Abmahnung Stoff & Liebe GmbH durch GHI Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 17.07.2020 haben die GHI Rechtsanwälte Göritz Hornung Imgrund, Beethovenstr. 22, 68185 Mannheim im Auftrag der Stoff & Liebe GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Es soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Die GHI Rechtsanwälte teilen in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass die Mandantin Stoffe jeglicher Art designt, produziert und vertreibt. Der Mandantin Stoff & Liebe GmbH seien die Nutzungsrechte an den Illustrationen der Figur „Maulwurf“, sowie Vervielfältigung und Verbreitung auf Stoffen, vom Rechteinhaber eingeräumt worden.

 

Der Abmahngrund

Der Abgemahnte soll auf dem Internetportal „etsy“ identische Stoffe der Illustration „Maulwurf“ angeboten und veräußert haben. Bei Teilen der Ware solle es sich um Plagiate handeln. In der Abmahnung steht geschrieben, die beschriebene Nutzung des dargestellten Werks, stelle eine Verbreitung nach § 17 UrhG dar. Nach dem Urhebergesetz geschützte Arten der Nutzung sind mangels gesetzlicher Privilegierung nur nach entsprechender Lizensierung durch den Inhaber der Nutzungsrechte zulässig.

 

Die Forderungen in der Stoff & Liebe GmbH Abmahnung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird zum 24.07.2020 gefordert. Ebenso wie Schadensersatzansprüche, die insbesondere auch in Form einer nachträglichen Lizenzberechnung erfolgen kann. So wird Auskunft über Art, Zeitpunkt und Umfang der Verletzungshandlungen zum 31.07.2020 erbeten. Die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 934,03 € werden ebenfalls zum 31.07.2020 gefordert

Abmahner: Stoff & Liebe GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte GHI – Göritz Hornung Imgrund

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung an einer Illustration

Details zur Abmahnung vom 17.7.2020: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 24.7.2020 gefordert. Eine Zahlung von 934,03 EUR soll bis zum 31.7.2020 bezahlt werden. 

Stand: 07/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Felloase GmbH durch Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

In der mir vorliegenden Abmahnung der Felloase GmbH vom 21.08.2020, vertreten durch die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Maxim-Gorki-Str. 10, 06114 Halle (Saale) , geht es um mehrere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht:

 

  • Unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten  „risikofreier Kauf“ und/oder „Original“
  • Fehlender Link zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung
  • Fehlender Hinweis auf gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht
  • fehlende Datenschutzerklärung
  • Fehlende Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
  • Fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
  • Fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten
  • Keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem VerpackG

 

Werbung mit „risikofreier Kauf“

In der Abmahnung wird angegeben, dass der Abgemahnte in einem Wettbewerbsverhältnis zur Felloase GmbH stünde. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es werde bei eBay mit der Aussage „Risikofreier Kauf“ geworben. Dies stelle eine unzulässige und unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten und mithin eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Diese Angabe vermittle den unzutreffenden Eindruck, dass der Kauf bei ihm, im Vergleich zu anderen Anbietern, besonders risikoarm sei. Neben der Lieferung werde auch eine Abholung der Ware im Lager angeboten. Mit der Aussage „risikofreier Kauf“ würde suggeriert werden, dass der Onlinehandel grundsätzlich riskant sei und der Käufer einem Betrugsrisiko ausgesetzt sei. Dies verstoße gegen §§ 5 Abs. 1, 3 UWG.

 

Werbung mit original Hinweisen

Ebenfalls abgemahnt wird die Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Bezug auf den Gebrauch des Wortes „Original“. Der Abgemahnte suggeriere durch die Produktbeschreibung „Original“, dass im Onlinehandel vermehrt Plagiate und andere Fälschungen angeboten würden, jedoch man bei ihm Originalprodukte erwerben könne. Auch diese Werbung verstoße gegen §§ 5 Abs. 1,3 UWG.

 

Link zur OS-Plattform

Zusätzlich wird abgemahnt, dass der Link zur Online-Streitbeilegungsplattform fehle. Als niedergelassener Unternehmer in der EU, der im Internet Kaufverträge eingehe, sei er gemäß Art 14. Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013, verpflichtet einen anklickbaren Hyperlink zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS Plattform) für den Verbraucher leicht zugänglich einzustellen.

 

Weitere Abmahngründe

Der Abgemahnte solle den Verbraucher entgegen Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB nicht ordnungsgemäß über das Bestehen einer gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren informieren. Diese Verletzung der Informationspflicht stelle einen Wettbewerbsverstoß dar nach der Marktverhaltensregel § 3a UWG.

