Mir liegt eine Abmahnung der CLAAS Service and Parts GmbH, vertreten durch die BRANDI Rechtsanwälte vom 06.01.2025 vor. Ich hatte bereits hier über eine Abmahnung berichtet.

 

Gegenstand dieser Abmahnung

Der Abgemahnte soll es unterlassen, Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Gebiet der Motor- und/oder der Softwareoptimierung für Landmaschinen und/oder -technik gegenüber Kunden in Deutschland (insbesondere online) zu bewerben, ohne ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die Verwendung des Produkts/der Dienstleistung das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Schaden

In der vorformulierten Unterlassungserklärung ist aufgenommen worden, dass sich der Abgemahnte verpflichten soll, der Abmahnerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die angebliche Verletzungshandlung bereits entstanden ist und zukünftig noch entstehen wird.

 

Auskunft

#Zudem soll sich der Abgemahnte verpflichten, der Abmahnerin darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie die behauptete Verletzungshandlung begangen hat und zwar insbesondere unter Angabe der Menge der vom Abgemahnten und deren Vertriebspartnern vertriebenen Waren und/oder der erbrachten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Motor- und/oder der Softwareoptimierung für Landmaschinen und/oder -technik sowie der hierfür bezahlten Preise.

 

Abmahnkosten

Letztlich soll sich der Abgemahnte verpflichten, der Abmahnerin die durch die Hinzuziehung der BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bielefeld, entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe einer 1,3-Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR zzgl. 20,00 EUR Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, insgesamt 2.584,09 EUR durch direkte Zahlung an die Rechtsanwälte zu erstatten.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 20.01.2025

Zahlungsfrist: 27.01.2025

 

Abmahnung CLAAS Service and Parts GmbH

 

vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2025

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.