Mit Schreiben vom 11.09.2023 hat der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. eine Abmahnung gegenüber einem gewerblichen eBay-Verkäufer ausgesprochen.

 

Darf der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnungen aussprechen?

Ja, denn er ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Drei Punkte wurden abgemahnt: fehlende Grundpreisangabe, der Hinweis „Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden.“ und der fehlende klickbare Link zur Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission.

 

Im Prinzip Abmahnklassiker, die heute kein Händler mehr falsch machen sollte.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Bis zum 21.09.2023 wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Wäre ich an Stelle des Abgemahnten, dann würde ich auf gar keinen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, weil meiner Erfahrung nach gerade die Grundpreisangabe einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte ist, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Fehler können hier nämlich immer wieder passieren.

 

Sie sollten zudem bedenken, dass es die Aufgabe der Mitarbeiter vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. ist, genau diese Fehler zu finden. Ich stelle an dieser Stelle aber auch klar, dass der Verein seriös arbeitet. Daher sollte hier nicht gleich von Abzocke oder Rechtsmissbrauch gesprochen werden.

 

Wie teuer ist die Abmahnung?

255,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer werden gefordert.

 

Weitere Informationen zu dem Abmahnschreiben

6 Seiten hat die Abmahnung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Ebenso liegen der Abmahnung Screenshots vom monierten Angebot bei.

 

Wer jetzt nicht richtig reagiert, der handelt sich möglicherweise weitere Probleme ein. Lassen Sie sich besser sofort von mir beraten, damit Sie in keine Abmahnfalle tappen. Ich weiß, wie Abmahner denken. Seit über 15 Jahren befasse ich mich fast täglich mit Abmahnungen.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!