HUAWEI Abmahnung wegen gefälschter Batterien / Akkus durch Arnecke Sibeth Dabelstein Rechtsanwälte

Abmahnung Huawei Technologies Co. Ltd.: In dem Abmahnschreiben wird mitgeteilt, dass die Huawei Technologies Co. Ltd. eine der weltweit führenden Anbieterinnen von Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur sowie Smartgeräten sei und dass sie zum Schutz ihres geistigen Eigentums zahlreiche unterschiedliche Schutzrechte habe registrieren lassen. Sie sei unter anderem Inhaberin von zwei HUAWEI-Unionsmarken, welche beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen seien.

 

wegen Produktfälschungen, Batterien / Akkus für Smartphones: Es wurde ein Testkauf getätigt und dabei festgestellt, dass es sich um Fälschungen handelt.

 

vertreten durch Arnecke Sibeth Dabelstein Rechtsanwälte

 

Streitwert für die Abmahnkosten: 200.000 EUR

 

Stand: 11/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Ray-Ban Abmahnung Luxottica Group S.p.A. durch CBH Rechtsanwälte

Abmahnung Luxottica Group S.p.A. vom 04.11.2022: Die Luxottica Group S.p.A. ist Herstellerin von Brillen und Brillengestellen, insbesondere von Sonnenbrillen der weltweit bekannten Marke „Ray-Ban“. Die Brillen werden mit dem charakteristischen „Ray-Ban“ Schriftzug gekennzeichnet. Es besteht ein umfänglicher Markenschutz, so unter anderem die Unionsmarke 016 436 396. Die Marke beansprucht Schutz für Waren der Klasse 9, darunter insbesondere Sonnenbrillen, heißt es in der Abmahnung.

 

wegen Markenverletzung „Ray-Ban“: Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnt über den Onlinemarktplatz eBay Sonnenbrillen anbiete und vertreibe, die mit der Marke „Ray-Ban“ versehen seien, jedoch weder von der Luxottica Group S.p.A. hergestellt noch mit deren Zustimmung mit der in Rede stehenden Kennzeichnung versehen worden seien. Es werden sodann in der Abmahnung Screenshots von den eBay-Angeboten abgebildet. Eine Prüfung der Angebote habe ergeben, dass es sich um Plagiate handelt und folglich eine Verletzung der Markenrechte vorläge.

 

vertreten durch CBH Rechtsanwälte, Standort Hamburg

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 11.11.2022, 12:00 Uhr

 

Streitwert für die Abmahnkosten: 150.000 EUR

 

Stand: 11/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Hilfe bei Abmahnungen der Rechtsanwälte BRANDI für Miele & Cie. KG

Abmahnung Miele & Cie. KG: Miele ist bekanntlich ein führender Hersteller von Haushaltsgeräten. Miele ist auch Inhaberin der Unionswortmarke „Miele“. Sollten auch Sie Ersatz- und Zubehörteile für Haushaltsgeräte von Miele über das Internet vertreiben, dann könnte auch Ihnen möglicherweise eine Abmahnung drohen.

 

vertreten durch Brandi Rechtsanwälte

 

Streitwert für die Abmahnkosten: 250.000 EUR

 

Stand: 10/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Börsenmedien AG nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Abmahnung Börsenmedien AG vom 12.10.2022

 

wegen: Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz

 

Wer ist die Börsenmedien AG?

Die Börsenmedien AG ist nach Angaben in der Abmahnung die alleinige Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an sämtlichen Ausgaben der Publikationen „DER AKTIONÄR“, „maydornreport“ und „Hot Stock Report“. Diese Nutzungsrechte würden der Börsenmedien AG durch ihre Redakteure im Rahmen der jeweiligen Anstellungsverhältnisse übertragen, heißt es. Den Erwerbern würden wiederum Ausgaben dieser Publikationen über ihr jeweiliges Kundenkonto als PDF-Datei zur eigenen Nutzung bereitgestellt werden. Nach den Nutzungsbedingungen der Börsenmedien AG sei den Erwerbern das unautorisierte Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Zugänglichmachen nicht gestattet.

 

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Abgemahnte soll in dem Internet-Forum „mygully.com“ Personen per Privatnachrichten kontaktiert haben, welche im Forum Interesse für Ausgaben der oben genannten Publikationen zeigten. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme habe der Abgemahnte Ausgaben der genannten Publikationen zu einem Preis von EUR 10,00 pro Monat zum Kauf angeboten. Die Versendung der Ausgaben sei über WhatsApp erfolgt, nachdem der Käufer dem Abgemahnten seine Mobilfunknummer mitteilt hatte.

 

Der Abgemahnte soll sodann mehrere Ausgaben der genannten Publikationen an einen von der Börsenmedien AG beauftragten Testkäufer übersandt haben, nachdem dieser EUR 10,00 über den Zahlungsdienstleister Paypal an diesen überwiesen hatte. Nach Überweisung sei im Überweisungsverlauf zu dem Paypal-Konto der Name des Abgemahnten angezeigt worden. Der Versand der Ausgaben erfolgte über WhatsApp durch die Mobilfunknummer des Abgemahnten unter Verwendung seines Nutzernamens, welcher den Initialen seines bürgerlichen Namens entspreche.

