Abmahnung Stefan Braun durch Binz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Warnung für Amazon-Händler: Es wurde von Herrn Stefan Braun ein Amazon-Händler abgemahnt, weil dieser vermeintlich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet haben soll. Die Rechtsprechung unterliegt einem ständigen Wandel. Nehmen Sie sich die Zeit, ihre Rechtstexte immer auf dem neuesten Stand zu haben und so Abmahnungen zu vermeiden. Ich biete Ihnen gerne meine Unterstützung hierbei an.

Abmahner: Stefan Braun

Grund der Abmahnung: veraltete Widerrufsbelehrung

Stand: 03/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Desk Trade UG (Fatih Cam)

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe Kenntnis erlangt von einer Abmahnung, die Fatih Cam, Gesellschafter der Desk Trade UG, gegen einen ebay-Händler ausgesprochen hat, da dieser mit Selbstverständlichkeiten seine Artikel beworben hat. Im vorliegenden Fall handelte es sich um die Bewerbung des Artikels mit der Bezeichnung „Original“ bei dem Verkauf von Uhren. Diese Art der Werbung ist wettbewerbswidrig. Selbstverständlich muss man beim Kauf von Uhren davon ausgehen, dass es sich nicht um Plagiate handelt, da dieses illegal wäre.

 

Achten Sie daher auch in Ihren Angeboten darauf, nicht mit Selbstverständlichkeiten zu werben. Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Abmahner: Desk Trade UG (Fatih Cam)

Grund der Abmahnung: Werbung mit dem Ausdruck „Original“

Stand: 03/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Fine Art Juweliere UG durch Jan B. Heidicker Rechtsanwaltskanzlei

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 1.4.2015 ließ die Fine Art Juweliere UG (haftungsbeschränkt), durch die Jan B. Heidicker Rechtsanwaltskanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Der Abgemahnte betreibt einen Onlineshop und stellt unter anderem kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Bis zum 8.4.2015 wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Streitwert 20.000 EUR, 984,60 EUR Kosten.

Abmahner: Fine Art Juweliere UG (haftungsbeschränkt)

Vertreter des Abmahners: Jan B. Heidicker Rechtsanwaltskanzlei, Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Dirk Dreger

Grund der Abmahnung: fehlendes Muster-Widerrufsformular

Stand: 1.4.2015

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Lydia Teiz

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky, Kanzlei Wertheim, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim im Auftrag von Frau Lydia Teiz vom 09.11.2015 vorliegen.

 

Der Sachbearbeiter in der beauftragten Kanzlei ist ausweislich des Schreibens Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Sebastian Braun.

 

Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten?

 

Gegenstand dieser Abmahnung sei ein wettbewerbswidriges Angebot des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay. In diesem Angebot biete der Abgemahnte „Flurocarbon 150m NEW FORMULA 0,14-3,050kg Angelschnur Energy Karpfenschnur Mono“ zum Verkauf an. Die Abmahnerin sei mit teilweise identischen Produkten als Konkurrentin ebenfalls auf der Handelsplattform eBay werbend tätig.

 

Unter der Überschrift „1. Fehlende Grundpreisangabe“ führt Rechtsanwalt Dr. Braun aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 PAngV derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbiete, verpflichtet sei, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Das Angebot des Abgemahnten würde keine Grundpreisangabe enthalten. Es sei daher wettbewerbswidrig gestaltet.

 

Zu dem Punkt „2. Fehlerhafte Information über die anfallenden Versandkosten“ heißt es, dass der Abgemahnte gemäß § 312e BGB über die Fracht-, Liefer- und Versandkosten und sonstige Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB zu belehren habe. In seinem Angebot gebe der Abgemahnte an, dass die Versandkosten 2,95 EUR betragen würden. Hiergegen werde unter dem Punkt: Versand-Info „Bei einer Bestellung von mehreren Artikeln mit verschiedenen Versandkosten zahlen Sie nur einmal 4,95 € Porto, wenn Sie den Gesamtbetrag bei uns erfragen.“ Diese Angaben seien verwirrend und widersprüchlich und daher wettbewerbswidrig, so die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky im Auftrag von Frau Lydia Teiz.

 

Als letzten Punkt heißt es unter „3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung“. Hierzu wird erläutert, dass der Abgemahnte in der von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung nicht das seit dem 13.06.2014 verpflichtend zur Verfügung zu stellende Muster-Widerrufsformular verwendet werde. Auch damit verhalte sich der Abgemahnte gegenüber denjenigen Konkurrenten, die Verbraucher korrekt über die Widerrufsrechte belehren und das Widerrufsformular zur Verfügung stellen würden, unlauter.

 

Der Abgemahnte soll sich gegenüber Lydia Teiz zur Unterlassung verpflichten

 

Der Abgemahnte sei daher im Namen ihrer Mandantschaft aufzufordern, aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens gegenüber ihrer Mandantschaft bis spätestens zum 19.11.2015 dort eingehend die dem Abmahnschreiben als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und innerhalb selbiger Frist im Original an sie zu verwenden, so die Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky.

