eBay: Ihr Konto wurde eingeschränkt: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm

Wurde auch Ihr eBay-Konto eingeschränkt, weil eBay-Grundsätze angeblich missachtet wurden? Dann haben Sie gewiss eine Mitteilung von eBay per E-Mail wie die folgende erhalten:

Guten Tag XXXX,
Ihr eBay-Konto wurde eingeschränkt, weil eine damit zusammenhängende Aktivität nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden.

 

Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?

Weitere Details finden Sie unten.

 

Bitte tun Sie jetzt Folgendes

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen und künftigen Angebote diesem Grundsatz entsprechen.

 

Was besagt der Grundsatz
– Ihr Angebot wurde von XXXX wegen ungenehmigter Verwendung von Inhalten gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen
– Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden. Sie dürfen die Begriffe „kompatibel mit“, „passend für“ oder „für“ vor einem Markennamen verwenden, wenn der beschriebene Artikel speziell als kompatibles Produkt für die entsprechende Marke entwickelt wurde.
– Das Kopieren und die Verwendung von Bildern, Texten, Logos oder anderen urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Materialien ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist unzulässig.
– Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Fehler handelt, müssen Sie sich direkt an den Rechteinhaber wenden. Wenn der Rechteinhaber Ihrem Einspruch zustimmt, bitten Sie ihn, uns direkt zu kontaktieren, damit wir Ihr(e) Angebot(e) wiedereinstellen.
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: XXXX

Was tun, wenn das eBay-Konto eingeschränkt wurde?

Zunächst muss aus meiner Sicht geprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist und der Rechteinhaber das Veri-Programm somit zu Recht in Anspruch genommen hat. Es kann auch zu fehlerhaften Meldungen und Kontosperrungen kommen. Auf jeden Fall sollte schnell und wohl überlegt gehandelt werden.

 

Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahnung H-D U.S.A. LLC (Harley Davidson) durch Grünecker Rechtsanwälte

Harley Davidson Fans aufgepasst! Die H-D U.S.A. LLC, vertreten durch die Grünecker Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 30.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Die H-D U.S.A. LLC wurde 1903 als Harley-Davidson Motor Co. gegründet. Wer kennt die Motorräder von Harley Davidson nicht? Aber würden Sie auch an Harley Davidson denken, wenn es um Barausstattung und Sitzmöbel geht?

 

Zahlreiche Wort-/Bildmarken sind geschützt, so gibt es z.B. eine Unionsmarkenregistrierung Nr. 3 524 196 „HARLEY-DAVIDSON“ (Wortmarke) mit Priorität vom 31.10.2003, geschützt unter anderem für „Möbel, Bänke, Tische, Waren aus Holz“ in Klasse 20.

 

Warum wurde jetzt eine Abmahnung ausgesprochen?

Der Abgemahnte hat über eBay und seine Webseite Holzbänke angeboten, die die Rechte der H-D U.S.A. LLC verletzen sollen. Wie das? Nun ja, auf der angebotenen Bank war z.B. der Harley Davidson Schriftzug angebracht. Es bestünde Verwechslungsgefahr.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 05.09.2022, 12:00 Uhr gefordert. Auch werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Kosten sollen aus einem Streitwert von 500.000 EUR erstattet werden, mithin 5.328,50 EUR netto.

 

Abmahnung H-D U.S.A. LLC (Harley Davidson)

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch Grünecker Rechtsanwälte

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Stefan Roth durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt

Stefan Roth Abmahnung vom 27.07.2022, vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt: Der Grafik-Designer und Illustrator Stefan Roth hat Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Stefan Roth betreibt die Webseite www.roth-cartoons.de.

 

Herr Stefan Roth habe in Erfahrung gebracht, dass einer seiner Cartoons ohne seine Einwilligung auf der Facebook – Internetpräsenz des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht werde. Der streitgegenständliche Cartoon ist in einer Anlage der Abmahnung beigefügt.

 

Die ungenehmigte Nutzung verletze die Rechte von Herrn Stefan Roth, der Urheber des streitgegenständlichen Cartoons sei. Herr Roth habe dem Abgemahnten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Cartoon übertragen, heißt es in der Abmahnung. Die Nutzung seines Werkes könne Herr Roth gemäß §§ 13, 16, 19 a UrhG verbieten. Ihm stünde gemäß § 97 Abs. l UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu.

 

Der zu ersetzenden Schaden wird im Wege der Lizenzanalogie nach Maßgabe des § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Bildhonorare für Einblendungen im Internet auf einer Social Mediaplattform, die von den Gerichten zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen regelmäßig herangezogen werden, sei Herr Roth berechtigt, für die Verwendung seines Cartoons einen Betrag in Höhe 1.314,00 € (Nutzungsrechte 3 bis 6 Jahre) vom Abgemahnten zu fordern.

 

Gemäß § 97 a Abs. 3 S.1 UrhG habe der Abgemahnte zudem die Kosten von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch zu tragen. Streitwert 10.000 EUR, 973,66 EUR brutto.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 03.08.2022 gefordert. Die Zahlung des Gesamtbetrages iHv. 2.287,66 EUR soll binnen 2 Wochen erfolgen.

 

Abmahnung Stefan Roth

 

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Cartoon

 

vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Copho GmbH wegen Benutzung der Marke „BASESHOT“

Abmahner: Copho GmbH

 

Gegenstand der Abmahnung: Benutzung der Marke „BASESHOT“ – Es geht um Angebote für Liquids. Das beanstandete Zeichen wurde dort vom Abgemahnten benutzt.

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Marcus Fieger wegen Google Fonts

Abmahner: Marcus Fieger

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung von Google Fonts

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Frida Kahlo Corporation durch Zierhut IP

Frida Kahlo Corporation Abmahnung erhalten? In einer Abmahnung vom 16.03.2022 geht es um eine angebliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeichens „FRIDA“. Beworben wurde von einem Händler in einem Onlineshop eine Handtasche. In der Artikelüberschrift war das Zeichen „FRIDA“ genannt.

 

Die Frida Kahlo Corporation ist unter anderem Inhaberin der beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter der Registernummer 017824905 eingetragenen Wortmarke „FRIDA“.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert,  Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, sowie Umsätze, Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR.

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.