Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH durch Kanzlei Loschelder Leisenberg

Gegenstand der Abmahnung

Die Kanzlei Loschelder Leisenberg aus München sprach unter dem 23.01.2015 im Auftrag der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eine Abmahnung aus. Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Herstellern von Beleuchtungskörpern. Für die Hersteller und Importeure, die sich dem System der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH angeschlossen haben, organisiert diese die bundesweite, einheitliche Produktrücknahme für Altlampen.

 

Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg führen in dem Abmahnschreiben aus, dass jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet sei, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen, bevor er solche Gerte in Verkehr bringt. Zu den Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG gehören auch Beleuchtungskörper, insbesondere Leuchtstofflampen einschließlich Energiesparlampen und LED.

 

Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH Abmahnung

 

Sämtliche registrierte Hersteller von Beleuchtungskörpern seien verpflichtet, bei der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten mitzuwirken und auch die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Die Kosten der Rücknahme und Entsorgung liegen nach den Ausführungen der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH bei bis zu 80% der Herstellkosten. Die Kanzlei Loschelder Leisenberg gehe nach eigenen Angaben im Auftrag der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH gegen Hersteller und Vertreiber von Beleuchtungskörpern vor, die nicht ordnungsgemäß registriert sind und sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligen.

 

Darüber hinaus müssen Beleuchtungskörper gem. § 7 ElektroG dauerhaft so gekennzeichnet werden, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und erkennbar ist, dass das Gerät erstmals nach Inkafttreten des ElektroG in Verkehr gebracht wurde.

 

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH erhalten

 

Dem Abgemahnten wird vorgehalten, Beleuchtungskörper ohne Herstellerangaben anzubieten und keine wirksame und ordnungsgemäße Registrierung vorgenommen zu haben. Zudem habe die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH einen Testkauf vorgenommen. Der Abgemahnte habe hierbei eine LED-Lampe ohne Markenkennzeichnung geliefert und in Rechnung gestellt. Eine ordnungsgemäße Registrierung könne nur dann erfolgen, wenn die Marke registriert ist , die auf dem Beleuchtungskörper aufgebracht ist. Dies sei jedoch in dieser Angelegenheit nicht der Fall. Eine Kennzeichnung, aus der sich der Hersteller identifizieren lässt fehle bei den Beleuchtungskörpern des Abgemahnten.

 

Aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens des Abgemahnten stünden der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu. Der Abgemahnte wird sodann in dem Abmahnschreiben aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen und eine als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 30.01.2015 abzugeben.

 

Die Kanzlei Loschelder Leisenberg weist jedoch darauf hin, dass auch eine abgewandelte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, wenn diese dazu geeignet sei, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, ebenfalls bis zum 30.01.2015, Auskunft darüber zu erteilen, von welchem oder welchen Unternehmen er die Beleuchtungskörper bezogen hat und zwar unter Angabe von Namen und Anschrift sowie Vorlage zumindest einer Rechnung jedes Unternehmens.

 

Der Abmahnung wurde hierfür ein Formblatt beigelegt, wo der Abgemahnte diese Auskünfte eintragen kann. Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH habe nach den weiteren Ausführungen in der Abmahnung bereits in zahlreichen Fällen dieser Art vor allen in Betracht kommenden Kammern des Landgerichts München I und zahlreichen weiteren Landgerichten einstweilige Verfügungen erwirkt habe.

 

Sollte eine ordnungsgemäße Registrierung vorliegen, wird der Abgemahnte gebeten, dies durch Nennen der Weee-Nummer mitzuteilen.
Abschließend wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass sämtliche Korrespondenz ausschließlich mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg zu führen sei.

 

Der 5-seitigen Abmahnung ist sodann die vorformulierte Unterlassungserklärung und das Formblatt zur Auskunftserteilung beigefügt.
Mit der beigelegten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich unter anderem dazu verpflichten, für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu zahle.

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

vertreten durch Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte

Stand: 23.1.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung auxmoney GmbH durch Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die auxmoney GmbH ließ unter dem 09.02.2015 durch die Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner ein Mitglied aufgrund eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnen. 2007 gründeten Raffael Johnen, Philipp Kriependorf und Philip Kamp die auxmoney GmbH. Über diesen Online-Marktplatz können private Anleger direkt in die Kreditnehmer investieren. Kreditsuchende profitieren nach Angaben der auxmoney GmbH von besseren Kreditchancen und die Anleger von hohen Renditen.

