Abmahnung Yvonne Fiedler durch Volker Jakob Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Straße 10, 35080 Bad Endbach hat mit Schreiben vom 13.6.2017 im Auftrag von Frau Yvonne Fiedler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führe, unter welchen sie unter anderem Kleidung zum Kauf anbiete.

 

Verstoß gegen die TextilkennzVO führt zu Abmahnung

Rechtsanwalt Jakob schreibt, dass der Abgemahnte Bekleidung in seinem Sortiment zum Kauf im Internet anbiete, so dass ein Mitbewerberverhältnis zwischen ihm und der Abmahnerin bestehe. Frau Yvonne Fiedler habe feststellen müssen, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Internetplattform eBay als gewerblicher Verkäufer ausweise. Er habe den Verbraucher nach der EU-Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU (VRRL) umfangreich vor dem Bestellvorgang zu informieren. Dies tue er nur unzureichend bzw. fehlerhaft. Als Gewerbetreibender sei der Abgemahnte zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten.

 

Er mache in einem näher bezeichneten Angebot keine ausreichende Angabe zur Textilkennzeichnung. Die von ihm gemachte Angabe: „Material: Kord“ sei nicht gesetzeskonform. Die Rohstoffgehaltsangabe fehle in diesem Artikel gänzlich.

 

In einem weiteren Angebot informiere der Abgemahnte: „Material Info Außenmaterial: 95 % Baumwolle, 5 % Elastan, Innenfutter: 100 % Baumwolljersey.“ Auch bei einem weiteren Artikel verhalte er sich gesetzeswidrig, indem er angebe: „Material: Obermaterial: 30 % PU, 70 % Polyester, Füllung: 100 % Polyester, Futter: 100 % Polyester“.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung Art. 15 Abs. 3 der Textilkennzeichnungsverordnung seien auf dem Etikett oder der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen die Bezeichnung und der Gewichtsanteil aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge anzugeben, so Rechtsanwalt Volker Jakob. Als Rohstoffangaben müsse der Abgemahnte die in der TextilkennzeichnungsVO festgelegten Bezeichnungen zwingend verwenden. Kurz- oder Fantasienamen seien nicht zulässig. Die Begriffe „PU“, „Kord“ und „Baumwolljersey“ seien nicht in der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehen. Für die Rohstoffangaben seien die Bezeichnungen der TextilkennzeichnungsVO Anlage 1 verbindlich, so der Bevollmächtigte von Frau Yvonne Fiedler weiter.

 

Weiter wird moniert, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten „Kauf auf Rechnung“ anbiete, aber den Verbraucher nicht informiere, zu welchen Konditionen dies geschehe. Es würden ferner die gemäß Art. 246c Nr. 1 EGBGB erforderlichen Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, fehlen. Auch belehre der Abgemahnte den Verbraucher nicht, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Fehler bei der Eingabe vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen könne.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 21.6.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Volker Jakob bis zum 23.6.2017 i.H.v. 984,60 EUR zu erstatten.

Abmahnung Yvonne Fiedler

wegen Verstoß gegen die TextilkennzVO u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung FC Bayern durch Taylor Wessing Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München vor, die diese im Auftrag der FC Bayern München AG am 12.6.2017 ausgesprochen haben. Hintergrund sei der Verkauf nicht lizensierter Artikel bei eBay-Auktionen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Henry Lauf.

 

Markenrechtsverletzung Marke „FC Bayern München“ als Abmahngrund

Dieser führt aus, dass seine Mandantin bekanntlich den erfolgreichsten Fußballverein der Bundesliga stelle. Sie sei unter anderem Inhaberin verschiedener europäischer Marken, z.B. der Unionsmarke Nr. 002808145, Wort-/Bildmarke bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“ mit einer Priorität vom 8.8.2002 und Unionsmarke Nr. 004905949, Wortmarke bestehend aus dem Zeichen „FC BAYERN“ mit einer Priorität vom 17.3.1997.

 

Die Marke „FY BAYERN MÜNCHEN“ bzw. „FC BAYERN“ sowie das Vereinsemblem würden weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad genießen, was zu einer starken Verkehrsdurchsetzung geführt habe. Die Bekanntheit der Marke „FC BAYERN MÜNCHEN“ bzw. „FC BAYERN“ sowie des Vereinsemblems und des daraus resultierenden erweiterten Schutzumfangs seien bereits mehrfach gerichtlich festgestellt worden, so die Kanzlei Taylor Wessing.

 

Weiter heißt es in der mir vorliegenden Abmahnung, dass die FC Bayern München AG habe nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Abgemahnte über das Internetauktionshaus eBay nicht lizenzierte Artikel, nämlich ein Trikot und Shorts mit den geschützten Marken seiner Mandantin. Die Rechtsanwälte Taylor Wessing hätten deshalb das Angebot des Empfängers des Abmahnschreibens bei eBay sperren lassen, wovon dieser bereits unterrichtet worden sei.

 

Der Handel mit gefälschten Produkten, die mit den oben genannten Marken ihrer Mandantin gekennzeichnet seien, würde die Ausschließlichkeitsrechte der Abmahnerin verletzen.

