Ich hatte darüber berichtet, dass Verkäufer bei Amazon wegen dem Wort „voraussichtliche Versanddauer“ abgemahnt worden sind. Meine Beiträge dazu finden Sie hier:

 

 

Die Abmahnung selbst habe ich ebenfalls für berechtigt gehalten. Auch wenn der Amazon Verkäufer natürlich nicht selbst etwas dafür kann, dass im Amazon Template bei seinen Angeboten das Wort „voraussichtlich“ steht, so muss er sich das Verhalten von Amazon natürlich zurechnen lassen.

Amazon hat den Begriff „voraussichtlich“ aus den Texten entfernt

Amazon wollte es offensichtlich nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und hat jetzt den Begriff „voraussichtlich“ erfreulicherweise entfernt. Amazon sagt selbst:

„Eine rechtssichere Verkaufsumgebung für Amazon-Verkäufer hat für uns höchste Priorität und wir haben Ihren Hinweis zum Anlass genommen, bestehende Formulierungen auf www.amazon.de nochmals zu prüfen. Wir halten die Formulierung „Voraussichtliche Lieferung“ nach wie vor für rechtlich in keiner Hinsicht zu beanstanden; sie macht für den Käufer genauso wie eine – von mehreren Gerichten für zulässig gehaltene – „circa“-Angabe deutlich, dass der Liefertermin leicht von den Angaben abweichen kann. Dennoch haben wir den Begriff „voraussichtlich“ aus den entsprechenden Texten entfernt.“

Wer trägt die Abmahnkosten?

Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage der Kosten der Abmahnung. Ist Amazon möglicherweise bereit, diese zu übernehmen? Hierzu habe ich derzeit noch kein Statement von Amazon erhalten. Die Kosten musste sonst leider der Abgemahnte tragen. Sollte sich Amazon noch zu den Abmahnkosten äußern, so werde ich hier darüber berichten.

 

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