Immer wieder erhalte ich neue IDO Abmahnungen von Onlinehändlern, die mich nach Rat fragen. Die meisten Händler sind gut informiert, was den IDO betrifft. Die Urteile zum Rechtsmissbrauch (Urteile im Fall IDO Verband Abmahnung) kennen viele und fragen, wie vor diesem Hintergrund auf eine IDO Abmahnung zu reagieren ist, ob man überhaupt reagieren sollte.

 

Keine Zahlung leisten

Ich rate, auf keinen Fall die abmahnbezogenen Kosten zu bezahlen. Ich halte diese nach bisherigen Erkenntnissen für zu hoch. Hierzu habe ich bereits einen Beitrag veröffentlicht: 

 

Unterlassungserklärung gegenüber IDO abgeben? Ja oder nein?

Leider muss man sich diese Frage derzeit noch stellen, denn dem IDO Verband wurde die Tätigkeit „noch nicht“ verboten und er darf im Prinzip „noch“ abmahnen, weil die Urteile teilweise noch nicht rechtskräftig sind.

 

nur bei einfachsten Verstößen

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte man nur bei einfachsten Verstößen in Erwägung ziehen, wie z.B.

 

  • Link zur OS-Plattform nicht vorhanden oder nicht anklickbar
  • fehlende Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Derartige Verstöße kann man mit Leichtigkeit beheben und künftig beachten.

Niemals würde ich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung raten, wenn es um Grundpreise geht!

 

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. 

 

eBay: Sie könnten bei eBay grundpreispflichtige Artikel einfach als Auktion und nicht zum Sofort-Kauf einstellen, da Sie bei einer Auktion keinen Grundpreis angeben müssten, weil Sie den Gesamtpreis bis zum Ende der Auktion noch nicht kennen können.

 

Amazon: Bei Amazon kann fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis richtig angegeben wird, wissen Sie nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist.

 

Sie wären Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Sollten Sie künftig die Grundreisangabe einmal vergessen und der IDO bemerkt dies, dann könnte Sie der IDO erneut abmahnen und eine Vertragsstrafe fordern. Das Risiko der Unterlassungserklärung ist extrem hoch. 

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung dem IDO gegenüber abgegeben.

 

Droht mir ein Gerichtsverfahren?

Richtig, geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und zahlen auch nicht die abmahnbezogenen Kosten, dann müssen Sie grundsätzlich mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen.

 

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Kein Anwalt und keine Anwältin dieser Welt kann Ihnen garantieren, dass Sie das Verfahren gewinnen werden. Ich kann aber als Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten anhand bekannt gewordener Kriterien beurteilen. 

 

Die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen bewerte ich deutlich höher, als das Verfahren zu verlieren!

 

Ich habe zahlreiche Informationen zum IDO zusammengetragen, die vor den Gerichten bisher noch gar nicht in diesem Umfang problematisiert worden sind. Hierüber habe ich auch berichtet:

 

Den Gerichten reichte schon deutlich weniger aus, um Rechtsmissbrauch des IDO anzunehmen. Wenn das jetzt auch noch alles dazu kommt, dann bin ich jedenfalls davon überzeugt, dass Rechtsmissbrauch vorliegt. 

 

Was kann man gegen den IDO Verband unternehmen?

Vielen Händlern reicht es. Sie haben die Nase voll vom IDO und fragen mich, wie man gegen den IDO vorgehen kann.

Meine Antwort:

 

  • Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs zurückweisen
  • Schadensersatz vom IDO fordern (die eigenen Kosten der Rechtsverteidigung)
  • Klage auf Feststellung, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen
  • gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einleiten

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