Abmahnung Busseria Europe Ltd. durch KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.11.2019 haben die KEHL Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Kehl, Maxim-Gorki-Straße 10, 06114 Halle (Saale) im Auftrag der Busseria Europe Ltd. eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten beim Verkauf von Kalt- und Erfrischungsgetränken über eBay und eBay-Kleinanzeigen. Sachbearbeiter ist Karsten Gröger.

 

Busseria Europe Ltd. Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen

Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft teilt mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantschaft gegen den Abgemahnten wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sei. Der Empfänger des Abmahnschreibens befinde sich in unmittelbarem Wettbewerb mit der Busseria Europe Ltd.. Beide würden Kalt- und Erfrischungsgetränke über das Internet anbieten. Im Rahmen der Marktbeobachtung habe die Abgemahnte feststellen müssen, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens mit seinen Angeboten wettbewerbswidrig gegenüber der Abmahnerin verhalten würde.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, keinen anklickbaren Hyperlink zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung bereit zu halten.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass er keine Datenschutzerklärung in seinen Angeboten bereithält.

 

Des Weiteren würde der Abgemahnte in seinen Angeboten eine Telefonnummer angeben, unter der er nicht zu erreichen sei.

 

Auch eine ordnungsgemäße Registrierung nach dem VerpackG habe er nicht vorgenommen.

 

Ein weiterer Abmahnpunkt ist der Vertrieb pfandpflichtiger Einweggetränke-Verpackungen ohne Erhebung eines Pfands sowie die fehlende Information darüber, dass es sich um eine Einwegverpackung handele.

 

Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft fordere den Abgemahnten auf, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und bis zum 22.11.2019, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abmahnung Busseria Europe Ltd.

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, kein Hinweis auf Einwegprodukt, keine Erhebung eines Pfands u.a.

vertreten durch Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft

Stand: 11/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Serap Torlak durch Levent Göktekin Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 29.11.2019 hat Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin eine Abmahnung im Auftrag der Serap Torlak ausgesprochen. Die Abmahnerin biete über verschiedene Internetplattformen Zubehörartikel für Smartphones an und stehe somit mit dem Abgemahnten im Wettbewerb.

 

Das Abmahnschreiben der Serap Torlak

Die Verkäufe des Abgemahnten erfolgten unter Anmeldung als privater Anbieter. Der Abgemahnte schalte mehrere Verkaufsanzeigen, wobei die artikel teilweise in größeren Mengen angeboten werden würden, so Rechtsanwalt Levent Göktekin. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Bei seinen nachweisbaren Transaktionen als Verkäufer habe er immer wieder Zubehörartikel für Smartphones veräußert. Hierbei könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden. Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

 

Der Abgemahnte teile den Käufern keine Widerrufsbelehrung mit. Nach § 312 c Abs. 1 BGBG i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten vorgehalten, aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe die Pflicht ein ausreichendes Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu hinterlegen. Auch ein Link auf die OS-Plattform sei nicht vorhanden.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert nun im Auftrag der Frau Serap Torlak von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch seine Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ende am 10.12.2019 12:00 Uhr, das Zahlungsziel sei der 13.12.2019. Es wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000 € berechnet werden. Der Zahlbetrag betrage daher 1.358,86 €.

Abmahnung Serap Torlak

wegen fehlender Anbieterkennzeichnung, fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 11/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Eintracht Frankfurt Fußball AG (Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.12.2019 haben die Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky, Kaiserstraße 21-23, 44135 Dortmund im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Ulf Haumann, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens zeigt an, dass ihn die Abmahnerin in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt habe.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Eintracht Frankfurt Fußball AG

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG habe ebenso wie andere Bundesligisten ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz der eigenen Fans zu bekämpfen. Beispielsweise sei es nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs weitgehend kontrollieren können, wer Tickets erwerbe. Bei einem anonymen Verkauf über Online-Verkaufsplattform wie z.B. eBay-Kleinanzeigen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Außerdem gehe es der Abmahnerin auch darum, eine flächendeckende Versorgung der Fans mit Karten zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Dieses Ziel werde kontakeriert, wenn Tickets von Händlern aufgekauft werden würden, um die Karten anschließend gewinnbringend zu höheren Preisen zu veräußern. Eine rigorose Handhabung solcher Fälle sei vor dem Hintergrund der Ziele des Erhalts einer sozialen Preisstruktur sowie der Gewährleistung der Sicherheit in der Mercedes-Benz-Arena unumgänglich. Auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten seien nach den Vorgaben des für alle Clubs verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ die Clubs dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen.

 

Grund der Beauftragung der Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky sei, dass der Abgemahnte wie Tickets für das Spiel des Eintracht Frankfurt gegen Vitoria Guimaraes in der Saison 2019/20 auf der Internetplattform eBay eingestellt habe. Es seien die ATGB in dem Angebot nicht abgebildet worden und die Tickets seien öffentlich bei eBay angeboten worden.

 

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG habe aufgrund der Rechtsverletzungen gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und Zahlung einer Vertragsstrafe. Zudem könne sie weitere Sanktionen gemäß der ATGB verhängen.

 

Bis zum 10.1.2020 soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 EUR angeboten, der bis zum 10.1.2020 zahlbar wäre.