 

auxmoney GmbH Abmahnung was tun?

 

Hintergrund der Abmahnung sei eine mehrfache Anmeldung des Abgemahnten bei www.auxmoney.com. Dieser unterhalte insgesamt drei Anlegeraccounts. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der auxmoney GmbH ist es den Anlegern untersagt, mehr als einen Account vorzuhalten. Die auxmoney GmbH habe dem Abgemahnten bereits zuvor mehrfach darauf hingewiesen und wiederholt aufgefordert, sein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen. Die Accounts wurden bereits gesperrt.

 

Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben dazu aufgefordert, es zu unterlassen, sich bei der Abmahnerin mit einem neuen Account zu registrieren um auf diese Weise zu versuchen, weiter als Anleger aktiv zu sein. Er wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 17.02.2015 aufgefordert. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird im Entwurf der Abmahnung beigelegt.

 

Abmahnung auxmoney GmbH

 

Rechtsanwälte Dr. Mahmoudi & Partner weisen darauf hin, dass der Abgemahnte selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit und die Erlaubnis habe, auf seinem ursprünglichen Account seine aktiven Projekte zu verfolgen. Insoweit wurde ihm ein eingeschränkter Zugriff eingeräumt. Sollte der Abgemahnte innerhalb der Frist keine Unterlassungserklärung abgeben, so wird die Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner der auxmoney GmbH gerichtliche Schritte anraten.

 

Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich verpflichten, es zu unterlassen neue Anlegeraccounts zu erstellen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.050,00 € an die auxmoney GmbH zu zahlen. Zudem würde er sich dazu verpflichten, die auxmoney GmbH von dem Schaden freizustellen, der durch sein Verhalten entstanden sei. Das recht kurze Abmahnschreiben erstreckt sich über 2 Seiten und wurde von Rechtsanwältin Dr. Nathalie Mahmoudi unterzeichnet.

Abmahnung auxmoney GmbH

vertreten durch Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte

Stand: 9.2.2015

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling sprachen unter dem 27.01.2015 im Namen des Herrn Jörg Hofmann aus Quickborn eine urheberrechtliche Abmahnung aus. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Hintergrund dieser Abmahnung sei eine unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial des Herrn Jörg Hofmann. Direkt zu Anfang des Abmahnschreibens wird das streitgegenständliche Foto abgedruckt. Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme eines Flaschenkühlers mit der Aufschrift „Absolut-Vodka“. Herr Jörg Hofmann sei Fotograf und damit Urheber dieses Bildes.

 

Jörg Hofmann Abmahnung durch Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling

 

Das Bild sei nach Angaben der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling als Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte stünden damit Herrn Hofmann zu. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Internetverkaufsplattform Ebay das besagte Bild in seinem Angebot verwendet zu haben. Er habe das Bildmaterial ohne Genehmigung genutzt und damit die Urheberrechte verletzt. Darüber hinaus fehle die Nennung des Urhebers. Aufgrund dieses Fehlverhaltens des Abgemahnten stünden dem Abmahner Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, das genannte Bildmaterial zu nutzen und dieses umgehend komplett zu entfernen. Dies gelte für sämtliche Kopien beispielsweise auf dem Computer oder anderen Speichermedien. Zudem macht der Abmahner Unterlassungsansprüche geltend. Die alleinige Löschung des Fotos reiche nicht aus, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 06.02.2015, 12:00 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Abmahnung Jörg Hofmann was tun?

 

Bezüglich des Auskunftsanspruchs wird durch Vorlage entsprechender Belege insbesondere Auskunft über die Herkunft, die Anzahl der Vervielfältigungen sowie wann, wie oft und wie lange ein öffentliches Zugänglichmachen erfolgt ist, verlangt. Der entstandene Schadensersatzanspruch wird im Wehe der Lizenzanalogie berechnet. Hierbei wird von dem Betrag ausgegangen, welcher als Vergütung hätte entrichtet werden müssen, wenn der Verletzer die ordnungsgemäße Nutzungsberechtigung erworben hätte.

 

Die Vertragspraxis des Herrn Jörg Hofmann ergibt eine Lizenzgebühr für die Onlinenutzung in Höhe von 465,00 €. Für die Nutzung eines Bildes im Online-Shop (auch eBay-Auktionen) wird ein Aufschlag von 50% berechnet. Die Lizenzgebühr beträgt demnach für ein Bild des Herrn Jörg Hofmann 697,50 €. Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling berechnen zudem einen weiteren Zuschlag in Höhe von 697,50 € (100%) für die fehlende Urheberbenennung. Dies ergäbe sodann einen Lizenzschadensersatzanspruch in Höhe von 1.395,00 €.

