Wenn Sie das eBay-Plus Programm nutzen, dann können Sie entweder alle Artikel für das eBay Plus Programm aktivieren, oder auch nur einzelne Artikel. Wenn Sie einen Artikel für das eBay Plus Programm aktiviert haben, dann führt das eBay Plus Programm leider zu diversen juristischen Schwierigkeiten und möglichen Abmahngründen. Ich möchte Ihnen kurz das Problem, oder besser gesagt, die Probleme anhand nachfolgender Übersicht grafisch verdeutlichen:

 

 

eBay setzt bei teilnehmenden Verkäufern bzw. Artikeln wegen der Rücksendekosten den folgenden Hinweis über der Widerrufsbelehrung des Händlers ein:

 

Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos. Mehr zum Thema

 

Diese Stelle meine ich:

 

 

 

Über den Link „Mehr zum Thema“ wird der Verbraucher dann auf eine eBay-Informationsseite, auf welcher weitere Details zum Ablauf genannt werden, geführt: http://pages.ebay.de/help/pay/ebay-plus-returns.html

 

Der Hinweis auf die Übernahmen der Rücksendekosten durch eBay ist problematisch, wenn Sie in die Widerrufsbelehrung aufgenommen haben, dass „der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat“, weil es dann der von Ihnen gewählten Kostentragungspflicht widerspricht.

 

Damit dürfte eine irreführende Information des Anbieters verbunden sein, jedenfalls aber eine intransparente Regelung. Noch schwerwiegender wird das Problem, wenn Sie für einen eBay Plus Artikel auch Auslandsversand anbieten. Auch in diesem Fall erscheint für den Käufer der Hinweis, dass der Rückversand kostenlos ist. Soweit ersichtlich, bietet eBay beim Treueprogramms eBay Plus nur Rücksendeetiketten für eine Rücksendung innerhalb Deutschlands an.

Die Lösung des Problems:

Entweder Sie verzichten bis auf Weiteres ganz auf eine Teilnahme am Treueprogramms eBay Plus, oder Sie übernehmen bei allen Ihren Angeboten generell die Kosten der Rücksendung, indem Sie in Ihre Widerrufsbelehrung anstelle der Regelung „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“ einfügen „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren“.

In nachfolgendem Screenshot habe ich die zu ändernden Stellen markiert:

 

So können Sie die Änderung selbst schnell und einfach vornehmen:

  • Aktivieren Sie bei Ihren Einstellungen zum Widerrufsrecht bei eBay die Option „Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren“. 

 

  • Ändern Sie die Widerrufsbelehrung wie im Screenshot dargestellt. Der bisherige Satz „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“ muss ersetzt werden durch „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“.

     

    Wichtig: Auch in den AGB müssen Sie gegebenenfalls den Satz in der Widerrufsbelehrung ändern! Also an zwei Stellen. Denken Sie daran! 

 

  • Überprüfen Sie anschließend Ihre eBay-Angebote darauf, ob die Kostentragungspflicht in der Widerrufsbelehrung und den AGB korrekt geändert wurde. Im Text der Widerrufsbelehrung und der AGB muss es dann lauten: „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren“. Und in dem eBay Feld steht dann „Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren“.

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!