 

Der Abgemahnte werde um Verständnis gebeten, dass die Abmahnerin konsequent gegen den Handel mit gefälschten Produkten vorgehe.

 

Es solle dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben werden darzulegen, weshalb er sich berechtigt sehe, unlizenzierte bzw. gefälschte Artikel, die mit den Marken der FC Bayern München AG versehen seien, anzubieten. Sofern er eine Berechtigung nicht darlegen könne, würden die Bevollmächtigten darauf hinweisen, dass er durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gemäß dem beigefügten Entwurf die Angelegenheit bereinigen könne. Der Abgemahnte werde gebeten, bis zum 22.6.2017 entweder seine Berechtigung darzulegen oder die beiliegende Unterlassungserklärung zurückzusenden.

Abmahnung FC Bayern München AG

wegen Verkauf gefälschter Trikots

vertreten durch Rechtsanwälte Taylor Wessing

Stand: 06/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Knieper Verwaltungs GmbH durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.6.2017 hat die Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner, Mittelweg 161, 20148 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Born.

 

Rechtsanwalt Dr. Born führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantschaft Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an den nachfolgend abgebildeten Fotografien des Fotografen Folkert Knieper sei. Der Abmahner habe feststellen müssen, dass dieses Bild von dem Abgemahnten auf dessen Internetseite veröffentlicht werde. Die dargestellte Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da Nutzungsrechte gegenüber dem Abgemahnten nicht wirksam eingeräumt worden seien.

 

Die Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH

Es bestünde ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten aus § 97 I UrhG. Er werde daher aufgefordert, die weitere Verwendung des Bildmaterials umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen. Rechtsanwalt Dr. Born weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch eine Abrufbarkeit über die ursprüngliche URL den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfülle. Bis zum 5.7.2017 solle der Abgemahnte eine entsprechende geeignete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Weiterhin werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 5.7.2017 Auskunft zu erteilen, über den Umfang der Nutzung des vorgenannten Bildmaterials, insbesondere die Nutzung unter weiteren URL oder in etwaigen Printprodukten.

 

Seine Mandantschaft habe weiterhin einen Schadensersatzanspruch auf entgangene Lizenzgebühren. Die Schadensberechnung erfolge gemäß § 97 II 1 UrhG und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Wege der Lizenzanalogie. Die angemessen Schadensersatzforderung für die beanstandete Nutzung betrage nach den MFM-Tarifen zumindest je Bild 200 EUR. Ferner habe er unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gem. § 97a III 1 UrhG die erforderlichen Aufwendungen für die vorliegende urheberrechtliche Abmahnung zu erstatten. Diese würden mit 958,19 EUR beziffert werden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Summe aus Lizenzschaden und Rechtsverfolgungskosten, also 1.358,19 EUR bis zum 10.7.2017 zu zahlen.

Abmahnung Knieper Verwaltungs GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner

Stand: 06/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Rado Uhren AG durch bocklegal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Gegenstand der Abmahnung

Am 24.5.2017 hat die Kanzlei bock legal, Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt am Main im Auftrag der Rado Uhren AG eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Lukas Riedel. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Nachahmung einer Uhr der Abmahnerin zum Verkauf angeboten zu haben.

 

Hintergrund zur Rado Uhren AG

Die Abmahnerin stelle seit 1957 unter dem Markennamen „RADO“ Armbanduhren der gehobenen Qualitäts- und Preisklasse her und vertreibe diese. Das Unternehmen, die Kennzeichen und die Produkte seiner Mandantin würden in den angesprochenen Verkaufskreisen allgemein mit Vorstellungen einer besonderen Güte verbunden werden, so Rechtsanwalt Riedel. Die Uhren der Radu Uhren AG würden aufgrund des ausgefallenen Designs einen hohen Wiedererkennungseffekt besitzen und seien einem breiten Publikum bekannt. Eine der bekanntesten Uhren sei das Modell „RADO Sintra“, das seit 1992 hergestellt und vertrieben werde. Die Uhren des Modells „RADO Sintra“ seien in Deutschland bereits mehrere tausend Male zu Preisen ab 1.625 € (Verkaufspreis im Einzelhandel gemäß unverbindlicher Preisempfehlung) abgesetzt worden.

 

Die Uhren der Modellreihe „RADO Sintra“ würden ein viereckiges Gehäuse aufweisen, welches von einem aufgesetzten Uhrglas überspannt werde, welches sich über die gesamte Breite des Uhrgehäuses erstrecke und bündig mit den Längsseiten abschließe. Das viereckige Zifferblatt werde von einer ebenfalls viereckigen Lünette umrahmt, die sich allenfalls ganz leicht farblich vom Zifferblatt unterscheide. Das Armband setze sich aus einzelnen Gliedern zusammen, die in ihrer vertikalen Ausdehnung gleich lang seien. Die Uhren der Modellreihe „RADO Sintra“ seien in der Kombination der vorbeschriebenen Designmerkmal in hohem Maße wettbewerblich eigenartig.

