Bekannt gewordene Klagen
- Klage vom 17.11.2020 vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Landgericht Dresden
Streitwert wird in Klageschrift mit 8.000 EUR beziffert
Gegenstand der Klage: CE-Kennzeichnung
Klage vom 06.11.2020
Mir liegt eine Klage vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vom 06.11.2020 vor. Erhoben wurde die Klage vor dem Landgericht Leipzig, Aktenzeichen: 01 HK O 2564/20.
- 139 Seiten
- 720 Gramm
- 1.000 EUR Streitwert
Gegentand der Klage
Es geht um einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf Grundpreisangaben. Der verklagte Onlinehändler handelt bei Amazon und es war im Angebot kein Grundpreis angegeben.
Der Amazon Verkäufer erhielt zunächst eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Auf meinen Rat hin hat sich der Abgemahnte dazu entschieden, besser keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Entscheidung war absolut richtig, denn es geht um Grundpreisangaben bei Amazon.
Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach ohnehin einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Eine Unterlassungserklärung könnte meiner Ansicht nach nur dann abgegeben werden, wenn auch zu 100 % sichergestellt werden könnte, dass künftig die Grundpreise leicht erkennbar bei Amazon angegeben werden. Das können Verkäufer bei Amazon aber schichtweg nicht sicherstellen, da fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten kann, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis leicht erkennbar und korrekt angegeben wird, weiß der Händler im nächsten Moment nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist. Um nicht schuldhaft zu handeln müsste ein Amazon Verkäufer ständig die Artikel kontrollieren und wenn ein Fehler feststellt wird, sofort handeln, nämlich entweder den Grundpreis sofort einfügen, bzw. den Artikel vorerst herausnehmen, sofern sich der Grundpreis nicht einfügen lässt.
Die jetzt vorliegende Klage war der zu erwartende nächste Schritt des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Reaktionsmöglichkeiten und Kostenrisiko
Welche Reaktionsmöglichkeiten hat man bei einer Klage vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?
1. Nichts tun
Der abgemahnte Händler könnte schlichtweg gar nicht auf die Klage reagieren, also keine Verteidigungsbereitschaft anzeigen. Dann würde nach Fristablauf ein Versäumnisurteil ergehen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste dann natürlich nicht mehr abgegeben werden. Ein Versäumnisurteil würde diese Unterlassungserklärung ersetzen.
Kosten bei einem Versäumnisurteil: 447,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer
2. Ansprüche anerkennen
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch könnte auch anerkannt werden, sofern der Anspruch berechtigt ist.
Kosten im Falle eines Anerkenntnisurteils: 493,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer
3. Streitige Entscheidung – Das Gericht die Sache entscheiden lassen
Würde sich der Onlinehändler in dem Verfahren verteidigen und am Ende verlieren, dann würden Kosten von 599,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer entstehen:
Machen Sie im Falle einer Klage vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. keine Experimente.
Beauftragen Sie mich mit Ihrer Verteidigung.
Eine erfolgreiche Verteidigung ist keine Glückssache,
sondern basiert auf Fachwissen und Erfahrung.
Handeln Sie sofort! Am besten Sie schicken mir jetzt Ihre Klage per Fax oder E-Mail sofort zu.
Ich sehe mir die Unterlagen dann so schnell wie möglich an und teile Ihnen meine Ersteinschätzung dazu mit.
Und das Beste daran: Meine Ersteinschätzung ist kostenlos für Sie!