 

Rechtliche Bewertung

Die Inhalte der Publikationen der Börsenmedien AG seien als Sprachwerke gemäß § 2 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Durch das Herunterladen der PDF-Dateien aus der jeweiligen Quelle auf das Gerät des Abgemahnten zum Zwecke der weiteren Verbreitung sowie durch Versand der PDF-Dateien gegen Entgelt an die Abnehmer habe der Abgemahnte jeweils eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG getätigt.

 

Im Rahmen der Nutzungsrechtsgewährung berechtigt die Börsenmedien AG ihre Kunden nur zur Vervielfältigung der PDF-Dateien zu eigenen Zwecken, heißt es in der Abmahnung. Die Vervielfältigung zum Zwecke der Versendung gegen Entgelt sei den Kunden der Börsenmedien AG nicht gestattet, sodass die Vervielfältigung durch den Abgemahnten in rechtswidriger Weise erfolgt sei.

 

Es bestünde daher jetzt ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 26.10.2022

 

Stand: 10/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Blom Deutschland GmbH durch Meissner und Meissner Rechtsanwälte

Update: Abmahnung vom 11.10.2022, weil vom Abgemahnten ein Luftbild der Blom Deutschland GmbH ins Internet gestellt worden sei. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 21.10.2022 gefordert. Schadensersatz: 1.395 EUR, Aufwendungsersatz: 895,39 EUR, Zahlungsfrist: 21.10.2022

 

Über die Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH durch die Meissner & Meissner Rechtsanwälte hatte ich hier bereits berichtet:

Gegenstand der Abmahnung vom 21.09.2015

Ich habe eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch die Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin vom 21.09.2015 vorliegen. Unterzeichnet wurde das Schreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Christian Meissner.

 

Moniert wird die Verwendung eines Luftbildes der Abmahnerin ohne deren Zustimmung bei einer Wohnungsannonce im Internet durch den Abgemahnten.

 

Es wird ausgeführt, dass die Blom Deutschland GmbH eine Tochtergesellschaft der Blom ASA aus Norwegen, einem der führenden Anbieter geografischer Informationen, insbesondere von Luftbildern sei. Nähere Informationen hierzu könne man der Internetpräsenz unter der Domain www.blomasa.com entnehmen. Rechtsanwalt Dr. Meissner lässt mit dem Schreiben vom 21.9.2015 wissen, dass die Abmahnerin für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt sei, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an den Bildern des „www.blomwebviewer.com“ geltend zu machen.

 

Grund für die Abmahnung der Blom Deutschland GmbH

Vor kurzem sei die Blom Deutschland GmbH darauf aufmerksam geworden, dass unter der Internetadresse „http://picture.immobilienscout24.de/files/(…)“ ein aus ihrem Bestand stammendes Luftbild ins Internet gestellt worden sei. Da es sich bei der Verwendung des urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite um eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG handele, sei der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet, so Rechtsanwalt Dr. Meissner.

 

Der Abgemahnte wird sodann zur Vermeidung gerichtlicher Schritte aufgefordert, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 01.10.2015 abzugeben, wobei die Übermittlung der Telefax zur Fristwahrung ausreichen würde, wenn das Original unverzüglich nachfolgen würde.

 

Die Forderungen im Abmahnschreiben

Darüber hinaus macht die Abmahnerin Schadensersatzansprüche in Höhe von 650 EUR netto als Lizenzgebühr zzgl. 50% Zuschlag aufgrund fehlender Quellenangabe, also insgesamt 975 EUR geltend. Es folgen sodann zitierte Rechtsentscheidungen, die die angemessene Höhe begründen sollen.

 

Als Aufwendungsersatz werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 EUR netto (Streitwert: 6.000 EUR) und Dokumentationskosten von 95,00 EUR verlangt. Diese Dokumentationskosten seien entstanden, da die Blom Deutschland GmbH die GEKA GmbH beauftragt habe, die recherchierten Verstöße zu dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in schriftlicher, geordneter, übersichtlicher und gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Abmahnerin zu übermitteln.

 

Die Frist zur Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.550,20 EUR würde ebenfalls am 01.10.2015 enden.

Abmahnung Blom Deutschland GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung (Luftbild in Wohnungsanzeige im Internet)

vertreten durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail (keine Abmahnung) Oleksandr Sertiuk wegen Datenschutzverstoß

Post / E-Mail von: Oleksandr Sertiuk

 

Gegenstand der E-Mail: Datenschutzverstoß aufgrund Einbindung von dynamischen Inhalten von Dritten

 

Forderung: 100 EUR Schadensersatz

 

Es wird kein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

 

Leisten Sie auf keinen Fall voreilig eine Zahlung. Genau das ist meiner Ansicht nach das Ziel von Herrn Oleksandr Sertiuk.

 

Stand: 10/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.