IDO Verband fordert 3.570 EUR Vertragsstrafe inkl. 19 % Mehrwertsteuer

Mit Schreiben vom 18.11.2021 fordert der IDO Verband von einem Onlinehändler eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von 570 EUR. Es geht um Grundpreisangaben bei eBay.

 

Warum zuzüglich Mehrwertsteuer?

Bisher hat der IDO nie Mehrwertsteuer bei seinen Vertragsstrafenforderungen geltend gemacht. Warum jetzt? Im Schreiben des IDO heißt es dazu:

„Nach Ansicht der für den IDO Verband e. V. zuständigen Finanzverwaltung stellt die verwirkte Vertragsstrafe einen steuerbaren Umsatz dar, so dass der Unterlassungsschuldner auch die Umsatzsteuer zu zahlen hat. Sie setzt daher gegen den IDO Verband e.V. die Umsatzsteuer auf Vertragstrafen fest. Die derzeit herrschende Ansicht sieht dies anders, hiernach ist keine Umsatzsteuer festzusetzen. Zur Begründung beruft sich die Finanzverwaltung darauf, dass die Anforderung einer Vertragsstrafe als Fortsetzung des Abmahnverfahrens eine Leistung zugunsten des Unterlassungsschuldners darstellt, der mit der Aufforderung die Gelegenheit erhält, den Wettbewerbsverstoß ohne ein Gerichtsverfahren und ohne weitere Kostenlast durch Zahlung der verwirkten Vertragsstrafe zu erledigen.“

Was tun, wenn der IDO eine Vertragsstrafe fordert?

Selbst wenn eine Vertragsstrafe rein aus juristischen Gründen verwirkt sein sollte, so sollte auf gar keinen Fall voreilig voreilig irgendeine Zahlung an den IDO Verband geleistet werden. Vielmehr sollten aus meiner Sicht etwaige Unterlassungserklärungen wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt und auch angefochten werden. Hierzu habe ich bereits einen Beitrag veröffentlicht:

 

Kündigung / Anfechtung Unterlassungserklärung IDO Verband – das sind die rechtlichen Hürden

 

Wichtiger Hinweis: Ganz aktuell wurde auch bekannt, dass der IDO Verband nicht in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände aufgenommen worden ist, d.h. ab dem 1.12.2021 darf der IDO vorerst keine Abmahnungen mehr aussprechen.

 

IDO Verband NICHT in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Vertragsstrafenforderung zur Wehr setzen. Eine Zahlung würde ich auf gar keinen Fall leisten. Gern helfe ich Ihnen!

 

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IDO Verband NICHT in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

Ab dem 01.12.2021 müssen rechtsfähige Verbände / Wirtschaftsverbände gemäß § 8 b UWG in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Die Liste eingetragener Wirtschaftsverbände wurde jetzt auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Genannt sind bisher:

 

  • Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
  • Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
  • Schutzverband Deutscher Wein e.V.
  • Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.

IDO Verband steht nicht in der Liste

Somit ist für den IDO jetzt erstmal ab dem 01.12.2021 Schluss mit Abmahnungen. Ich gehe aber davon aus, dass der Verein weiter für eine Eintragung kämpfen wird. Möglicherweise haben demnächst die Verwaltungsgerichte darüber zu entscheiden.

 

Kontrolle von Unterlassungserklärungen und Unterlassungstiteln

Ich vermute, dass der IDO Verband in nächster Zeit vermehr Unterlassungserklärungen überprüfen wird, weil er im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe fordern könnte. Auch wenn neue Abmahnungen ab dem 1.12.2021 nicht mehr möglich sind, so dürfte es dem IDO trotzdem nicht langweilige werden. Auch einstweilige Verfügungen oder Urteile wird der IDO bestimmt überprüfen und gegebenenfalls Ordnungsmittelverfahren einleiten.

 

Warten wir ab, was der IDO Verband unternehmen wird. Viele Abgemahnte dürften jedoch erstmal aufatmen und erleichtert sein, dass der IDO nicht in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände auftaucht.

 

Ich halte Sie weiter informiert.

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AFP Agence France-Presse GmbH fordert wegen unberechtigter Nutzung von Fotowerken Schadensersatz

Image Law Rechtsanwälte fordern Schadensersatz

Der Betreff lautet „Unberechtigte Nutzung von Fotowerken auf Ihrem Internetauftritt„. Die Image Law Rechtsanwaltskanzlei hat mit Schreiben vom 09.11.2021 im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH eine Webseitenbetreiber angeschrieben.

 

Forderungen: 806,76 EUR Schadenersatz, 134,40 EUR Rechtsanwaltsgebühren

 

Zahlungsfrist: 25.11.2021

 

Berichterstattung aus 09/2017

Mit Schreiben vom 28.9.2017 haben die Image Law Rechtsanwälte, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Peter C. Richter.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass seine Mandantin als Bildagentur die ausschließlichen Lizenzrechte an den in der anliegenden Dokumentation näher bezeichneten Lichtbildern. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der AFP Agence France-Presse GmbH aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zustünden.

 

Der angeschriebene Webseitenbetreiber würde auf seiner Internetseite Lichtbilder verwenden, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte i.S. des UrhG seine Mandantschaft sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. sei nicht ermittelt werden können.

 

Für die unberechtigte Nutzung schulde der Empfänger des Schreibens daher Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Angeschriebenen und der AFP Agence France-Presse GmbH bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für das von ihm genutzte Lichtbild sei auf Basis der eigenen am Markt gültigen Lizenzbedingungen eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen.

