Sie haben eine Abmahnung vom Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. erhalten? Ich kenne den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. seit 2010 und habe zahlreiche Abmahnungen Betroffener bearbeitet. Der Verein ist mir also bestens bekannt.
Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall einfach die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und schicken diese an den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. zurück. Sie sind Ihr Leben lang an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden. Wenn überhaupt, dann sollte eine geeignete modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu berate ich Sie gerne.
Über 10 Jahre Praxiserfahrung – Fachanwalt
Die Abmahnungen vom Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. kenne ich genau. Die Abmahngründe sind vielseitig, so dass ich an dieser Stelle nicht alles vorstellen kann, was der Verein bisher abgemahnt hat. Ich möchte Ihnen aber einen kurzen Einblick in eine der ausgesprochenen Abmahnungen geben.
Abmahnung wegen Grundpreis
Mir liegt eine Abmahnung vom Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) vom 24.04.2015 vor. Der Verein hat seinen Sitz in Duisburg, Geschäftsführer ist Herr Nobert Loga, der Vorstand besteht aus Frau Ursula Landwehr, Herrn Norbert Loga und Edward Meyer. Im Internet ist der Verein auf der Website www.vslw.de zu finden. Der Verein hat vorliegend im eigenen Namen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Ein Vereinsmitglied, welches Kfz-Reinigungs- und Pflegeprodukte bei eBay anbietet und verkauft, hat sich mit einer Reklamation an den Verein gewandt. Darüber hinaus vertrete der Verein eine Vielzahl weiterer Mitglieder, die ebenfalls Kfz-Reinigungs- und Pflegeprodukte per Internet, Shop und eBay anbieten und verkaufen, u.a. die drei wohl größten Versender für Autoteile in Deutschland, die ebenfalls Kfz-Reinigungs- und Pflegeprodukte anbieten und verkaufen.
Der Verein hat festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay als gewerblicher Verkäufer Pflegeprodukte anbietet, jedoch keinen Grundpreis angibt. Es folgen sodann auf der Seite 2 der Abmahnung diverse rechtliche Ausführungen zur Grundpreisangabe.
Siehe Abmahnung Grundpreisangabe
Aufgrund der unterbliebenen Grundpreisangabe stünden dem Verein jetzt Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 08.05.2015, 12:00 Uhr abzugeben. Ferner wird der Abgemahnte aufgefordert, die dem Verein entstandenen Personal- und Sachkosten in Höhe von 162,00 EUR zu erstatten. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, in der sich der Abgemahnte verpflichten soll, es bei Meidung einer Vertragsstrafe für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in einer Höhe, die vom Verein nach billigem Ermessen festgesetzt wird, die jedoch im Streitfall hinsichtlich ihrer Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, maximal jedoch 2.500,00 EUR zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Sortiment Kfz-Reinigungs- und Pflegeprodukte zu veröffentlichen oder zu unterhalten, und dabei ohne – falls es sich um Waren in Fertigverpackungen, offenen Packungen oder Verkaufseinheiten ohne Umhüllung handelt, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden – neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 Preisangabenverordnung anzugeben, sofern der Gesamtpreis nicht dem Grundpreis entspricht.
Der Verein und ich haben eine gemeinsame Vergangenheit
Anfang März 2010 wurde der Verein von mir vertreten. Bis Anfang 2011 habe ich rund 20 Fälle für den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs bearbeitet. Insbesondere wurden von mir vor dem Landgericht Bochum einstweilige Verfügungen beantragt. In diesen einstweiligen Verfügungsverfahren musste zur Aktivlegitimation des Vereins vorgetragen werden. Aufgrund meiner Tätigkeit aus der Vergangenheit weiß ich, dass der Verein durchaus in der Lage ist, vor Gericht seine Berechtigung abzumahnen, glaubhaft zu machen.
Seit Anfang 2011 habe ich jedoch keine Tätigkeit mehr für den Verein ausgeübt. Daher besteht auch heute keine Interessenkollision, wenn ich Mandate nunmehr auf der Seite des Abgemahnten bearbeite.
Update: Mir ist eine weitere Abmahnung vom 27.4.2015 bekannt geworden, in der es um eine alte Widerrufsbelehrung und Grundpreisangabe geht. Frist Unterlassungserklärung: 11.5.2015, 12:00 Uhr, Zahlungsfrist der 192,78 EUR ist der 19.5.2015.
Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW)
wegen fehlender Grundpreisangabe
Stand: 27.4.2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.