 

Rechtsanwalt Haumann führt aus, dass der Eintracht Frankfurt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die, wie der Abmahnerin bewusst sei, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien. In vielen Fällen würden sich Rückfragen und Einwendungen seitens des Abgemahnten telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass diesem hierdurch weitere Kosten entstehen würden. Es werden sodann Sprechzeiten genannt, zu denen die Rechtsanwälte telefonisch zur Verfügung stünden.

Abmahnung Eintracht Frankfurt Fußball AG

wegen Schwarzhandel mit Tickets

vertreten durch Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky

Stand: 12/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung Motion E-Services GmbH durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.12.2019 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Motion E-Services GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Produktbildes der Abmahnerin.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Motion E-Services GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin Teil einer Unternehmensgruppe sei, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei.

 

In diesem Zusammenhang lasse sie für die von der Unternehmensgruppe angebotenen Waren professionelle Fotografien anfertigen, um damit die jeweiligen Produkte zu bewerben. Diese Tätigkeit biete sie auch für dritte Unternehmen, wie beispielsweise die Motion E-Commerce GmbH.

 

Die Abmahnerin habe nunmehr feststellen müssen, dass der abgemahnte über seinen Shop bei eBay-Kleinanzeigen eine Jacke der Marke „Dreimaster“ bewerbe und/oder vertreibe, die unter Verwendung der Originalfotografie seiner Mandantin.

 

Bei der von dem Abgemahnten unberechtigt verwendeten Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk, an dem die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Services GmbH zustehen würden. Durch die Verwendung würden die Nutzungsrechte und durch die fehlende Urhebernennung würde gegen § 13 UrhG verstoßen.

 

Er werde nunmehr aufgefordert, die streitgegenständliche Fotografie unverzüglich zu entfernen und bis spätestens zum 6.1.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltsgebühren werden zunächst nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 € geltend gemacht. Der Betrag werde sich noch um Schadensersatz- und Testkaufkosten erhöhen, nachdem der Abgemahnte Auskunft erteilt habe.

Abmahnung Motion E-Services GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 12/2019

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Marc Kunzmann durch Richard & Kempcke Rechtsanwälte (Internetrecht Rostock)

Gegenstand der Abmahnung

Am 8.1.2020 haben die Rechtsanwälte Richard & Kempcke, Richard-Wagner-Straße 14, 18055 Rostock im Auftrag von Herrn Marc Kunzmann eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Spielzeug auf Amazon. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Elisabeth Vogt.

 

Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen u.a. führt zu Marc Kunzmann Abmahnung

Mit dem mir vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass sowohl er als auch der Abmahner bei Amazon handeln würden und Spielzeug anbieten würden, so dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehe.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereit zu halten.

 

Darüber hinaus gebe er widersprüchliche Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist.

 

Des Weiteren wird die fehlende Information darüber moniert, ob der Vertragstext von dem Abgemahnten gespeichert werde und ob er dem Kunden auch nach Vertragsschluss zugänglich sei.

 

Auch die AGB-Klausel „Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform“ sei unzulässig. Diese Klausel verstoße gegen den gesetzlich normierten Vorrang der Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) und sei damit gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unzulässig.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen.

 

Zudem werde er aufgefordert, bis zum 15.1.2020, 12 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe er die Herrn Marc Kunzmann entstandenen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Richard & Kempcke zu ersetzen. Die Kosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro ergeben (= 887,03 Euro) und seien bis zum 22.1.2020 zahlbar.

Abmahnung Marc Kunzmann

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist, keine Angabe zur Vertragstextspeicherung, unzulässiger AGB-Klausel

vertreten durch Richard & Kempcke Rechtsanwälte Internetrecht-Rostock

Stand: 01/2020

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung BELE GmbH durch René Euskirchen Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.11.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Firma BELE GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten beim Verkauf von Sanitärartikeln.

 

Fehlende Registrierung nach ElektroG u.a. führt zu BELE GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Euskirchen führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass der Empfänger des Abmahnschreibens u.a. in seinem Internetshop bei eBay als Unternehmer gemäß § 14 BGB Sanitärartikel anbieten würde. Die BELE GmbH biete ebenfalls über eBay überlappende Produkte zum Verkauf an.

 

Moniert wird u.a., dass der von dem Abgemahnten angebotene Whirlpool nicht gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG bei der zuständigen Behörde registriert sei, so dass er gemäß § § 6 Abs. 2 ElektroG nicht in den Verkehr gebracht werden dürfe.

 

Auch werbe er mit dem Ausdruck „TÜV geprüft“ ohne anzugeben, welche TÜV Prüfstelle konkret die Prüfung vorgenommen habe. Auch eine Fundstelle, unter der die Kriterien der TÜV Prüfung benannt werden, sei zu bennen.

 

Des Weiteren werbe er im Rahmen des vorbenannten Angebots mit der Angabe „Qualitäts Garantie“ ohne darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt würden.

 

Auch eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID habe er nicht vorgenommen.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der BELE GmbH gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 3.12.2019 gesetzt.

 

Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der BELE GmbH zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 50.000 € berechnet wurden und sich auf 1.822,96 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 5.12.2019.

Abmahnung BELE GmbH

wegen fehlender Registrierung nach ElektroG u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen

Stand: 11/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.