Immer wieder erreichen mich Abmahnungen vom IDO Verband e.V. aus Leverkusen. Abmahngrund sind fehlende Grundpreisangaben. Jetzt liegt mir aktuell schon wieder eine typische Grundpreisangaben Abmahnung vom 16.09.2020 vom IDO Verband vor. Diesmal hat es keinen eBay oder Amazon Händler getroffen, sondern den Betreiber eines Onlineshops. Bis zum 25.09.2020 soll dieser nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Abmahnpauschale von 226,20 EUR bezahlen.

 

Was tun bei einer Grundpreisangaben Abmahnung?

Sie haben im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, nämlich entweder eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, oder eine gerichtliche Inanspruchnahme in Kauf zu nehmen. Oft fragen mich Betroffene, wie mein konkreter Rat lautet.

Wichtig: Sie wären Ihr Leben lang an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden! Oft wird fälschlicherweise berichtet, dass eine Unterlassungserklärung nur 30 Jahre gilt. Dies ist falsch. Bis zum Tode hat eine Unterlassungserklärung bei natürlichen Personen Gültigkeit. Wird die Unterlassungserklärung von einer juristischen Person, z.B. einer GmbH abgegeben, dann gilt die Erklärung so lange, wie es die GmbH gibt und auch bei einer Firmenübernahme oder Firmenfortführung können strafbewehrte Unterlassungserklärungen auch für die neue Gesellschaft weiterhin Wirksamkeit entfalten. Daher ist äußerste Vorsicht geboten!

In den meisten Fällen ist es ratsam, keine Unterlassungserklärung abzugeben und lieber eine einstweilige Verfügung oder Klage in Kauf zu nehmen, weil das Risiko gegen eine Unterlassungserklärung zu verstoßen, bei Grundpreisen sehr hoch ist. Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Stelle des hier abgemahnten Onlinehändlers, dann würde ich nur dann eine Unterlassungserklärung abgegeben, wenn ich auch zu 100 % sicherstellen könnte, dass künftig die Grundpreise richtig leicht erkennbar am besten in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angezeigt werden. Die Frage die sich der abgemahnte Händler stellen muss lautet: Kann ich das wirklich sicherstellen?

 

Gibt der Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, dann muss er sich ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung auch daran halten, d.h. es muss alle seine grundpreispflichtigen Artikel kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren, um nicht gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen. Auch neu eingestellte Artikel müssen kontrolliert werden.

 

Um nicht schuldhaft zu handeln müsste der Händler alle grundpreispflichtigen Artikel zudem regelmäßig kontrollieren und wenn er einen Fehler feststellt, sofort handeln, nämlich entweder den Grundpreis sofort einfügen, bzw. den Artikel vorerst herausnehmen, sofern sich der Grundpreis nicht einfügen lässt. Hier passieren erfahrungsgemäß in der Praxis ständig Fehler und der IDO Verband kontrolliert erfahrungsgemäß rund um die Uhr! Es wurde schon Verstöße an einem Sonntag Abend vom IDO Verband festgestellt und im Anschluss eine Vertragsstrafe gefordert. 

 

Daher kann ich nur zur absoluten Vorsicht raten!

Wo kann ich mich über den IDO informieren?

Mein Team und ich haben zahlreiche Informationen über den IDO für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden:

 

  • IDO Verband mahnt trotz Anti-Abmahngesetz weiter ab
  • Erfahrungen mit über 750 Fällen vom IDO Verband
  • Wahrnehmung von Mitgliederinteressen
  • Darf der IDO Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen?
  • ABER: fehlende Aktivlegitimation für die Branche „Schmuck“
  • Wen mahnt der Verein alles ab?
  • Worum geht es in den Abmahnungen?
  • Sind die Abmahnungen überhaupt berechtigt?
  • ABER: Gerichte bestätigen teilweise Rechtsmissbrauch vom IDO Verband
  • Was tun bei einer IDO Abmahnung?
  • Aktuelle Abmahnungen vom IDO Verband

Abmahnung IDO Verband

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben bei Amazon

 

Stand: 09/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.