Es ist erst ein paar Tage her, da hat das Wort „voraussichtlich“ bei Amazon für Schlagzeilen gesorgt. Ich habe hier berichtet. Bei eBay ist mir jetzt aufgefallen, dass dort ca. Angaben gemacht werden, vgl. hier:

 

 

Ich halte die ca. Angabe für unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig. Abmahner werden dies meiner Einschätzung nach sicherlich in Kürze zum Gegenstand ihrer Abmahnungen machen.

 

Ein Durchschnittskunde muss ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung in der Lage sein, das Ende einer vorgegebenen Lieferzeit selbst zu erkennen und zu berechnen. Die Leistungszeitangabe „ca.“ oder „in der Regel“ ist gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig, da sie dazu führt, dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des Verwenders gestellt wird (Kammergericht Berlin v. 3.4.2007, Az.: 16 O 1008/06).

 

ca. Angaben und Hinweis auf 1 Monat Rücknahme

Teilweise erscheint auch ein Hinweis auf „1 Monat Rücknahme“ wie hier:

 

 

Auch diese Angabe stellt spätestens dann ein Problem dar, wenn der eBay Verkäufer ein Widerrufsrecht von nur 14 Tagen einräumt. Dies stünde dann natürlich einen Widerspruch dar. Die Folge könnte eine Abmahnung sein.

 

Sind die eBay Felder frei bestimmbar?

Die ca. Angaben und der Hinweis „1 Monat Rücknahme“ sind mir heute das erste Mal aufgefallen. Ich kenne es eigentlich so:

 

 

oder so

 

 

Sind Sie eBay Verkäufer und wissen, ob die Felder frei definierbar sind? Bitte melden Sie sich und helfen durch die Informationen auch anderen eBayern.

 

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