 

Sodann heißt es weiter, dass der Abgemahnte die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten habe. Die gängige Rechtsprechung habe sich danach gefestigt, dass pro wettbewerbsrechtlichem Verstoß ein Streitwert von 3.000 € anzusetzen sei. Aufgrund der hier festgestellten Verstöße sei ein Gegenstandswert von 9.000 € angemessen und hier anzusetzen. Zur Zahlung des sich hieraus ergebenden Betrages in Höhe von 679,10 € netto wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 26.11.2015 gesetzt.

 

Rechtsanwalt Dr. Braun teilt sodann mit, dass die Kanzlei von Frau Lydia Teiz beauftragt sei, die von dem Abgemahnten begangenen Verstöße gerichtlich zu verfolgen und ggf. per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, falls die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig bei dem Abgemahnten eingehen würde.

Abmahnung Lydia Teiz

wegen fehlender Grundpreisangabe, fehlerhafte Angabe Versandkosten, falscher Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Ubisoft GmbH durch SCHULTE RIESENKAMPFF Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung vom 29.12.2014 der Ubisoft GmbH aus Düsseldorf durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vorgelegt. Die Ubisoft GmbH ist Publisher von Video- und Computerpielen und vertreibt in Deutschland u.a. das Spiel „Assasin´s Creed Unity“. Nunmehr habe die Ubisoft GmbH feststellen müssen, dass der Abgemahnte als Einzelhändler unter Ebay dieses Spiel in Deutschland anbietet. Der Abgemahnte versende sodann eine PEGI-Version, die (nur) für andere Teile Europas bestimmt sei. Dies wurde durch einen Testkauf gerichtsfest dokumentiert.

 

Abmahnung Ubisoft GmbH

 

Die von dem Abgemahnten verkaufte PEGI-Version darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder angeboten und insbesondere nicht frei im Versandhandel verkauft werden. In der Abmahnung heißt es, die Pegi-Version verfügt nicht über die erforderliche Kennzeichnung der Unterhaltsungssoftware Selbstkontrolle (UKS). Das Angebot des Abgemahnten betreffe den Versandhandel und habe keine Alters- und Zugangsbeschränkung. Zudem fehle der Hinweis, dass dieses Produkt in Deutschland nur an volljährige Personen verkauft werden darf. Beim vorgenommenen Testkauf erfolgte keine Alterskontrolle, somit wurde ggen § 12 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG verstoßen.

 

Eine ausländische Kennzeichnung ersetze nicht die erforderliche USK Kennzeichnung. Der Abmahner macht daher den ihm zustehenden Unterlassungsanspruch geltend.

 

Ubisoft GmbH Abmahnung

 

In der Abmahnung wird sodann auf Entscheidungen verwiesen, die angeblich in jüngster Vergangenheit bei verschiedenen Landgerichten in vergleichbaren Fällen erwirkt wurden. Übereinstimmend ging es in den Beschlüssen darum, dass die vorgeschriebene USK Kennzeichnung auf der Spielhülle gänzlich fehlte oder eigenmächtig durch Händler mittels Aufkleber angebracht wurde. Exemplarisch wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.08.2014, Geschäftsnummer 3-08 O 100/14, beigefügt.

 

Weiterin heißt es: Das Gericht habe in den genannten Verfahren jeweils bestätigt, dass ein Verkauf von nicht ordnungsgmäß durch den Hersteller gekennzeichneten Spielen im Versandhandel in Deutschland einen Verstoß gegen Jugendschutz- und Wettbewerbsrecht darstellt.

 

Was fordert die Ubisoft GmbH?

 

Die Ubisoft GmbH fordern daher dazu auf, die genannte Rechtsverletzung sowie alle kerngleichen Verstöße ab sofort zu unterlassen und die Ansprüche auf Auskunft, Ersatz der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz anzuerkennen.

 

Der Abmahnung ist sodann eine vorformulierte Untelassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt, die vom Abgemahnten bis zum 06.01.2015 zu unterzeichnen sei. Ansonsten werde der Ubisoft GmbH empfohlen unverzüglich gerichtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

Mit der beigelegten Unterlassungserklärung verpflichtet der Abgemahnte sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zu zahlen. Weiterhin verpflichtet er sich der Ubisoft GmbH Auskunft über die Verletzungen und den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen sowie die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Diese werden mit 1.642,40 € -nach einem Gegenstandswert von 60.000 €- beziffert.

Abmahner: Ubisoft GmbH

Grund der Abmahnung: Verkauf des Computerspiels Just Dance 2015 ohne USK-Kennzeichnung

Stand: 04/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Eine markenrechtliche Abmahnung wurde von der L&O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH gegenüber einem Onlineshop-Betreiber ausgesprochen, da er angeblich Schutzrechtsverletzungen an den Marken „SAUER“, „BLASER“, „MAUSER“ und weiteren Marken der Firmengruppe begangen haben soll.

Abmahner: L & O Hunting GmbH und Blaser Jagdwaffen GmbH

Grund der Abmahnung: angebliche Markenrechtsverletzung

Stand: 02/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.