Mein Ziel: Die Klage wird abgewiesen.

Der IDO Verband hat aktuell Klage gegen einen Onlinehändler vor dem Landgericht Stendal erhoben. Die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven vertritt den IDO Verband. Ich kenne diese Kanzlei und den Kollegen Dr. Danjel-Philippe Newerla bereits.

 

Diese Klage vom IDO Verband hat ein Onlinehändler erhalten. Das Landgericht Stendal hat sich erneut mit dem IDO zu beschäftigen.

 

 

Gegenstand der IDO Verband Klage

Der Streitwert der IDO Klage ist von der Kanzlei Dr. Newerla mit 30.000 EUR angegeben worden. Drei Anträge werden gestellt. Im ersten Antrag geht es um die Werbung mit Garantien und in den weiteren beiden Anträgen um Grundpreisangaben. Hier können Sie das Anschreiben vom Landgericht Stendal, die Verfügung des Gerichts und die Anträge der IDO Klage einsehen:

 

Rechtsmissbrauch vom IDO Verband

Ob der IDO rechtsmissbräuchlich handelt, wird in diesem Verfahren definitiv eine der entscheidenden Fragen sein. Ich werde diesen Beitrag nach und nach erweitern und all die Indizien auflisten, die für einen Rechtsmissbrauch sprechen. Von 2013 bis heute hatte ich über 750 Auseinandersetzungen mit dem IDO und in dieser Zeit konnte ich einiges Informationen sammeln, die in einer Gesamtschau aus heutiger Sicht für einen Rechtsmissbrauch sprechen.

 

Es haben bereits einige Gerichte Rechtsmissbrauch des IDO angenommen.

 

Vielleicht wird die IDO Verband Klage bereits wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Dies bleibt abzuwarten.

 

Die materielle Rechtslage

Auch in materieller Hinsicht wird zu prüfen sein, ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche überhaupt bestehen. Die Werbung mit Garantien ist äußerst problematisch und umstritten. Teilweise sind die Gerichte der Ansicht, dass Informationen über eine Herstellergarantie gar nicht notwendig sind.

Im zweiten und dritten Antrag geht es jeweils um Grundpreisangaben. Warum zwei Anträge? Will man die Klage nur umfangreicher erscheinen lassen, um den hohen Gegenstandswert von 30.000 EUR zu rechtfertigen?

 

Landgericht Stendal – Oberlandesgericht Naumburg

Der IDO nennt in seinen Abmahnungen immer unter anderem eine ganze Liste landgerichtlicher Entscheidungen, wo die Gerichte die Berechtigung zum Abmahnen bestätigt haben. Das Landgericht Stendal ist mit in dieser Aufzählung genannt. Hier gibt es nach eigenen Angaben des IDO offenbar ein Urteil vom 08.09.2016, Az. 31 O 2/16.

 

Bei den oberlandesgerichtlichen Entscheidungen führt der IDO auch das OLG Naumburg, dort einen Beschluss vom 17.08.2017, Az. 9 W 44/16, an.

 

Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht hatten sich in der Vergangenheit bereits mit dem IDO zu befassen. Die vom IDO genannten Entscheidungen sind aber relativ alt (über 3 Jahre). In den letzten drei Jahren ist einiges passiert. Der IDO kann sich meiner Ansicht nach im vorliegenden Klageverfahren jedenfalls aufgrund dieser Entscheidungen aus der Vergangenheit nicht sicher sein, dass das Gericht auch heute noch dessen Aktivlegitimation bestätigen wird.

 

Ich werde an dieser Stelle über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens berichten. Sollten auch Sie vom IDO eine Klage erhalten haben, dann melden Sie sich gern bei mir. Je mehr Betroffene bekannt sind, umso wahrscheinlicher wird es, einen Rechtsmissbrauch nachzuweisen.