Der Verkauf bei Amazon ist nach wie vor riskant. Vor Abmahnungen kann man hier meiner Einschätzung nach momentan nicht zu 100 % sicher sein, jedenfalls dann nicht, wenn man das Amazon FBA Programm nutzt.

 

Problem Nr. 1: abmahnfähige Widerrufsbelehrung von Amazon

 

Wenn Sie als Amazon Verkäufer das Amazon FBA Programm nutzen, dann blendet Amazon automatisch die nachfolgende Widerrufsbelehrung bei dem Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“ bei Ihnen ein, sofern der Versand des Artikels durch Amazon erfolgt:

 

 

Ihre eigene Widerrufsbelehrung erscheint bei einem Versand durch Amazon nicht! Nur wenn der Artikel von Ihnen selbst verschickt wird, erscheint die von Ihnen in diesem Feld hinterlegte eigene Widerrufsbelehrung.

 

Das können Sie selbst nachprüfen, indem Sie einen Ihrer Artikel aufrufen, welcher durch Amazon verschickt wird. Hier ein Beispiel für einen Versand durch Amazon:

 

 

Klicken Sie dann bitte auf Ihren Verkäufernamen. Sie gelangen dann zum sogenannten „Schaufenster“. Dort müssen Sie nur noch etwas herunterscrollen, bis Sie den Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“ sehen. Wenn Sie diesen jetzt einmal anklicken werden Sie feststellen, dass die eingangs eingeblendete Widerrufsbelehrung auch bei Ihnen erscheint.

 

Ich weise hier darauf hin, dass genau diese Belehrung von Amazon derzeit Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist. Amazon weist jede Verantwortung von sich, wie Sie hier nachlesen können. Auch Sie sind abmahngefährdet. Nur wenn Sie das Amazon FBA Programm nicht mehr nutzen würden, wäre das Problem gelöst.

 

Anders ist es nur dann, wenn der Artikel von Ihnen selbst verschickt wird. Dann erscheint dies wie folgt bei Amazon:

 

 

Klicken Sie jetzt auf Ihren Verkäufernamen, so gelangen Sie wieder zum „Schaufenster“. Klicken Sie dann wieder auf den Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“. Es erscheint die von Ihnen hinterlegte Widerrufsbelehrung hier:

 

 

mögliches Problem Nr. 2: unterschiedliche Widerrufsbelehrungen

 

Meiner Praxiserfahrung nach befindet sich bei 99 % aller Amazon Verkäufer in den von diesen genutzten allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Widerrufsbelehrung. Die AGB wiederum sind hinter dem Reiter „Geschäftsbedingungen und Hilfe“ hinterlegt. Sie ahnen bereits, auf was ich hinaus möchte?

 

Bei Artikeln, die über Amazon versendet werden, erscheint die eingangs dargestellte Widerrufsbelehrung (Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“) und es ist auch die weitere Widerrufsbelehrung in den AGB (Reiter „Geschäftsbedingungen und Hilfe“) des Händlers vorhanden. Das Problem ist, dass diese Widerrufsbelehrungen unterschiedlich sind und sich widersprechen.

 

Die Lösung von Problem Nr. 2:
Die Widerrufsbelehrung sollte nicht doppelt vorhanden sein.

 

Ich rate Amazon Verkäufern, die Widerrufsbelehrung aus den AGB (nicht auch aus dem separaten Amazon Feld) zu entfernen und stattdessen z.B. in den AGB folgenden Hinweis zu geben:

Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter dem Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“.

Das Problem unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen ist so gelöst.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!