 

Für die Ermittlung und Recherche der Urheberrechtsverletzung seien weitere Aufwendungen in Höhe von 85,00 € entstanden. Zudem sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Für diese Berechnung wird ein Gesamtgegenstandswert in Höhe von 8.480,00 zugrunde gelegt. Diesen setzt die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wie folgt zusammen: 6.000,00 € als Gegenstandswert für die Urheberrechtsverletzung zzgl. 1.000,00 € für den Auskunftsanspruch zzgl. dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.395,00 € zzgl. der Recherchekosten von 85,00 €.

 

Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich somit auf 659,10 €.

 

Abmahnung Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

 

Insgesamt wird der Abgemahnte zur Zahlung einer Gesamtforderung in Höhe von 2.159,10 € bis zum 10.02.2015 aufgefordert. Dem Abgemahnten werden somit knapp 10 Tage gesetzt, um die Angelegenheit zu prüfen und das verlangte Geld aufzutreiben. Sollten die gesetzten Fristen verstreichen, wird die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling dem Abmahner raten, Klage einzureichen.

 

Die 4-seitige Abmahnung wurde von Frau Rechtsanwältin Scharfenberg unterzeichnet. Es liegt sodann ein unter dem 01.07.2014 unterzeichnetes Vollmachtsformular bei.

 

Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg ist seit dem 23.01.2007 als Anwältin zugelassen und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg und Rechtsanwalt Lars Hämmerling führen mit der Kanzlei eine Partnergesellschaft, wobei Frau Scharfenberg ihren Tätigkeitssitz in Berlin und Herr Hämmerling in Hamburg hat. Des weiteren ist Rechtsanwältin Mayami Rasul als freie Mitarbeiterin beschäftigt. Die Kanzlei findet man im Internet unter www.shrecht.de.

Abmahnung Jörg Hofmann

vertreten durch Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

Gegenstand: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Lichtbildern 

Stand: 27.1.2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung favsol GmbH, Geschäftsführer Herr Wassim Ali durch Schwerin & Weise-Ettingshausen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Favsol GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wassim Ali, ist Inhaberin des Online-Shops zaunershop.de Unter dem 28.01.2015 ließ sie durch die Kanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen mit Hauptsitz in Jena eine Abmahnung aussprechen. Diese Abmahnung wurde mir zur Einsichtnahme vorgelegt. Direkt zu Anfang der Ausführungen in der Abmahnung wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass die weitere Korrespondenz ausschließlich über die Kanzlei zu führen sei.

 

Eine unterzeichnete Vollmacht wird der Abmahnung nicht beigefügt. Hierzu heißt es, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Vorlage einer Vollmacht für die Wirksamkeit der mit einem Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbundenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht erforderlich sei.

 

favsol GmbH Abmahnung was tun

 

Hintergrund der Abmahnung sei ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Abgemahnten in einem Verkaufsangebot auf der Internetplattform eBay. Die Parteien veräußern gleichen oder ähnliche Waren, sodass die Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis ausgeht. Als Unternehmer sei der Abgemahnte gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB dazu verpflichtet dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe einer Vertragserklärung klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, so unter anderem über die Bedingungen der Ausübung des Widerrufs.

 

Zudem habe der Abgemahnte den Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu informieren und im Rahmen der Anbieterkennzeichnung seine Identität durch Angabe von Namen und Adresse offenen zu legen. Der Verbraucher soll nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlagen, sondern auch in der Lage sein, dieses auszuüben. Des weiteren heißt es in dem Abmahnschreiben, dass eine unterbliebene oder falsche Widerrufsbelehrung nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter Wettbewerb sei. Rechtlich gesehen müsse sich ein Anbieter, der eine unzureichende Belehrung gibt so behandeln lassen, als hätte er keine Belehrung erteilt. Ebenso käme es nicht darauf an, ob der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde. Zudem genüge es nicht, wenn der Verbraucher die Information bei der Suche nach anderen Dingen zufällig entdecken kann.

