Mir liegt eine Berechtigungsanfrage der Frommer Legal Rechtsanwälte vom 27.11.2025 vor, die diese im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH gestellt haben. Hier hatte ich bereits über eine Berechtigungsanfrage berichtet.

 

Berechtigungsanfrage wegen Nutzung geschützten Bildmaterials

Zunächst wird dem Empfänger des Schreibens mitgeteilt, dass mit dem Schreiben keine Kosten verbunden seien.

 

Die Great Bowery Deutschland GmbH sei eine renommierte, international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarkte.

 

Anlass der Beauftragung der Rechtsanwälte Frommer Legal sei die Verwendung von geschütztem Bildmaterial.

 

Ausweislich einer nachfolgend dargestellten Bildschirm-Sicherung enthalte die Internetseite des Empfängers der Berechtigungsanfrage eine Darstellung, in die das Bildmaterial ihrer Mandantschaft eingebunden sei.

Die Verwendung des mittels Pfeil gekennzeichneten Bildmaterials sei aufgrund der Rechte der Great Bowery Deutschland GmbH nicht ohne deren Zustimmung gestattet. 

 

Jede Nutzung dieses Bildmaterials bedürfe daher des Abschlusses einer entsprechenden Lizenzvereinbarung. Eine solche sei bei der Überprüfung der Lizenzdatenbank der Great Bowery Deutschland nicht festgestellt worden.

Das genannte Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des UrhG.

 

Dessen ungeachtet wäre das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Angeschriebene darum gebeten, den Frommer Legal Rechtsanwälten mitzuteilen, aufgrund welcher Umstände er sich berechtigt halte, das oben näher bezeichnete Bildmaterial zu nutzen. Der entsprechenden Stellungnahme nebst Nachweisen für die Berechtigung werde bis zum Donnerstag den 11.12.2025 entgegen gesehen.

 

Sollte die vorgenannte Frist ergebnislos verstreichen, müsse ihre Mandantschaft zwangsläufig davon ausgehen, dass ihm keinerlei Rechte an dem Bildmaterial zustehen würden.

 

Die Bevollmächtigten müssten ihrer Mandantschaft daraufhin empfehlen, ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche ihm gegenüber – mit entsprechender Kostenfolge zu seinen Lasten – außergerichtlich geltend zu machen.

 

Bundesweite Hilfe von Fachanwalt

Ich helfe Ihnen, wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, die diese im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH gestellt haben. Senden Sie mir das Schreiben zu, ich prüfe dieses und melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Berechtigungsanfrage Great Bowery Deutschland GmbH

 

wegen Nutzung geschützten Bildmaterials

 

vertreten durch Frommer Legal Rechtsanwälte

 

Stand: 11/2025