Abmahnung MAXXmarketing GmbH (Hild & Kollegen Anwaltskanzlei)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg vom 22.1.2020 vor, die diese im Auftrag der MAXXmarketing GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Hagen Hild. Hintergrund sei unlautere Werbung des Abgemahnten.

 

Unlautere Werbung führt zu MAXXmarketing GmbH Abmahnung

Die Abmahnerin biete als Internetagentur diverse Dienstleistungen rund um die Erstellung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten, wie Webdesign, Webprogrammierung, Onlinemarketing, Suchmaschinenwerbung sowie deren Optimierung an.

 

Der Abgemahnte selbst bezeichne sich als WordPress Agentur und biete ebenfalls Webdesign, Suchmaschinenoptimierung sowie Onlinemarketing samt entsprechender Erstellung und Programmierung an.

 

Somit bestehe zwischen ihm und der MAXXmarketing GmbH als seiner Mandantin ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwalt Hagen Hild.

 

Die Abmahnerin habe nun feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unlauter werbe und somit gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoße.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in den Suchergebnissen der Suchmaschine Google behaupte, dass der über 20 Jahre Erfahrung habe bei Webseiten, Shops und SEO habe. In seinem Blog schreibe der Abgemahnte jedoch, dass er „als kleiner Programmierer mit einem Blog um WordPress“ begonnen habe. WordPress sei allerdings frühestens im Jahr 2003 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Die behauptete Erfahrung von 20 Jahren stelle daher eine unzulässige Alterswerbung dar.

 

Daher verstoße er gegen §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

 

Zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 30.1.2020 eingeräumt.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 € geltend gemacht, summieren sich auf 1.029,35 € und seien bis zum 6.2.2020 zahlbar.

Abmahnung MAXXmarketing GmbH

wegen unlauterer Werbung

vertreten durch Anwaltskanzlei Hild und Kollegen

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Bravado International Group Merchandising Services Inc. durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.2.2020 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services Inc. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan Ehlers. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um das weltweit führende Merchandising-Unternehmen der Musikbranche handele. Zu diesem Zweck verfüge die Abmahnerin über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands und Einzelkünstler.

 

Die Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Rolling Stones“ als Abmahngrund

Weiter heißt es sodann, dass die Bravado International Group Merchandising Services Inc. Von der Fa. Musidor B.B. mit Zustimmung der Künstler die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „ROLLING STONES“ weltweit exklusiv lizenziere.

 

Die Marke sei insbesondere für Waren der Nizza-Klasse 14 eingetragen. Kraft jahrzehntelanger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Rolling Stones“ handele sich darüber hinaus um eine bekannte Marke. Die Abmahnerin sei damit exklusiv zur Herstellung und Lizensierung von Merchandisingprodukten, insbesondere in Form von Edelmetallen und Juwelierwaren unter Verwendung des Zeichens berechtigt.

 

Die Bravado International Group Merchandising Services Inc. habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay ein Silberarmband unter Verwendung der Bezeichnung „ROLLING STONES“ angeboten habe. Der von ihm angebotenen Artikel sei niemals von seiner Mandantin hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Dies verletze die ausschließlichen Nutzungsrechte der Abmahnerin.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 27.2.2020 eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 5.3.2020 das sich in seinem Besitz befindliche Produkt sowie etwaig in seinem Besitz befindliche Vervielfältigungsstücke des vorbenannten Produktes zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel unbeschädigt zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben. Ebenfalls bis zum 5.3.2020 habe er schriftlich Auskunft zu erteilen über die Herkunft und die Anzahl der bei ihm befindlichen vorbenannten Produkte und erfolgte Verkäufe durch Angabe über Hersteller bzw. Lieferanten bzw. Vorbesitzer und die Mange der Vervielfältigungsstücke sowie über den durch den Verkauf erzielten Gewinn. Vorbehaltlich der von dem Abgemahnten zu erteilenden Auskunft werde der Schadensersatzanspruch in Höhe von wenigstens 2.500 EUR geltend gemacht. Rechtsanwaltsgebühren würden mit 1.752,90 EUR beziffert werden. Dem Zahlungseingang werde bis zum 5.3.2020 entgegengesehen.

