Abmahnung Mario Sauermilch, KaVanDee durch Lüdecke Fritzsch Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lüdecke Fritzsch, Hinüberstraße 8, 30175 Hannover vom 8.4.2020 vor, die diese im Auftrag des Herrn Mario Sauermilch, Inhaber der KaVanDee, ausgesprochen hat. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Henning Lüdecke.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Mario Sauermilch Abmahnung

Dieser teilt mit, dass sein Mandant auf eBay über seine Firma „KaVanDee“ mit Waren aus verschiedenen Bereichen handele. Zu seinen umsatzstärksten Bereichen würden Therapie- und Gymnastikbänder zählen, insbesondere der Marke TheraBand.

 

Der Abgemahnte würde gleichartige Produkte Verbrauchern zum Kauf anbieten. Der Mandant der Lüdecke Fritzsch Rechtsanwälte habe diesbezüglich feststellen müssen, dass die Angebote des Abgemahnten wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzen würden.

 

Es wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens keine ordnungsgemäße Belehrung über das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht erteile, wozu er jedoch nach Artikel 246a § 1 Abs. 2 EGBGB verpflichtet sei.

 

Weiterhin würden alle eBay-Angebote nur eine unzureichende Information über die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO enthalten. Zwar würde der abgemahnte den vom Gesetz geforderten Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung geben und den entsprechenden Link auf die OS-Plattform der EU-Kommission in seinen eBay-AGB nennen. Allerdings stelle er diesen nicht „leicht zugänglich“ dar, wie es jedoch gesetzlich verlangt werde.

 

Darüber hinaus verstoße das Angebot gegen Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV), da er keine korrekten Grundpreisangaben mache. Der Verstoß treffe aber ebenso auf viele andere seiner angebotenen Artikel zu. § 2 Abs. 1 PAngV fordere, dass derjenige, welcher Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbiete, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) anzugeben habe.

 

Da sich derartige Waren, wie die von dem Abgemahnten angebotenen Therapiebänder, welche er in verschiedenen Längen anbiete, in preislich Hinsicht maßgeblich über das Längenmaß definiere, habe er zusätzlich den Preis pro Meter anzugeben, § 2 Abs. 3 PAngV. Diese Angabe fehle in einigen der Angebote des Abgemahnten. Zwar finde sich bei einigen seiner Angebote weiter unten im Angebotstext eine Auflistung diverser Preise zu denen auch jeweils der Preis für einen Meter zähle. Diese Auflistung genüge § 2 Abs. 3 PAngV jedoch nicht.

 

Sodann ergeht der Hinweis, dass auch die Angabe zu dem Handelsregistereintrag unzureichend sei. Es fehle die Nennung der Abteilung „HRB“ und die Angabe des Registergerichts. Diese mache Herr Mario Sauermilch jedoch nicht zum Gegenstand eines Unterlassungsverlangens. Dennoch sollte der Abgemahnte dies ändern.

 

Sodann teilt Rechtsanwalt Henning Lüdecke mit, dass seine Mandantschaft gleichartigen Waren, wie auch der Abgemahnte, auf eBay handele und es sich daher um Mitbewerber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG handele.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 17.4.2020 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach einem Streitwert von 12.000 EUR, summieren sich auf 958,19 EUR und seien bis zum 22.4.2020 zahlbar.

Abmahnung Mario Sauermilch

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, kein Link auf OS-Plattform, falsche Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwälte Lüdecke Fritzsch

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung iParts GmbH durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Acht (8) Abmahnschreiben (Stand 14.5.2020) der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg vom 8.5.2020 liegen mir inzwischen vor, welche diese im Auftrag der iParts GmbH ausgesprochen haben. Unterzeichnet sind die Abmahnschreiben alle von Rechtsanwalt Christoph Rapatz.

 

Worum geht es in den iParts GmbH Abmahnungen?

