Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten? Sie haben einen Wettbewerbsverstoß begangen und sollen jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? War Ihr Mitbewerber eigentlich berechtigt, Ihnen eine Abmahnung zu schicken? Wurden die formalen Voraussetzungen überhaupt eingehalten? Liegt überhaupt ein wettbewerbswidriges Verhalten vor oder erfolgte das Abmahnungsschreiben zu Unrecht? Durfte Ihr Konkurrent gleich einen Rechtsanwalt mit dem Abmahnungsschreiben beauftragen, oder hätte er Sie vorher kontaktieren müssen (Stichwort „Schadensminderungspflicht„)? Sie haben keine vorherige Abmahnung erhalten, sondern sofort eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage? Ist sofortige gerichtliche Hilfe möglich, oder besteht eine Pflicht zur vorherigen außergerichtlichen Abmahnung? Es ergeben sich im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben zahlreiche Fragen.
Informationsportal zum Thema Abmahnung Wettbewerbsrecht
Auf meiner Webseite können Sie sich rund um das Thema Abmahnung UWG informieren. Hier erhalten Ratsuchende im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen ersten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten. Ich, Rechtsanwalt Andreas Gerstel, gebe prozessuale Praxistipps.
Sollten Sie einmal nicht finden, wonach Sie suchen, dann kontaktieren Sie mich bitte. Lesermeinungen sind mir sehr wichtig. Für Anregungen und Kritik bin ich jederzeit offen. Ich bin bemüht, dieses Informationsangebot so praxisnah wie nur möglich zu gestalten. Daher freue ich mich über jedes Leserfeedback. Nur mit Ihrer Hilfe kann ich mein Leistungsangebot weiter verbessern.
Haben Ihnen die Informationen auf meiner Webseite weitergeholfen, dann empfehlen Sie mich gerne weiter. Hat Ihnen etwas nicht gefallen, dann sagen Sie es mir bitte.
Fallstricke bei einer Abmahnung im gewerblichen Rechtschutz
Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und Urheber- und Medienrecht. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es leider zahlreiche Fehlerquellen. Diese Fallstricke sollen im Zusammenhang mit den jeweiligen Normen aufgedeckt und erläutert werden, damit Sie erst gar nicht in die Kostenfalle tappen.
Empfehlung von Abmahnung.de:
Sie finden auf meiner Webseite Empfehlungen von mir. Diese Empfehlungen resultieren aus meiner gesammelten Praxiserfahrung. Natürlich müssen Sie sich nicht an die gegebene Empfehlung halten. Sollten Sie sich jedoch gegen meinen fachlichen Rat entscheiden und somit in eine Kostenfalle tappen, dann sagen Sie bitte nicht, ich hätte Sie nicht darauf hingewiesen. Am Ende ist man bekanntlich immer schlauer.
Video Blog bei YouTube
Bei YouTube halte ich zudem zahlreiche interessante Videos zu aktuellen Themen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, aktuellen Abmahnfällen und kuriosen Begebenheiten für Sie bereit. Haben Sie einen Themenwunsch? Dann sagen Sie es mir doch einfach.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Die Videos dienen in erster Linie Ihrer Erstinformation und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ich stehe Ihnen im Falle eines Abmahnungsschreibens selbstverständlich gern zur Verfügung. Ich kann Sie bundesweit vertreten. Die Entfernung zwischen Ihnen und meinem Kanzleisitz ist nicht relevant. Der Informationsaustausch kann schnell und unkompliziert per E-Mail oder Post erfolgen.


