Mir liegt eine Abmahnung vom IDO Verband vom 9.10.2017 gegenüber einem Anbieter auf dem Marktplatz eBay-Kleinanzeigen vor. Bisher hatte der IDO Verband meiner Kenntnis nach nur Verkäufer bei eBay und DaWanda abgemahnt, aber niemanden, der bei eBay Kleinanzeigen seine Artikel inseriert hat.

 

Artikel bei eBay Kleinanzeigen anbieten

Bei eBay Kleinanzeigen kann man in sehr kurzer Zeit, Artikel zum Verkauf einstellen und anbieten. Im Prinzip muss man sich nur bei eBay Kleinanzeigen registrieren und dann kann es auch gleich losgehen. Man muss erst auf „Anzeige aufgeben“ klicken, danach die passende Kategorie seines Artikels wählen und dann in der vorgegebenen Eingabemaske die Anzeigendetails wie den Titel der Anzeige, die Beschreibung, den Preis, Bilder zum Artikel und die Anbieterdetails eingeben. Zuletzt muss man nur noch auf „Anzeige aufgeben“ klicken und schon wird die Anzeige nach vorheriger Überprüfung durch den Portalbetreiber freigeschaltet.

 

Und warum kann eine Abmahnung drohen?

Als gewerblicher Anbieter muss man bekanntlich zahlreichen Informationspflichten nachkommen. Ein gewerblicher Verkäufer muss

 

  • eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten.
  • über das gesetzliche Widerrufsrecht, über Form und Frist des Widerrufs, sonstige Fristen, Wertersatz, Rechtsfolgen und Rückabwicklung informieren.
  • dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung das Muster-Widerrufsformular gemäß der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung stellen oder den Verbraucher darüber informieren, wo er den Inhalt des Muster-Widerrufformulars einsehen kann.
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen machen.
  • darüber unterrichten, wie der Kunde mit den gemäß § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.
  • den Verbraucher darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung stellen.
  • auf der Webseite dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform und in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.
  • Datenschutzhinweise bereithalten
  • und und und

Diese Menge an Informationen kann man bei eBay Kleinanzeigen aber gar nicht unterbringen, weil dort nur 4.000 Zeichen zur Verfügung stehen.

 

 

Fehlen all diese Informationen, dann droht eine Abmahnung z.B. vom IDO Verband.

 

Gefährliche Unterlassungserklärung

Der IDO fordert den Abgemahnten dazu auf, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend XXX Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,

 

  • ohne über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren.
  • […]

 

Bevor Sie eine solche Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sich unbedingt von mir beraten lassen. Ein rechtssicherer und abmahnsicherer Verkauf über eBay Kleinanzeigen ist meiner Einschätzung nach momentan nur dann möglich, wenn Ihre Anzeigen so gestaltet sind, dass diese noch kein bindendes Angebote von Ihnen an den Interessenten darstellen und auch noch keine Aufforderung an den Interessenten enthalten, Ihnen ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

Sie möchten rechtssicher über eBay-Kleinanzeigen handeln?

Ich erstelle Ihnen AGB für eBay Kleinanzeigen und sagen Ihnen genau, auf was Sie achten müssen. Falls Sie abgemahnt worden sind, so helfe ich Ihnen auch dabei. Ihre Abmahnung würde ich sogar völlig kostenlos für Sie bearbeiten, wenn Sie sich für meinen Updateservice entscheiden.

 

Egal was Sie vorhaben, ich unterstütze Sie mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.

 

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