 

Auch das Fehlen einer Datenschutzerklärung wird abgemahnt. Der Abgemahnte solle entgegen § 13 Abs. 1 TMG und Art. 13 DSGVO nicht über die Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten informieren.

 

Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung wird ebenfalls abgemahnt. Der Verbraucher würde vom Abgemahnten entgegen Art. 346a § 1 Abs. 2 EGBGB nicht über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB informieren. Er solle dem Verbraucher kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen entgegen Art. 346a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB. Dies sei nicht ordnungsgemäß. Nach der Vorschrift habe er dem Verbraucher das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, bzw. es so anzugeben, wo es abgerufen werden könne.

 

Es fehle zudem ein Hinweis auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss. Entgegen Art. 246c Nr. 1 EGBGB werde nicht über die einzelnen technischen Schritte informiert, die zum Vertragsschluss führen würden.

 

Abgemahnt wird außerdem, dass der Hinweis auf Vertragstextspeicherung fehle. Der Verbraucher würde nicht informiert, ob und gegebenenfalls wie der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob oder gegebenenfalls wie der Verbraucher darauf zugreifen kann. Dies verstoße gegen Art. 246c Nr. 2 EGBGB.

 

Auch ein Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten fehle. Entgegen Art 246c Nr. 3 EGBGB informiere er nicht darüber, wie Kunden mit den Ihrerseits zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Absendung der Vertragserklärung erkennen und berichtigen können.

 

Der Abgemahnte sei gem. § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 VerpackG nicht ordnungsgemäß registriert. Er habe sich einem System i.S.d. § 3 Abs. 16 VerpackG anzuschließen und bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und deren LUCID-Register zu registrieren.

 

Die Fristen in der Abmahnung

Bis zum 31.08.2020, 17:00 Uhr wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Es wird ebenfalls Auskunft darüber gefordert in welchem Umfang die streitgegenständlichen Handlungen begangen worden seien unter Angabe der Art, des Zeitpunkts bzw. Zeitraums und des Umfangs. Diese Auskünfte sollen auch bis zum 31.08.2020, 17:00 Uhr erteilt werden. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert innerhalb der o.a. Frist das Bestehen auf Schadenersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Abmahnkosten werden noch nicht geltend gemacht.

Abmahner: Felloase GmbH

Vertreter des Abmahners: Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung: diverse Wettbewerbsverstöße

Stand: 08/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Haus & Grund Deutschland

 

Abmahner: Haus & Grund Deutschland, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

Gegenstand der Abmahnung: Unerlaubter Gebrauch der Marke "Haus & Grund"

Details zur Abmahnung vom 15.6.2020: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 13.7.2020 gefordert.  

Stand: 07/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit

 

Abmahnung Detox durch Sandhage Rechtsanwalt

 

Abmahner: Sachse Marlen und Swen Sachse GbR

Vertreter des Abmahners: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung: Verwendung des Begriffes Detox

Details zur Abmahnung vom 4.6.2020: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 11.6.2020 gefordert. Es werden Kosten nach einem Gegenstandswert von 3.000 EUR, mithin 334,75 EUR geltend gemacht.  

Stand: 06/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

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Abmahnung ECURA International GmbH durch F3S Rechtsanwälte

 

Abmahner: ECURA International GmbH

Vertreter des Abmahners: F3S Rechtsanwälte, Sachbearbeiter: Andreas Forsthoff Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung: Verletzung des Urheberrechts (unerlaubte Bildnutzung) und des lauteren Wettbewerbs (kein vollständiges Impressum)

Details zur Abmahnung vom 26.6.2020: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 3.7.2020 gefordert. Es werden Kosten nach einem Gegenstandswert von 45.300 EUR, mithin 1.822,96 EUR geltend gemacht. Für 13 Lichtbilder sollen 1.300 EUR bezahlt werden. 

Stand: 07/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

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Abmahnung Josef Titzer, Friseur Titzer durch Rahel Fischer-Battermann Rechtsanwältin

 

Abmahner: Josef Titzer, Friseur Titzer

Vertreter des Abmahners: Rahel Fischer-Battermann Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung: Werbe-E-Mail

Details zur Abmahnung: Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 8.5.2020, 12.00 Uhr gefordert. Es werden Kosten nach einem Gegenstandswert von 3.000 EUR, mithin 334,75 EUR geltend gemacht. 

Stand: 05/2020

Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen natürlich auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit