Abmahnung Christoph v. Goßler – unzulässige E-Mail-Werbung

Abmahner: Christoph v. Goßler

 

Gegenstand der Abmahnung laut Berichten: unzulässige E-Mail  Werbung

 

Kostenforderung: 367,23 EUR

 

Kenntnis etwaiger Abmahnung: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Rocket Empire GmbH

Abmahner: Rocket Empire GmbH

 

Gegenstand der Abmahnung laut Berichten: Nachahmung Produktaufmachung

 

Betroffenes Portal: Amazon

 

Kostenforderung: 1.375,88 EUR

 

Kenntnis etwaiger Abmahnung: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnung erhalten?

Lebensmittel: Fehlendes Zutatenverzeichnis, keine Angaben zum Lebensmittelunternehmer

Es wird derzeit über Abmahnungen vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. berichtet. Es geht in den Abmahnungen um die Lebensmittelkennzeichnung.

 

Bekanntlich müssen Onlinehändler, die vorverpackte Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf anbieten,  Verbrauchern noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über gewisse Pflichtinformationen informieren. Artikel 9 EU-Lebensmittelinformationsverordnung lautet:

„Artikel 9

Verzeichnis der verpflichtenden Angaben

(1) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind folgende Angaben verpflichtend:

a) die Bezeichnung des Lebensmittels;
b) das Verzeichnis der Zutaten;
c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
d) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;
e) die Nettofüllmenge des Lebensmittels;
f) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;
g) gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung;
h) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;
i) das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 26 vorgesehen ist;
j) eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
k) für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent;
l) eine Nährwertdeklaration“

Eine gute Orientierung bietet die Produktverpackung!

 

Auch Angaben zum Lebensmittelunternehmer dürfen nicht fehlen.

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

 

Kenntnis etwaiger Abmahnungen: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail der PicRights Austria GmbH im Auftrag von PA Images

Anfrage zum Nachweis einer Bildlizenz für PA Images

PicRights Austria GmbH

Haben auch Sie eine E-Mail oder Post der PicRights Austria GmbH erhalten? Im Auftrag diverser Firmen (z.B. PA Images, Lickerish Ltd, Reuters News & Media Inc etc.) stellt die PicRights Austria GmbH Anfragen an Personen / Firmen zum Nachweis einer gültigen Bildlizenz. Die E-Mails / Schreiben lauten wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die PicRights Austria GmbH („PicRights“) bietet UrheberInnen bzw. RechteinhaberInnen die Überprüfung von Urheberrechtsverletzungen an, einschließend PA Images. Wir weisen darauf hin, dass PicRights keine Anwaltskanzlei ist. Im Auftrag unseres Kunden stellte die PicRights Austria GmbH fest, dass das Bild/die Bilder von PA Images auf Ihrer Webseite verwendet wurde(n). Unser Kunde, PA Images konnte keine gültige Lizenz für diesen Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder durch Ihr Unternehmen finden. Demzufolge handeln wir im Namen von PA Images, um für diese unerlaubte Nutzung eine angemessene Entschädigung zu erlangen.

 

Am Ende dieser Nachricht sind das Bild/die Bilder als Original und dessen/deren unerlaubte Nutzung auf Ihrer Webseite dargestellt.

 

Wir bitten um Mitteilung, ob Sie eine gültige Lizenz für die Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder von PA Images oder einem anderen Unternehmen, ermächtigt von PA Images erworben haben, die zur Nutzung und Verbreitung des Bildes/der Bilder berechtigt:

 

  • Wenn Sie eine gültige Lizenz für die Nutzung dieses Bildes/dieser Bilder haben, bitten wir, die gültige Lizenz/Berechtigung unter Angabe der https://XXXXX / Passwort: XXXXX vorzulegen, indem Sie auf “Ich habe eine Lizenz…” klicken; oder
  • Wenn Sie keine gültige Lizenz für die Nutzung dieses Bildes haben, bitten wir um die sofortige Entfernung des Bildes/der Bilder von Ihrer Webseite.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die bloße Entfernung des Bildes diese Angelegenheit nicht abschließend lösen kann. Wir fordern zusätzlich einen Schadenersatz in Höhe der entgangenen Lizenzgebühren von € XXX.00 für die bisherige unerlaubte Verdacht auf Nutzung des Bildes/der Bilder.
  • Bitte kontaktieren Sie uns unter XXX oder auf: https://XXXXX / Passwort: XXXXX, um diese Angelegenheit zu klären.

