Umfang mit Geldbußen bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden. Nach § 6 ElektroG dürfen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland erst dann zum Verkauf an Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach den Regelungen des Elektrogesetzes bei der Stiftung EAR registriert worden seien. Ohne vorherige Registrierung bestünde ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsverbot für diese Produkte. Der angeschriebene Händler trage für die Einhaltung der Registrierungspflichten gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG die Verantwortung.

 

Keine Registrierung bei der Stiftung EAR

Die vom eBay-Verkäufer angebotene Ware ist nicht registriert und das Unternehmen des eBay-Verkäufers auch nicht. Die fehlende Registrierung stelle einen Wettbewerbsverstoß nach den §§ 3, 3 a UWG dar.

 

Illegaler Verkauf von Elektrogeräten soll sofort unterlassen werden

Die Juwelier Chronotage GmbH habe kein Interesse daran, den angeschriebenen eBay-Verkäufer mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten.

 

Der Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte soll bis 09.11.2021 beendet werden.

 

Bis zum 16.11.2021 sollen 367,23 EUR bezahlt werden.

Post von: Juwelier Chronotage GmbH

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Gegenstand des Schreibens: Anbieten von Elektrogeräten

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG

Abmahnung vom 9.11.2021: Es geht um die Werbung mit einer Zertifizierung, ohne weitere Ausführungen zu der entsprechenden Prüfung zu machen. Abgemahnt wurde ein eBay-Verkäufer.

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 17.11.2021

 

Gebührenforderung: 1.501,19 EUR (30.000 EUR Streitwert), Zahlungsfrist: 24.11.2021

 

Abmahner: absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Peter Dürr

Gegenstand der Abmahnung: Zertifizierungshinweise ohne nähere Angaben zur Prüfung

Stand: 11/2021

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit

 

Abmahnung CrossFit durch Bird & Bird Rechtsanwälte – Abmahnkosten berechtigt?

Über die Abmahnungen der CrossFit, LLC, vertreten durch die Bird & Bird Rechtsanwälte wird im Internet vielfach berichtet. Mir liegt gerade ein Abmahnung vom 22.10.2021 vor, in welcher es um die Benutzung des Zeichens „CROSSFIT“ im geschäftlichen Verkehr geht. Den Vorwurf halte ich grundsätzlich für berechtigt, jedoch habe ich Zweifel daran, ob die geforderten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind.

 

Abmahnkosten zu hoch?

In der Abmahnung vom 22.10.2021 werden Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr verlangt, mithin 3.744,50 EUR.

 

„Normal“ wäre eine 1,3 Geschäftsgebühr. Eine 1,5 Gebühr ist meiner Einschätzung nach nicht gerechtfertigt.

 

Da es mehr als nur eine Abmahnung gibt, ist meiner Rechtsauffassung nach ausgehend von der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 6. Juni 2019, I ZR 150/18, Der Novembermann, ein Gesamtgegenstandwert zu bilden, so dass die Abgemahnten nur anteilige Kosten zu erstatten haben.

 

Meiner Einschätzung nach können nicht für jede einzelne Abmahnung volle Kosten verlangt werden. Bei zum Beispiel 10 Abmahnungen würde die Bird & Bird Rechtsanwälte 10 x 3.744,50 EUR verdienen, mithin 37.445 EUR.

 

Es ist meiner Ansicht nach definitiv ein Gesamtgegenstandswert zu bilden.

 

Beispiel: Gegenstandswert bei einer Abmahnung 250.000 EUR. Bei 10 Rechtsverletzungen und 10 Abmahnungen läge der Gesamtgegenstandswert bei 2.500.000 EUR. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:

 

Gesamtgegenstandswert: 2.500.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG    13.180,70 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG              20,00 €
Nettobetrag                                                            13.200,70 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG         2.508,13 €
Gesamtbetrag                                                      15.708,83 €

 

Pro Abmahnung könnte nur ein Anteil von 1/10, mithin 1.570,88 EUR, geltend gemacht werden.

 

Bei 10 Abmahnungen würden die Bird & Bird Rechtsanwälte damit 21.736,17 EUR weniger Gebühren bekommen. Meiner Rechtsauffassung nach kann man bei Anwendung der BGH Rechtsprechung zu keinem anderen Ergebnis kommen.

 

Ich halte die Abmahnkosten daher der Höhe nach für nicht berechtigt.

 

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, dann können Sie sich gern bei mir melden. 

 

 

Abmahnung Trade-O-Holic GmbH durch Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 20.10.2021 haben die Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen im Auftrag der Trade-O-Holic GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Die Trade-O-Holic GmbH sei bundesweit im Bereich des Einzelhandels mit Armbanduhren tätig. Der abgemahnte Händler führe im Rahmen seiner Verkauftätigkeit über die Internetplattform Idealo die Kunden durch falsche Angaben in die Irre und verschaffe sich so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

 

Moniert werden die AGB des Händlers. Er wird dazu aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken gegenüber Endverbrauchern Verkaufsangebote auf Internethandelsplattformen zu veröffentlichen, und hierbei anzugeben,

a) dass ein Kaufvertrag gemäß § 6 der eBay-AGB zustande kommt, obwohl das Angebot nicht im Rahmen von eBay veröffentlicht wird,

 

b) dass der Käufer Artikel im Rahmen eines Auktionsverfahrens erwerben kann, obwohl für den Artikel kein Auktionsverfahren vorgesehen ist,

 

c) dass der Vertragstext bei eBay archiviert würde und vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer für die Dauer von 90 Tagen nach Vertragsschluss unter www.ebay.de kostenlos abgerufen werden könne. Zur Anzeige der Artikelseite nach dem Vertragstext könne der Kunde die zugehörige Artikelnummer in das auf der eBay-Startseite vorhandene Suchfeld eingeben und auf den Button „Finden“ klicken.“, obwohl das Angebot nicht im Rahmen von eBay veröffentlicht wird.

Bis zum 29.10.2021 wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und bis zum 05.11.2021 Kosten nach einem Streitwert von 6.000 EUR, mithin 627,13 EUR.

Abmahner: Trade-O-Holic GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen

Gegenstand der Abmahnung: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.