Rechtsanwalt Christoph Rapatz teilt in der Abmahnung zunächst mit, dass seine Mandantschaft im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör unter www.irepairshop.de tätig sei. Auch der Abgemahnte biete über eBay den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente an und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

In  einem Abmahnschreiben geht es um eine angeblich ganz fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und in einem anderen Abmahnschreiben geht es um widersprüchliche Widerrufsfristen.  Sechs weitere Abmahnunen haben einen angeblich fehlenden Link zur OS-Plattform zum gegenstand. Der eBay Verkäufer verstoße daher gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 18.5.2020, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Ferner stehe der iParts GmbH gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Fareds Rechtsanwälte zu. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (= 887,02 €) in Ansatz gebracht und seien bis zum 22.5.2020 zahlbar. Das ist in beiden Abmahnungen so dargestellt.

Abmahnung iParts GmbH

wegen fehlender Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (1 Abmahnung), Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen (1 Abmahnung),  Link zur OS-Plattform (6 Abmahnschreiben)

vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 05/2020

Anzahl der bekannten Abmahnungen: 8 (Stand 14.5.2020)

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wham-O Holding Ltd. durch Fareds Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Drei (3) Abmahnschreiben (Stand: 06/2020) der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg vom 11.6.2020 liegen mir vor, welche diese im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. ausgesprochen haben. Unterzeichnet sind die Abmahnschreiben alle von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer.

 

Worum geht es in den Wham-O Holding Ltd. Abmahnungen?

Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer teilt in den Abmahnungen zunächst mit, dass seine Mandantschaft unter anderem im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig sei. Auch der Abgemahnte biete online den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente an und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

In  allen drei Abmahnschreiben geht es um einen nicht anklickbaren Link zur OS-Plattform. Der Verkäufer verstoße daher gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 22.6.2020, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Ferner stehe der Wham-O Holding Ltd. gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Fareds Rechtsanwälte zu. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 € (= 492,54 €) in Ansatz gebracht und seien bis zum 26.6.2020 zahlbar. Das ist in allen drei Abmahnungen so dargestellt.

Abmahnung Wham-O Holding Ltd.

wegen kein anklickbarer Link zur OS-Plattform (3 Abmahnschreiben)

vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 06/2020

Anzahl der bekannten Abmahnungen: 3 (Stand 06/2020)

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Preisbrecher321 UG Abmahnung durch Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski

Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski, Flemmingstr. 18, 36041 Fulda vom 8.7.2020 vor, die diese im Auftrag von Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen haben. Die Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski teilen mit, dass die Preisbrecher321 UG im Internet im Rahmen des Betriebs eines Onlineshops mit Schuhen, Turnschuhen und Sneaker unterschiedlicher Hersteller handle. Der Abgemahnte, welcher bei eBay gewerblich handelt, stünde daher in direktem Wettbewerbsverhältnis zur Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt). Es seien wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße in den Angeboten des Abgemahnten festgestellt worden. Im Einzelnen

 

Keine direkte Verlinkung zur OS-Plattform

Es wird bemängelt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens keine direkte Verlinkung zur OS-Plattform bereitstelle, wozu er jedoch nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 verpflichtet sei. Eine bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der OS-Plattform (ohne eine „ Verlinkungs“- Funktionalität) stelle somit keinen Link im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 dar.  Ein Link muss nach allgemeinem Sprachgebrauch eine entsprechende Funktionalität ( „Klickbarkeit“ ) aufweisen.

 

irreführende, unterschiedliche Belehrungen über die Widerrufsfrist

Gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 10 EGBGB i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB ist ein Online-Händler verpflichtet, den Verbraucher klar und deutlich über das ihm zustehende Widerrufrecht zu informieren. Bei eBay werde im vorgesehenen Angabenfeld vom Abgemahnten keine einheitliche Widerrufsfristlänge mitgeteilt. Der Abgemahnte habe in seinen Verkaufsangeboten auf eBay über unterschiedliche Widerrufsfristen belehrt, nämlich 30 Tage / 1 Monat. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Unterlassungserklärung bis zum 22.07.2020, sowie Kosten

Der Empfänger des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, bis zum 22. Juli 2020 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltgebühren werden nach einem Streitwert von 10.000 Euro berechnet, mithin 864.66 Euro gefordert, die binnen gleicher Frist bezahlt werden sollen.