 

Die vom Abgemahnten hinterlegte Belehrung verstoße insbesondere gegen die seit dem 13.06.2014 geltenden Vorschriften der §§ 312 ff BGB, so der Vorwurf der Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen. Der Widerruf könne seit dem 13.06.2014 nicht mehr durch bloße Rücksendung der Ware erklärt werden, sondern muss mittels einer eindeutigen Erklärung erfolgen. Neben der Erklärung des Widerrufs durch die bloße Rücksendung der Ware habe der Abgemahnte in seiner verwendeten Widerrufsbelehrung die Erklärung des Widerruf in Textform als einzige mögliche Erklärungsform benannt. Der Widerrufs kann seit dem 13.06.2014 jedoch auch telefonisch wirksam erklärt werden.

 

Des weiteren werde der Beginn der Widerrufsbelehrung, entgegen der vom Abgemahnten verwendeten Widerrufsbelehrung, bei Warenlieferungen nicht mehr an die vollständige Erfüllung von Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher geknüpft. Zudem sieht die beanstandete Widerrufsbelehrung des Abgemahnten entgegen der neuen Rechtslage einen Wertersatz für gezogene Nutzungen und Verschlechterungen der Ware vor. Der Verbraucher habe jedoch nach neuer Rechtslage nur mit einem Wertersatz zu rechnen, wenn ein Wertverlust der Ware auf einen Umgang, der über die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, zurückzuführen ist.

 

Abmahnung Schwerin & Weise-Ettinghausen für favsol GmbH

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung vom 28.01.2015 dazu aufgefordert, es zu unterlassen, weiterhin die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 05.02.2015 abzugeben. Wenn der Abgemahnte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will, ist es zwingend erforderlich, dass die Erklärung fristgerecht abgegeben wird. Fristverlängerungen werden nicht gewährt.

 

Sodann wird darauf hingewiesen, dass nur eine durch eine ausreichende Vertragsstrafe abgesicherte Unterlassungserklärung die ausreichende Sicherheit gegen weitere Rechtsverletzungen biete. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, sei juristisch wertlos. Die Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen erläutert sodann, dass der Abgemahnte dazu verpflichtet sei, die Kosten ihrer Inanspruchnahme nach einer 1,3-Gebühr nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € zu zahlen. Die sodann folgende Berechnung weist eine Summe von 887,03 € auf. Eine konkrete Aufforderung diesen Betrag bis zu einer bestimmten Zahlungsfrist anzuweisen erfolgt nicht.

 

Abmahnung Steffan Schwerin Rechtsanwalt im Auftrag der favsol GmbH

 

Der vom Sachbearbeiter Rechtsanwalt Steffan Schwerin unterzeichneten Abmahnung liegt sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Rechtsanwalt Stefan Schwerin arbeitet mit Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen und Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin unter der Bezeichnung Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen Patnerschaft zusammen. Neben dem Hauptsitz in Jena befindet sich die Zweigestelle in Dornburg-Camburg. Rechtsanwalt Stefan Schwerin ist seit dem 07.07.2008 als Anwalt zugelassen und Fachanwalt für Familienrecht.

Abmahnung favsol GmbH (Zaunershop.de)

vertreten durch Schwerin & Weise-Ettinghausen Rechtsanwälte

Grund der Abmahnung: Verstoß gegen Informationspflichten (Widerrufsbelehrung etc.)

Stand: 28.1.2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung save-shopping UG

Gegenstand der Abmahnung

Achtung ebay Verkäufer: kontrollieren Sie Ihre Widerrufsbelehrung auf Aktualität. Sollte Ihre Belehrung alt sein, droht Ihnen möglicherweise eine Abmahnung der save shopping UG, Tanja Niemeier. Frau Niemeier ließ einen ebay-Verkäufer wegen einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung abmahnen.

Abmahner: save shopping UG (Tanja Niemeier)

Grund der Abmahnung: alte Widerrufsbelehrung

Stand: 03/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Freddy Wellhöner

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung von Freddy Wellhöner erhalten? Webshop-Betreiber aufgepasst! Überprüfen Sie Ihre Widerrufsbelehrung, ob diesen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sollte Ihre Belehrung alt sein, droht Ihnen möglicherweise eine Abmahnung von Herrn Freddy Wellhöner. Herr Freddy Wellhöner hat einen Webshop-Betreiber wegen einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung abmahnen lassen.

Abmahner: Freddy Wellhöner

Grund der Abmahnung: alte Widerrufsbelehrung

Stand: 03/2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.