 

Wir würden diese zeitkritische Angelegenheit gerne so schnell wie möglich beilegen und erwarten eine Antwort auf diese Nachricht innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum dieser Korrespondenz.

 

Falls Sie denken, diese Nachricht irrtümlich erhalten zu haben oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte mit der Referenznummer XXXXX unter XXXXX.

 

Wir danken für Ihre Kooperation und würden uns freuen, eine einvernehmliche Lösung zur Regelung der Angelegenheit mit Ihnen zu finden.

 

 

ENTGELT FÜR BISHERIGE NUTZUNG: € XXX

 

Post von: PicRights Austria GmbH

 

Gegenstand des Schreibens: Anfrage zum Nachweis einer gültigen Bildlizenz

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail von Thorben Wengert erhalten?

Fotonutzung ohne Urheberhinweis

Wurden Sie auch von Herrn Thorben Wengert kontaktiert?

 

In einer E-Mail vom 12.11.2021 führt Herr Wengert aus, dass er der Google-Bildersuche entnommen habe, dass der Angeschriebene sein Werk „XXXXX“ [Abbildung des Werkes] auf der Domain XXXX veröffentliche. Er könne  in seinen Unterlagen jedoch keinen Hinweis darauf finden, dem Angeschriebenen eine Nutzung auf einer kommerziellen Webseite ohne Urhebernennung gestattet zu haben, heißt es.

 

Es wird sodann gleich ein Angebot „zur einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit“ unterbreitet:

 

Nachlizensierung, hier: 7 jährige Veröffentlichung auf einer kommerziellen Unterseite ohne Urheberhinweis: eine Lizenz zu netto 1.505,04,-€ zzgl. 19% MwSt. Mit der Nachlizensierung wäre die bisherige Nutzung abgegolten.

 

Post von Thorben Wengert

 

Gegenstand des Schreibens: Fotonutzung ohne Urheberhinweis

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten – Juwelier Chronotage GmbH – keine Abmahnung

Post im Auftrag von Juwelier Chronotage GmbH erhalten?

Die Juwelier Chronotage GmbH versendet über Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin Schreiben (keine Abmahnungen) mit dem Betreff „Rechtswidriges Anbieten von Elektrogeräten„. Mir liegt ein solches Schreiben vom 01.11.2021 vor.

 

Um was geht es?

Angeschrieben wurde ein eBay-Händler, der Wanduhren anbietet. Bei diesem Produkt handle es sich um ein Elektrogerät. Das Anbieten und der Verkauf von Elektrogeräten sei in der Bundesrepublik Deutschland streng durch das Elektrogesetz (ElektroG) geregelt.

 

Zuwiderhandlungen gegen das Elektrogesetz könnten Ordnungswidrigkeiten sein (§ 45 ElektroG) und könnten je nach Art und Umfang mit Geldbußen bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden. Nach § 6 ElektroG dürfen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland erst dann zum Verkauf an Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach den Regelungen des Elektrogesetzes bei der Stiftung EAR registriert worden seien. Ohne vorherige Registrierung bestünde ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsverbot für diese Produkte. Der angeschriebene Händler trage für die Einhaltung der Registrierungspflichten gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG die Verantwortung.

 

Keine Registrierung bei der Stiftung EAR

Die vom eBay-Verkäufer angebotene Ware ist nicht registriert und das Unternehmen des eBay-Verkäufers auch nicht. Die fehlende Registrierung stelle einen Wettbewerbsverstoß nach den §§ 3, 3 a UWG dar.

 

Illegaler Verkauf von Elektrogeräten soll sofort unterlassen werden

Die Juwelier Chronotage GmbH habe kein Interesse daran, den angeschriebenen eBay-Verkäufer mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten.

 

Der Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte soll bis 09.11.2021 beendet werden.

 

Bis zum 16.11.2021 sollen 367,23 EUR bezahlt werden.

Post von: Juwelier Chronotage GmbH

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Gegenstand des Schreibens: Anbieten von Elektrogeräten

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.