Abmahnung Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt)

wegen OS-Plattform,  unterschiedlicher Abgaben zur Dauer der Widerrufsfrist (30 Tage / 1 Monat) 

vertreten durch Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte

Stand: 07/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung grebe-e-commerce UG (haftungsbeschränkt) durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die mir vorliegende Abmahnung vom 14.7.2020 der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster wurde im Auftrag der grebe-e-commerce UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer Thomas Grebe, ausgesprochen. Laut Mitteilung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven handle die grebe-e-commerce UG bei Ebay, ebenso wie der Abgemahnte, mit Folien.

 

Abmahnung Grundpreisangabe

Bei den Angeboten des Abgemahnten seien Verstöße gegen die Grundpreisangabe festgestellt worden, die der grebe-e-commerce UG (haftungsbeschr.) unlauteren Wettbewerb bereiten. Der Abgemahnte verkaufe Produkte, deren Einheit nach Fläche berechnet werde. Der Grundpreis sei hier nicht angegeben. Gemäß § 2 PangV und der UGP Richtlinie sei er jedoch verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit inklusive der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Der Grundpreis der Mengeneinheit „Quadratmeter“ war aber nicht angegeben. Daher werde dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, Produkte mit unterschiedlichen Mengeneinheiten preislich zu vergleichen. Es läge ein Verstoß vor gegen §§ 3, 3a UWG i.Vm. § 2 PAngV.

 

Widerrufsbelehrung Abmahnung

Zudem werde eine unterschiedliche Wideruffrist bemängelt. Im Online Angebot wird eine Widerrufsfrist von 1 Monat aufgeführt, jedoch werden 2 unterschiedliche Widerrufbelehrungen vorgehalten, die unterschiedliche Widerrufsfristen (1 Monat/ 14 Tage) angeben. Der Verbraucher werde somit nicht in klarer und deutlicher Weise über sein Widerrufrecht informiert. Er werde vielmehr irritiert und weiß letztlich nicht, welche der Belehrungen für ihn greifen soll. Somit läge der Verstoß gegen Art.246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB, §§ 312g Abs. 1, 355 BGB vor.

 

Unterlassungserklärung und Zahlung

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird bis spätestens zum 22.7.2020 gefordert. Bei Festlegung des Gegenstandswertes in Höhe von 20.000 Euro werden die demnach anfallenden Gebühren der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven in Höhe von 1142,14 Euro zum 27.7.2020 eingefordert.

Abmahnung grebe-e-commerce UG (haftungsbeschränkt)

wegen Grundpreise, Widerrufsbelehrung

vertreten durch Dr. Wallscheid Drouven Rechtsanwälte

Stand: 07/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Marco Schmid durch LEXEA Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine Abmahnung vom 29.6.2020 vor, ausgesprochen durch die Lexea Rechtsanwälte, Am Römerturm 1, 50667 Köln, im Namen von Herr Marco Schmid.

 

Vergleichende Werbung

Der Abgemahnte setze sich bei Amazon im Rahmen eines Produktvergleiches mit einem Produkt des Herrn Marco Schmid auseinander. Dies geschehe nur zu dem Zweck, Herrn Schmid zu schaden und damit den eigenen Absatz zu fördern. Durch den Umstand, dass der Abgemahnte das Produkt des Herrn Schmid unmittelbar abbilde, aber auch dadurch, dass in dem Angebot zu einem späteren Zeitpunkt beide Produkte noch einmal gegenübergestellt werde, sei für den Verbraucher klar erkennbar, welches Produkt der Abgemahnte hier in Bezug nehme.

 

Die Werbung stelle sich daher als unlautere vergleichende Werbung dar, weil sie nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften bezogen sei.

 

Es würden der Werbung bereits wesentliche Informationen fehlen. Mangels Möglichkeit zur Überprüfung der Behauptung sei die Werbung unlauter, §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 5 UWG.

 

Unterlassungserklärung und Kosten

Zum 6.7.2020 wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Es werden zudem Rechtsanwaltsgebühren gefordert, die nach einem Streitwert von 20.000 Euro berechnet werden, mithin in Höhe von 1195,47 Euro. Zahlungsfrist ist der 10.7.2020.

Abmahnung Marco Schmid

wegen vergleichende Werbung

vertreten durch Lexea Rechtsanwälte

Stand: 06/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.