Post (keine Abmahnung) Legalisto GmbH im Auftrag des Künstlers Robert Diggs „RZA“

Mir liegen mehrere Schreiben der Legalisto GmbH aus Berlin vom 18.08.2022 vor. Es handelt sich um keine Abmahnung. Es wird mitgeteilt, dass der Künstler Robert Diggs die Legalisto GmbH mit dem Einzug der offenen Forderung in Höhe von 1.045,40 EUR beauftragt habe. Rechtsgrund des Anspruches sei eine Urheberrechtsverletzung. In den mir vorliegenden Schreiben werden z.B. diese Musikwerke genannt:

 

  • Filmwerk „Pacific Rim“ und dem darauf befindlichen Musikwerk „Drift
  • Filmwerk „Django Unchained“ und dem darauf befindlichen Musikwerk „Ode To Django
  • Musikalbum „Django Unchained OST“ und dem darauf enthaltenen Musikwerk „Ode To Django (The D Is Silent)

Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2013 / 2014

Ursprünglich hatte Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin in den mir vorliegenden Fällen in den Jahren 2013 und 2014  Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Jahrelang ist dann gar nichts passiert und jetzt kommt auf einmal diese Zahlungsaufforderung der Legalisto GmbH.

 

Was tun? Zahlung leisten?

Ich rate, vorerst keinerlei Zahlung zu leisten. Sie sollten zunächst prüfen lassen, ob der Gegenseite der Zahlungsanspruch überhaupt zusteht. Haben Sie die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen.

 

Verteidigen Sie sich mit professioneller Hilfe!

 

Post von: Legalisto GmbH (Inkasso)

 

Auftraggeber: Künstler Robert Diggs „RZA“

 

Gegenstand des Schreibens: eine angeblich offene Forderung iHv. 1.045,40 EUR des Künstlers Robert Diggs

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Testergebnis Abmahnung „Testsieger“ Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, spricht selbst Abmahnungen aus

 

Gegenstand der Abmahnung vom 16.08.2022: Werbung mit Testergebnissen – „Testsieger“

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben möchten, müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

Lesen Sie dazu auch meinen folgenden Beitrag:

 

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 26.08.2022 gefordert.

 

Kostenforderung: 245,18 EUR, Zahlungsfrist: 30.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Worauf Sie bei der Werbung mit Testergebnissen achten müssen

Bei der Werbung mit Testergebnissen kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers führen, weshalb sich für diese Art von Werbung Standards gebildet haben.

 

Die Testergebnisse sind nicht dazu bestimmt eine Überlegenheit der Produkte zu vermitteln, sofern die Untersuchungen es nicht rechtfertigen. Deswegen besteht bei dieser Art von Werbung eine sogenannte Hinweispflicht, die besagt das beispielsweise bei einer Werbung mit dem Testergebnis ,,gut“ auch darauf hingewiesen werden muss, dass andere Konkurrenzprodukte mit dem Testergebnis ,,sehr gut“ abgeschnitten haben. Sollte das getestete Produkt das Testergebnis ,,sehr gut“ erzielt haben, ist der Werbende nicht dazu verpflichtet auf andere Produkte mit dem gleichen Testergebnis hinzuweisen.

 

Es empfiehlt sich immer das Testergebnis einer Stiftung nicht mit eigenen Worten zu wiedergeben, da sonst ein Eindruck der Täuschung entstehen könnte, der dann vorliegt, wenn sich der Eindruck des Testergebnisses zugunsten des Werbendes verschiebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen können Sie sich auch auf die Wiedergabe einer Testkategorie beschränken, was bedeutet das Sie nicht dazu verpflichtet sind auf negative Testergebnisse hinzuweisen, sondern nur auf gute, sofern Sie mit der Werbung nicht das schlechte Gesamtergebnis überspielen.  

Ältere Testergebnisse können sich ganz schnell als irreführend ergeben, weshalb Sie unbedingt beachten sollten das keine neueren Untersuchungen an dem Produkt vorliegen, und keine erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse stattgefunden haben.

Jedoch ist eine Werbung mit älteren Testergebnissen zulässig, wenn:

 

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennbar gemacht wird
  • keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen
  • das Produkt die gleichen Bedingungen erfüllt die es zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung auch erfüllt hatte
  • es nicht technisch überholt wurde

Wird mit einem Testergebnis geworben, welches nicht ausschlaggebend ist, wo also beispielsweise einzelne Vertragswerkstätte verschiedenster Automarken geprüft worden sind,  muss drauf hingewiesen werden, dass dieses Testergebnis nicht auf das ganze Unternehmen zu beziehen ist, da nur eine von hundert Vertragswerkstätten getestet worden ist und die Qualität der Werkstätte innerhalb der Marke unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben,  müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

Lesen Sie auch:

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Daniel Sebastian Rechtsanwalt, IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, für Rechteinhaber

Filesharing Abmahnungen gibt es auch heute noch. Eine solche Abmahnung Filesharing der MG Premium Ltd. vom 11.08.2022 wegen einem Film liegt mir gerade vor. Der Abgemahnte soll über die Internettauschbörse Bittorrent unerlaubt einen Film öffentlich zugänglich gemacht haben.

 

Der Abgemahnte wird jetzt auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung, Vernichtung der sich in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Anspruch genommen.

 

Von einer Täterschaft wird ausgegangen. Entsprechend ist auch die vorformulierte Unterlassungserklärung formuliert?

 

Wichtig: Reagieren Sie nicht selbst auf die Abmahnung. Lassen Sie sich professionell beraten und vertreten!

 

 

Abmahner: IMG Premium Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sebastian Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung vom 11.08.2022: unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung eines Filmes über die Internettauschbörse Bittorrent

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 22.08.2022 gefordert.

 

Kostenforderung im Wege eines angebotenen Vergleichs: 1.302,62 EUR, Zahlungsfrist: 25.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Intersnack Deutschland SE, Markenverletzung Chitos

Die Intersnack Deutschland SE, vertreten durch die Harmsen Utescher Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 10.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Es geht um die Marke „Chitos„.

 

Die Abmahnerin ist Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos“. Ein Auszug zu dieser Marke ist der Abmahnung beigefügt. In der Abmahnung heißt es, dass die Marke eine Priorität vom 29. November 1979 besitzt und von der Intersnack Deutschland SE seit Jahren umfangreich benutzt werde. Derzeit werde die Marke z.B. für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Kartoffelprodukt für Knabberzwecke benutzt. Das Chitos-Produkt werde z.B. auf der Domain www.chio.de  beworben und bei dem Anbieter LIDL verkauft.

 

Intersnack sei auf Grundlage der vorgenannten Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem EUIPO gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. vorgegangen, weshalb derartige Produkte auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben wurden, heißt es in der Abmahnung.

 

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte Cheetos-Snackartikel in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Onlineshop vertreibe. Durch den Verkauf von Cheetos-Snacks verletze dieser die Markenrechte der Intersnack Deutschland SE gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Vorliegend stünden sich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüber. Auch bestünde eine enge Warenähnlichkeit. Daher bestehe Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Cheetos“ Snackartikel in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, zu vertreiben und/oder zu bewerben.

 

Die Fristen sind kurz. Es sollte in jedem Falle rechtzeitig reagiert werden.

 

Abmahner: Intersnack Deutschland SE

 

Vertreter des Abmahners: Harmsen Utescher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung vom 10.08.2022: Markenverletzung Chitos

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung wird bis zum 22.08.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Kostenforderung: 2.538,10 EUR netto (Streitwert 150.000 EUR), Zahlungsfrist: 29.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail (keine Abmahnung) Susanne Schober – Meldung Datenschutzverstoß, 100 EUR Schadensersatz

Am 22.07.2022 hat Frau Susanne Schober dem Betreiber einer Webseite eine E-Mail (keine Abmahnung) gesendet mit dem Betreff „Meldung Datenschutzverstoß auf (Name der Webseite).de – Frist bis 05.08.2022.

 

Schriftart von Google Fonts

Am 20.07.2022 hat Frau Susanne Schober nach eigenen Angaben die Internetseite des Angeschriebenen besucht und dabei festgestellt, dass diese Webseite eine Schriftart von Google Fonts ohne ihre Zustimmung von deren Server lädt.

 

In technischer Hinsicht werde diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich die Internetseite aufbaut und bevor dem Webseitenbesucher überhaupt die Möglichkeit gegeben wird, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen, heißt es in der E-Mail. Dabei werde die IP-Adresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google sei in der Lage, den Webseitenbesucher zumindest teilweise zu identifizieren und auch den Verlauf nachzuvollziehen.

 

Einverstanden sei Frau Susanne Schober damit nicht gewesen. Diese Art der Übermittlung der IP-Adresse sei ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Google Fonts könne auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt werde und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google vorgenommen werde.

 

Frau Susanne Schober ist hierüber verärgert und fordert, dass es der Angeschriebene unterlässt, bei einem Aufruf der Internetseite die IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.

 

100 EUR Forderung – immaterieller Schaden

Der Angeschriebene soll ebenfalls 100 EUR bis zum 05.08.2022 an Frau Susanne Schober überweisen.

 

Drohung mit Rechtsanwalt

Mit fristgerechter Zahlung würde Frau Schober die Angelegenheit als erledigt ansehen. Ferner geht Sie davon aus, dass der Angeschriebene den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beendet. Unterbleibt die Zahlung, so werde Frau Schober einen Anwalt zu Rate ziehen, heißt es in der E-Mail.

 

Lesen Sie auch:

Post bzw. E-Mail von: Susanne Schober

 

Betreff: Meldung Datenschutzverstoß auf www.(Webseite wird genannt).de

 

Vertreter: niemand, schreibt die E-Mails selbst

 

Gegenstand des Schreibens: Schriftart von Google Fonts wird auf Webseite benutzt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

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  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

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Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

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