Abmahnung  Bravado International Group Merchandising Services Inc.

wegen Markenrechtsverletzung „Rolling Stones“

vertreten durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Stand: 02/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wild Beauty GmbH durch FPS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 28.11.2019 haben die FPS Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main im Auftrag der Wild Beauty GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter war Rechtsanwalt Thomas Stein. Hintergrund waren Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Produktfotos.

 

Urheberrechtsverletzung führt zu Wild Beauty GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Stein führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin exklusiver Distributor für die Produkte der „John Paul Mitchell Systems ®“ (nachfolgend „JPMS™“) sei. Das Lizenzgebiet umfasse Deutschland.

 

Sie sei jüngst darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay in seinem Händlershop eine große Anzahl an Produkten aus dem Warenportfolio von „JPMS™“ zum Verkauf angeboten habe. Ein entsprechender Ausdruck liege dem Schreiben an. Teilweise seien diese Angebote mit Originalfotos der Firma „JPMS™“ bebildert worden. Konkret habe der Abgemahnte (mindestens) 24 Originalfotos in seinen Online-Angeboten verwendet.

 

Die Originalfotos seien jedoch zur Verwendung für das Gebiet Deutschland von „JPMS™“ exklusiv (also zur ausschließlichen Nutzung) an die Wild Beauty GmbH und deren offizielle Kunden lizenziert.

 

Die Rechte der Wild Beauty GmbH habe der Abgemahnte durch das Einbinden der Originalfotos in seine Angebote verletzt.

 

Er werde aufgefordert, die Urheberrechtsverletzung sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe er Schadensersatz (Lizenzgebühr) zu zahlen, der mit 2.736,00 € beziffert werde.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 30.000 € geltend gemacht.

 

Für die Ermittlung der Rechtsverletzung werden pauschal 55,00 € geltend gemacht.

 

Der sich hieraus ergebende Gesamtbetrag iHv 4.680,15 € sei zahlbar bis zum 12.12.2019.

Abmahnung Wild Beauty GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch FPS Rechtanwälte

Stand: 11/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung ROWONE UG durch Zierhut IP Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vom 17.3.2020 vor, die diese im Auftrag der ROWONE UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Bödecker. Hintergrund sei der Verkauf von Computerzubehör unter Nichtangabe einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

 

Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung führt zu ROWONE UG (haftungsbeschränkt) Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, u.a. Computerzubehör im deutschen Geschäftsverkehr anzubieten und dabei seine Käufer unter Verstoß der Vorgaben der §§ 312d I BGB i.V.m. Art. 246a II Nr. 1 EGBGB nicht ordnungsgemäß über die Ausübungsmöglichkeiten ihres Widerrufsrechts aufzuklären bzw. zu belehren.

 

Dem Verbraucher stehe bei einem Fernabsatzvertrag idR ein Widerrufsrecht zu. Im Falle des Vorliegens eines solchen Widerrufsrechts seien Verbraucher über dessen Bestehen, sowie über die Formalitäten und die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Von dieser Informationspflicht sei auch die Angabe der geschäftlichen Telefonnummer (soweit eine solche bestehe) erfasst, da ein Fernabsatzvertrag auch mündlich widerrufen werden könne, so Rechtsanwalt Bödecker weiter. Dass der Abgemahnte einen geschäftlichen Telefonanschluss unterhalte, ergebe sich aus seinem Impressum. Durch die Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung liege eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 3a UWG vor, welche gemäß § 3 UWG unzulässig sei.

 

Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der ROWONE UG (haftungsbeschränkt) Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen und bis zum 24.3.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Schließlich habe die Abmahnerin Anspruch auf Ersatz der ihr in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Anspruchsgrundlage sei § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und §§ 677, 683 Abs. 1, 670 BGB. Unter Berücksichtigung des Interesses, das die ROWONE UG (haftungsbeschränkt) an dem Ausbleiben weiterer Verstöße habe, sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert von 15.000 EUR angemessen. Die Zahlungsfrist des daraus resultierenden Betrages i.H.v. 1.029,35 EUR ende am 31.3.2020.

Abmahnung ROWONE UG (haftungsbeschränkt)

wegen Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 03/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Global Standard GmbH durch Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Global Standard Gemeinnützige GmbH durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner vom 20.3.2020 zur Überprüfung vor. Hintergrund sei die Markenrechtsverletzung bei der Bewerbung eines Textilproduktes mit einer GOTS-Zertifizierung, ohne dass diese tatsächlich erfolgte.

