eBay bietet in Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance für bestimmte Haushaltsgeräte, Elektronikartikel, Gartengeräte, Autoteile und Schmuck seit einiger Zeit eine kostenpflichtige „Garantieverlängerung“ an, die im jeweiligen Angebot des eBay-Verkäufers beworben wird und zwar unabhängig davon, ob dies der Händler überhaupt selbst möchte. Als eBay Händler können Sie den Hinweis auf die Garantieverlängerung auch nicht ausblenden oder abschalten. Es handelt sich um eine Zwangswerbung, die von eBay geschaltet wird.

 

Bei eBay heißt es hierzu:

„Käufer haben die Möglichkeit, ihre gekauften Artikel mit einer Garantieverlängerung bzw. Geräteschutzversicherung zu schützen. Mit der Allianz Assistance haben wir einen renommierten Partner gewinnen können. Der angebotene Versicherungsschutz erhöht die Attraktivität Ihrer Angebote.

 

Die Geräteschutzversicherung und Garantieverlängerung werden verkäuferunabhängig sowohl bei privaten als auch gewerblichen Artikeln mit einem Angebotspreis über 25 Euro in ausgewählten Kategorien angeboten, sofern als Zahlungsmethode PayPal bzw. Kreditkarte zur Verfügung stehen. Defekt gekennzeichnete Artikel sind hiervon ausgeschlossen. Die Anzeige der Garantieverlängerung auf der Artikelseite kann nicht durch den Verkäufer ausgeblendet werden. […]

 

Unter den Produkten für eine Garantieverlängerung sind diverse Haushalts- sowie andere Elektronikartikel – u.a. aus den Bereichen TV & Home Entertainment, Fotografie, PC und Gaming. Außerdem enthalten, sind Artikel aus den Bereichen Auto- und Motorrad sowie Auto-Tuning & -Styling. Auch bei zahlreichen Artikeln für Haus und Garten kann die Garantie verlängert werden. Die Garantieverlängerung wird für die Laufzeit von 6-36 Monaten angeboten, abhängig von Artikelzustand, Gerätepreis und Kategorie.“ 

So sehen die betroffenen Angebote beispielweise aus:

Abmahnung wegen Garantieverlängerung

Die Werbung für eine Garantieverlängerung erweckt den Eindruck, dass für das angebotene Produkt bereits eine Art Grundgarantie besteht. Sonst wäre eine Garantieverlängerung sinnlos.  Abmahner begründen einen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB und § 479 BGB damit, dass der eBay-Verkäufer mit einer Grundgarantie wirbt, ohne die Garantiebedingungen anzugeben.

Mein Lösungsansatz für eBay-Verkäufer

Lösungsvorschlag 1: Sie verkaufen keine Artikel mehr aus den betroffenen Kategorien. Dies dürfte jedoch aus wirtschaftlichen Gründen keine Option für Sie sein.

 

Lösungsvorschlag 2: Da Sie derzeit keine Möglichkeit haben die Werbung zu deaktivieren rate ich Ihnen, in Ihrer Artikelbeschreibung diesen Hinweis aufzunehmen:

Wir stellen hiermit folgendes klar: Es bestehen für das hier angebotene Produkt keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehenden Rechte im Sinne einer Garantie nach § 443 BGB. Wird Ihnen bei der Bestellabwicklung eine „Garantieverlängerung“ angeboten, dann handelt es sich dabei nicht um eine Leistung von uns. Vielmehr handelt es sich um eine Leistung des werbenden Versicherers. Möchte der Käufer die vom werbenden Versicherer angebotene Garantieverlängerung in Anspruch nehmen, dann muss er mit diesem einen separaten Vertrag darüber abschließen. Auf die Rechte zwischen dem Käufer und uns hat dies keinerlei Auswirkungen.“ 

WICHTIG: Verwenden Sie diesen Hinweis nur, wenn für den angebotenen Artikel tatsächlich keinerlei Garantieversprechen besteht. Sie müssen dieses für jeden Artikel einzeln prüfen! Bestehen Garantien, so gelten die Hinweise hier.

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!