 

Die Lizenzbedingungen könne auf der Seite des Vertriebspartners seiner Mandantschaft ww.gettyimages.de unter Angabe der auf der Anlage angegebenen Image-ID eingesehen werden. Die Werke seien dort unter „Kollektion AFP“ gelistet. Dieses Honorar lege die AFP Agence France-Presse GmbH auch den üblichen Lizenzvereinbarungen bei Einzelverkäufen zu Grunde.

 

Die Schadensersatzansprüche würden mit 796,50 EUR geltend gemacht werden. Ferner sei er zur Erstattung der seiner Mandantschaft entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 796,50 EUR berechnet. Der Eingang der Gesamtforderung i.H.v. 920,50 EUR werde bis zum 15.10.2017 erwartet.

 

Unterlassungsansprüche werden mit dem Schreiben nicht geltend gemacht. Es ergeht zum Schluss des Schreibens der Hinweis, dass mit Eingang des Betrages die Angelegenheit ihre vollständige Erledigung finden würde.

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Mehr Informationen

Post von: AFP Agence France-Presse GmbH

 

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

 

vertreten durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post (keine Abmahnung) von Hilmi Pesket – Studio Pesket erhalten?

Weitere bekannt gewordene Schreiben:

  • 22.08.2022: Bilder bei eBay-Kleinanzeigen, Schadensersatzforderung: 200 EUR pro Lichtbild (hier 600 EUR)

Gegenstand des Schreibens vom 15.11.2021

Hilmi Pesket hat mit Schreiben vom 15.11.2021 einen eBay-Kleinanzeigen Verkäufer kontaktiert, welcher rechtswidrig urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet haben soll.

 

In dem Schreiben heißt es, dass das Studio-Pesket auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig sei und Lichtbildwerke für eine Vielzahl renommierter und bekannter Modelabels und der Modeprodukte anfertige. Die Fotografien werden angeblich durch das Studio-Pesket in Person des gewerblich tätigen Fotografen und Bildbearbeiter Hilmi Pesket unter Verwendung umfangreicher sowie kostenintensiver Studiotechnik und Infrastruktur erstellt, heißt es.

 

Es geht um drei Lichtbilder, die bei eBay-Kleinanzeigen vom Angeschriebenen benutzt worden sein sollen.

 

Außergerichtlich könne die Sache durch Zahlung einer Lizenzgebühr erledigt werden. 130 EUR werden pro Bild verlangt. Als Zahlungsfrist wird der 22.11.2021 genannt.

 

Sollte der Angeschriebene die eingeräumte Frist ergebnislos verstreichen lassen, so werde Hilmi Pesket das unbearbeitete Bildmaterial (Nachweis Urheber) sowie die bereits gemachten Bildschirmausdrucke seinem Rechtsanwalt überreichen und weitere juristische Schritte einleiten, die dann mit erheblichen Mehrkosten verbunden seien, welche der Angeschriebene in diesem Fall zu tragen habe.

 

Zum guten Schluss heißt es:

 

„Wir behalten uns das Recht vor eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemäß § 106 Abs. 1 UrhG wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu stellen.“

 

Diesen letzten Satz, welcher sogar in Fettschrift von Hilmi Pesket hervorgehoben wurde, halte ich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten für  äußerst problematisch. 

Post von: Hilmi Pesket – Studio Pesket

 

Gegenstand des Schreibens: rechtswidrige Verwendung von Lichtbildern

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Manuela Gundlach durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom 15.11.2021: Frau Manuela Gundlach bietet nach Angaben von Rechtsanwalt Lutz Schroeder als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Modeschmuck, Nagelsticker und Zubehör zur Herstellung von Schmuck zum Kauf an. Ihre Angebote würden sich an private Endverbraucher richten.

 

Der abgemahnte eBay Verkäufer bietet auch Zubehör zur Herstellung von Schmuck an. Auch sein Angebot richte sich an Endverbraucher. Er weise bei seinem Angebot aber darauf hin, dass er als privater Anbieter auftrete. Diese Aussage trifft nach Ansicht von Frau Manuela Gundlach aber nicht zu. Die Verkaufstätigkeit des abgemahnten eBay Nutzers erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

 

Es folgen in der Abmahnung sodann diverse Rechtsausführungen.

 

Bis zum 25.11.2021 soll der abgemahnte Verkäufer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und bis zum 02.12.2021 insgesamt 953,40 EUR (Gegenstandswert 15.000 EUR) bezahlen.

Abmahner: Frau Manuela Gundlach

 

Vertreter des Abmahners: Lutz Schroeder Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkäufe bei eBay

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) erhalten?

Was will die SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt)?

Es kursieren Schreiben der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt. Betroffen ist die Branche Fahrräder und Fahrradzubehör, Koffer und Taschen. Ein eBay Händler wurde angeschrieben. Der Vorwurf in dem Schreiben: Bewerbung eines Fahrradhelms mit ce – zertifiziert, fehlende Anmeldung zum Verpackungsgesetz. Es werden 280,60 EUR (Gegenstandswert 2.000 EUR) an Kosten gefordert.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Post der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt)

 

Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

 

Gegenstand des Schreibens: Bewerbung eines Fahrradhelms mit ce – zertifiziert, fehlende Anmeldung zum Verpackungsgesetz

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.