 

Markenrechtsverletzung „GOTS“ führt zu Global Standard Gemeinnützige GmbH Abmahnung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Clemens Pfitzer führt aus, dass seine Mandantin Inhaberin verschiedener in dem Schreiben benannter Unionsgewährleistungsmarken sei. Die Global Standard Gemeinnützige GmbH verfasse und überwache den „Global Organic Textile Standard“, kurz GOTS.

 

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) sei von international führenden Standardorganisationen entwickelt worden. Er schreibe weltweit anerkannte Richtlinien vor, die eine nachhaltige Herstellung von Textilien gewährleiste, angefangen von der Gewinnung der biologisch erzeugten, natürlichen Rohstoffe über eine umwelt- und sozialverantwortliche Fertigung bis hin zur transparenten Kennzeichnung. Das Kennzeichnungs- und Lizenzierungssystem des Global Organic Textile Standard (GOTS) solle dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherung bieten.

 

Dabei würden sämtliche Produktionsschritte im Namen der Global Standard Gemeinnützige GmbH durch unabhängige Zertifizierer überwacht und geprüft. Jeder Produktionsschritt müsse zertifiziert sein und die erforderlichen Zertifikate und Freigaben aufweisen, damit ein Produkt mit den Marken der Global Standard Gemeinnützige GmbH gekennzeichnet und/oder beworben werden könne. Auch der Handel, der für sich mit den Marken der Abmahnerin werbe, bedürfe der entsprechenden Zertifizierung und Freigabe.

 

Leider komme es immer wieder vor, dass Waren oder Händler wahrheitswidrig als zertifiziert beworben oder gekennzeichnet seien. Auch der Abgemahnte nutze die Marke der Global Standard Gemeinnützige GmbH in rechtswidriger Weise. Er biete Stoffe unter Verwendung der Marke „GOTS“ an. Tatsächlich sei jedoch weder er noch die Stoffe zertifiziert. Selbst wenn der Stoffballen von der Abmahnerin zertifiziert worden sei, was bislang nicht bekannt sei, wäre das Zuschneiden nach den Regularien der Global Standard Gemeinnützige GmbH ein zertifizierungspflichtiger Schritt. Mangels Zertifizierung sei der Abgemahnte hierzu nicht berechtigt.

 

Die zuvor dargestellte Verwendung der Marke stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Zudem stelle dies eine Irreführung der Verbraucher dar.

 

Der Abgemahnte habe dieses ab sofort zu unterlassen und bis zum 27.3.2020 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Für die Erfüllung der Ansprüche auf Beseitigung, Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht werde eine Frist bis zum 3.4.2020 gesetzt.

 

Rechtsanwaltsgebühren iHv 2.743,43 € (Gegenstandswert: 150.000,00 €) seien ebenfalls bis zum 3.4.2020 zahlbar.

Abmahnung Global Standard Gemeinnützige GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „GOTS“

vertreten durch Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner

Stand: 03/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Georg Zeck durch Andrae Simmer Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 28.2.2020 haben die Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken im Auftrag des Herrn Georg Zeck eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Florian Decker.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Georg Zeck Abmahnung

Dem Abgemahnten wird in dem mir vorliegenden Schreiben mitgeteilt, dass er wie auch der Abgemahnte über das Internet, insbesondere über eBay, an deutsche Kunden lebende Pflanzen veräußere. Zwischen den beiden bestehe daher ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

 

Herr Georg Zeck habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens bei seiner Online-Verkaufstätigkeit mehrere wettbewerbswidrige Handlungen begehe. Diese würden nachstehend bezeichnet und hierdurch ausdrücklich abgemahnt.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinen Angeboten keinen Link auf die OS-Plattform bereit zu halten.

 

Darüber hinaus wird die Nichtangabe der Telefonnummer des Abgemahnten in seiner Widerrufsbelehrung moniert.

 

Auch die von dem Abgemahnten verwendete AGB-Klausel „Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist“ sei unwirksam und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, so die Kanzlei Andrae & Simmer weiter.

 

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 9.3.2020 eingeräumt. Die Beseitigung habe ebenfalls binnen dieser Frist zu folgen.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 € in Höhe von 1.029,35 € geltend gemacht und seien bis zum 12.3.2020 zahlbar.

Abmahnung Georg Zeck

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, keine Telefonnummer in Widerrufsbelehrung, unzulässige AGB-Klausel

vertreten durch Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Stand: 02/2020

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.