Über die OS-Plattform hatte ich hier ausführlich berichtet. Ab dem 09.01.2016 mussten alle Onlinehändler auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, kurz „OS-Plattform“ verlinken. Fehlte ein anklickbarer Link (sogenannter Hyperlink“) drohte eine Abmahnung. Seit 2016 war der fehlende bzw. nicht anklickbare Link immer wieder Gegenstand von Abmahnungen.

 

OS-Plattform endlich Geschichte

Seit Sonntag, den 20.07.2025 gehört die OS-Plattform der Geschichte an, denn Sie wurde eingestellt, wie ich hier berichtete. Deshalb müssen unter anderem Onlinehändler den Hinweis zur OS-Plattform nebst Verlinkung jetzt wieder überall entfernen müssen. Theoretisch müssten bereits heute (Montag, den 21.07.2025) alle ehemaligen Hinweise über die OS-Plattform auf z.B. Webseiten, eBay-Angeboten gelöscht sein. Tatsächlich ist das aber leider nicht.

 

Hinweise auf OS-Plattform leider noch massenhaft vorhanden

Ich habe mir heute die Webseiten zahlreicher Onlinehändler angesehen und dabei festgestellt, dass noch immer teils unverändert über die OS-Plattform informiert und der gar nicht mehr existierende Link bereitgehalten wird. Oftmals finden sich nicht nur im Impressum veraltete Hinweise, sondern auch in z.B. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Webseitenbetreiber. Natürlich ist mir bewusst, dass die Änderung auch erst seit gestern (einem Sonntag) vorzunehmen ist. Daher meine ich, dass ab heute alle Betroffenen Ihre Onlineauftritte überarbeiten sollten. Auch wenn es keine offizielle Umstellungs- oder Aufbrauchsfrist gibt, so sollten alle Betroffenen die Änderungen zeitnah vornehmen. Unter zeitnah verstehe ich einen Zeitraum von 1 bis maximal 3 Tagen.

 

Auch die für mich zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm hat ihr Impressum noch nicht angepasst (Stand 21.07.2025, 14:44 Uhr). Ich gehe aber davon aus, dass dies jetzt kurzfristig erfolgen wird.

 

Allgemeine Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) auch heute beachten

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder mehr Personen beschäftigt hat, der muss den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 36 VSBG lautet:

 

§ 36 Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

 

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

 

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

 

Diese Vorschrift wird leider oftmals übersehen. Bei Nichtbeachtung drohen leider wieder Abmahnungen.

 

 

Rollt jetzt eine neue Abmahnwelle an?

Wer weiterhin auf die nicht mehr existierende OS-Plattform hinweist und einen gar nicht mehr funktionieren Link veröffentlicht, der riskiert eine Abmahnung. Ich gehe davon aus, dass die Anzahl der Abmahnungen in Kürze zunehmen wird. Ich werde darüber berichten.

 

 

 

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