Viele Unternehmer werden gewiss erst einmal aufatmen wenn Sie jetzt erfahren, dass ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Kunde die Ware noch nicht an sie zurückgesendet hat. Sie können also die Erstattung der von ihrem Kunden geleisteten Zahlungen so lange verweigern , bis Ihnen der Kunde die Ware zurückgeschickt hat.

 

Verbraucher weist ordnungsgemäße Absendung nach

Leider reicht es als Nachweis aus, wenn Ihnen der Kunde die ordnungsgemäße Absendung der Ware nachweisen kann. Wenn Ihnen Ihr Kunde die Absendung nachgewiesen hat, dann müssen Sie die geleisteten Zahlungen an diesen erstatten. Sollten Sie dem Kunden aber angeboten haben, die Ware bei diesem abzuholen, dann steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht zu. Dann ist Ihr Kunde auch nicht verpflichet, die Ware an Sie zurückzuschicken.

 

 

FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und die für Onlinehändler bestehenden Informationspflichten finden Sie hier.

 

Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:

 

 

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