 

Verkauf von Nachahmung von Uhren führt zu markenrechtlicher Abmahnung

Die bock legal Rechtsanwälte teilen mit, dass die Abmahnerin kürzlich habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinem Onlineshop auf ebay.de Armbanduhren zum Kauf anbiete, darunter auch Uhren „Lascono“. Diese Uhr stelle eine quasi-identische Nachahmung des Designs des wettbewerblich eigenartigen Uhrenmodells „RADO Sintra“ seiner Mandantin dar. Durch das Angebot verhalte sich der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Er würde den guten Ruf der Uhr ausbeuten.

 

Der Rado Uhren AG würden aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzungshandlungen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung zu. Der Abgemahnte habe bis zum 6.6.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 13.6.2017 Auskunft über Art und Umfang des Verkaufs der Plagiate zu erteilen, die sich noch in seinem Besitz befindlichen Uhren herauszugeben und die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 2.376,89 € zu erstatten.

Abmahnung Rado Uhren AG

wegen Verkauf von Nachahmung der „RADO Sintra“

vertreten durch bock legal Rechtsanwälte

Stand: 05/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sven Teschke durch hgu Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 27.06.2017 hat Herr Sven Teschke durch die Rechtsanwälte hgu, Dr. Gerhard Hackenberger, Mag. Jürgen Greilberger, Dr. Christian Ulm, Mag. Kurt Kulac, Kaiserfeldgasse 27/IV, 8010 Graz, Österreich, eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Sachbearbeiter, Mag. Kurt Kulac, teilt mit, dass der Abgemahnte offenbar seit Mitte Juni 2017 bis zum Tag der Abmahnung auf seiner Internetseite ein Foto von einem Brombeerstrauch verwenden würde, das von Herrn Teschke angefertigt worden sei. Dieser habe sein Foto auf Wikimedia Commons veröffentlicht und unter den Bedingungen einer dort genau bezeichneten Lizenz zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Jedenfalls wären der seines Mandanten, sowie der Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben gewesen. Die Lizenzbedingungen seien von dem Abgemahnten nicht eingehalten worden und die Nutzung erfolge daher rechtswidrig, so Mag. Kulac.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund

Weiter schreiben die hgu Rechtsanwälte, dass sie beauftragt seien, gegen den Abgemahnten eine Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen.

 

Zuvor könne dem Abgemahnten jedoch Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie durch Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 344,12 € zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180,00 € sohin insgesamt 524,12 € bis längstens 25.7.2017 zu zahlen. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, bei jedem Verstoß pro Tag und Webseite an Herrn Sven Teschke eine Konventionalstrafe in Höhe von 100,00 € zu bezahlen, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht ausgeschlossen werde.

Abmahnung Sven Teschke

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch hgu Rechtsanwälte

Stand: 06/2017

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung PicRights Europe GmbH durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 29.6.2017 hat die PicRights Europe GmbH durch die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Born.

 

Rechtsanwalt Dr. Born führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantschaft Inhaberin exklusiver Verwertungsrechte an der nachfolgend abgebildeten Fotografie des Fotografen Gail Mooney und zusätzlich vertraglich ermächtigt sei, sämtliche Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang im eigenen Namen geltend zu machen. Der Abmahner habe feststellen müssen, dass dieses Bild von dem Abgemahnten auf dessen Internetseite in bearbeiteter Form genutzt werde. Die dargestellte Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da Nutzungsrechte gegenüber dem Abgemahnten nicht wirksam eingeräumt worden seien.

 

Die Abmahnung der PicRights Europe GmbH

Es bestünde ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten aus § 97 I UrhG. Er werde daher aufgefordert, die weitere Verwendung des Bildmaterials umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen. Rechtsanwalt Dr. Born weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch eine Abrufbarkeit über die ursprüngliche URL den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfülle. Bis zum 10.7.2017 solle der Abgemahnte eine entsprechende geeignete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Weiterhin werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 10.7.2017 Auskunft zu erteilen, über den Umfang der Nutzung des vorgenannten Bildmaterials, insbesondere die Nutzung unter weiteren URL oder in etwaigen Printprodukten.

 

Seine Mandantschaft habe weiterhin einen Schadensersatzanspruch auf entgangene Lizenzgebühren. Die Schadensberechnung erfolge gemäß § 97 II 1 UrhG und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Wege der Lizenzanalogie. Die Höhe des Schadens berechne sich nach dem Betrag, den ein ordnungsgemäßer Lizenznehmer für die Nutzung des Bildmaterials an die PicRights Europe GmbH hätte zahlen müssen. Die angemessene Schadensersatzforderung für die beanstandete Nutzung betrage nach den Lizenzbedingungen für dieses Bild 1.260 €. Ferner habe er unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gem. § 97a III 1 UrhG die erforderlichen Aufwendungen für die vorliegende urheberrechtliche Abmahnung zu erstatten. Diese würden mit 745,40 € beziffert werden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Summe aus Lizenzschaden und Rechtsverfolgungskosten, also 2.005,40 € bis zum 10.7.2017 zu zahlen.

Abmahnung PicRights Europe GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Fotografie

vertreten durch Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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